GmbH für Freiberufler

Von Jürgen Busch

Letzte Aktualisierung am: 15. Oktober 2023

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Gründungszuschuss - Chancen

Die Freiberufler-GmbH ist eine Kapitalgesellschaft, die über eine eigene Rechtspersönlichkeit verfügt. Es handelt sich um eine juristische Person. Wenn Verträge geschlossen werden, dann mit der GmbH und nicht mit den einzelnen Personen / Freiberuflern, die sich hier zusammengeschlossen haben.

Die eigene Rechtspersönlichkeit steht dafür, dass hier die Gesellschaft selbst Träger von Rechten ist, selbst Verträge schließen kann und über ein eigenes Einkommen verfügt. Der Gesellschaftsvertrag muss hier notariell beglaubigt werden. Darin genannt werden muss die Einlage eines jeden Gesellschafters, auch der Betrag des Stammkapitals wird hier erwähnt.

Gegenstand, Firma und Gesellschafter

Die GmbH kann zu jedem beliebigen Zweck gegründet werden, dieser Zweck muss im Gesellschaftsvertrag eindeutig genannt werden. Zusätzlich sollte eine Klausel vorhanden sein, die es ermöglicht, auch in anderen Wirtschaftszweigen tätig zu werden.

In Bezug auf die Firmierung besteht bei der GmbH eine recht große Freiheit. Der Firmenname kann einen Personennamen enthalten, ein Sachbezeichnung oder auch als Phantasiename gebildet werden. Auch eine Kombination aus allem ist hier möglich. Bei einer GmbH muss ein Geschäftsführer bestimmt werden. Dieser Geschäftsführer kann sein Amt allein oder gemeinsam mit anderen Geschäftsführern ausüben und es muss sich nicht zwingend um einen Gesellschafter handeln.

Beachten Sie: Die Rechte der Gesellschafter werden über die Gesellschafterversammlung wahrgenommen. Eine Gesellschafterversammlung wird immer schriftlich mit einer Frist von mindestens einer Woche einberufen.

Stammkapital und Stammeinlagen

Bei einer GmbH muss das Stammkapital mindestens 25.000 Euro betragen. Wenn sich die Gesellschaft neu gründet, ist es keine Seltenheit, dass die Freiberufler als Gesellschafter einen Kredit zur Finanzierung der Stammeinlage aufnehmen müssen.

Hinweis: Der Betrag muss nicht in voller Höhe eingezahlt werden, sondern es reicht die Einzahlung von einem Viertel, mindestens müssen es 12.500 Euro sein.

Hier zählt auch der Wert einer Sacheinlage hinein. Die Stammeinlagen können je Gesellschafter unterschiedlich hoch ausfallen. Pro Einlage müssen mindestens 100 Euro gezahlt werden und der Betrag muss durch 50 teilbar sein. Die Einlagen können auch als Bareinlagen getätigt werden. Die Einlage steht der GmbH zur freien Verfügung. Wenn Sachen oder Rechte als Einlage gezahlt werden, dann werden diese praktisch an die GmbH übertragen. Dies ist zum Beispiel bei Grundstücken, Patenten oder Geschäftsausstattungen, Büroeinrichtungen der Fall.

Die Tipps zur GmbH für Freiberufler stammen vom Autor 

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Über den Autor

Autor
Jürgen Busch

Als Autor und Internetunternehmer verfasste Jürgen Busch zahlreiche Beiträge für dieses Ratgeber-Portal. Im Fokus standen die Themenbereiche Existenzgründung, Marketing, Akquise und Honorare für Freiberufler aus dem Medienbereich. Als glücklicher Opa von fünf Enkelkindern betreibt er heute Ratgeber-Portale für die Zielgruppe „Oma & Opa“. Grossvater.de ist dabei sein Lieblingsprojekt.

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