Aufgabe und Abwicklung der Freiberufler-Tätigkeit

Von Jürgen Busch

Letzte Aktualisierung am: 16. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Mitarbeiter und Versicherungen

Mitarbeiter und Versicherungen

 

Finden Sie einen günstigen Zeitpunkt für die Schließung des Unternehmens. Wenn es so aussieht, als könnten die nächsten Wochen besser werden, dann machen Sie weiter, aber wenn es aussieht, als würde alles immer weiter den Bach hinunter gehen, kann nur noch ein sauberes Ende helfen.

Geben Sie den Zeitpunkt der Aufgabe der freiberuflichen Tätigkeit rechtzeitig bekannt und vergessen Sie nicht, wichtige Geschäftspartner persönlich darüber zu informieren. So können Sie auf den jetzt bestehenden Kontakten vielleicht aufbauen, wenn Sie später einen Neustart versuchen wollen.

Mitarbeiter und Versicherungen rechtzeitig kündigen

Denken Sie an die betroffenen Mitarbeiter, sofern Sie solche haben. Sprechen Sie mit ihnen und teilen die Kündigungen rechtzeitig aus. Versenden Sie die Kündigungen per Einschreiben, das ist sicherer.

Doch es gibt auch eine Menge anderer Kündigungen, die auszuschreiben sind. Denken Sie zum Beispiel an den Mietvertrag, an den Telefon- und Stromanschluss sowie an den Internetprovider. Bei einer Kündigung wegen Aufgabe des Geschäfts besteht kaum jemand darauf, dass die üblichen Fristen eingehalten werden. Kündigen Sie auch die Versicherungen, die für die freiberufliche Tätigkeit nötig sind oder waren.

Das Finanzamt und die betriebliche Schließung

Melden Sie dem Finanzamt gegenüber, dass Sie Ihre Tätigkeit aufgeben müssen. Eine Steuerschuld wird Ihnen zwar sicherlich nicht vollständig erlassen, bei Verhandlungen kann aber herauskommen, dass diese zum Teil gestundet wird. Informieren Sie auch Ihre Gläubiger über den aktuellen Stand und verhandeln mit ihnen.

Wichtig ist, dass Sie die Akten, die Ihre geschäftliche Tätigkeit betreffen, lange genug aufbewahren. Warten Sie die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen ab, ehe Sie mit dem Shreddern beginnen. Unterlagen sollten griffbereit sein, denn auch nach Monaten oder Jahren können Nachfragen von verschiedenen Seiten kommen.

Sind noch Rechnungen bei Schuldnern offen, versuchen Sie das Geld einzutreiben. Damit können Sie einen Teil der Gläubiger auszahlen, denn wenn Sie versuchen, als Privatperson die Schulden einzutreiben, wird das ungleich schwieriger. Kümmern Sie sich auch darum, wie es finanziell nach der Abwicklung weitergehen soll.

Haben Sie freiwillig in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt, können Sie auf Unterstützung hoffen, ansonsten müssen Sie von Rücklagen oder Darlehen aus der Familie leben, bis Sie etwas Neues gefunden haben.

Diese Tipps für Selbstständige stammen vom

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Über den Autor

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Jürgen Busch

Als Autor und Internetunternehmer verfasste Jürgen Busch zahlreiche Beiträge für dieses Ratgeber-Portal. Im Fokus standen die Themenbereiche Existenzgründung, Marketing, Akquise und Honorare für Freiberufler aus dem Medienbereich. Als glücklicher Opa von fünf Enkelkindern betreibt er heute Ratgeber-Portale für die Zielgruppe „Oma & Opa“. Grossvater.de ist dabei sein Lieblingsprojekt.

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