Vollstreckung und Kontopfändung beim Freiberufler

Von Jürgen Busch

Letzte Aktualisierung am: 11. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Vollstreckung und Kontopfändung
Vollstreckung und Kontopfändung

Ganz wichtig ist, dass die eigene Liquidität ständig überwacht wird. Der Freiberufler sollte stets genug Rücklagen bilden, damit wenigstens die laufenden Kosten beglichen werden können oder auch einmal eine unvorhergesehene Rechnung ins Haus flattern kann. Leider ist es auch so, dass ein Freiberufler selbst in die Krise geraten kann, weil seine Kunden einfach nicht zahlen.

In der Geschäftswelt scheint es eine gängige Praxis zu werden, Rechnungen nicht zu begleichen, sondern erst auf die Mahnungen zu warten. Dies hat natürlich Auswirkungen auf die Liquidität des Freiberuflers. Auf seinem Konto gehen die ausstehenden Zahlungen nicht ein, daher können auch seine Kosten nicht beglichen werden – die Versicherung kann die Raten für die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht abbuchen, der Vermieter bekommt sein Geld für das Büro nicht.

Unverschuldet werden Sie in einem solchen Fall mit Mahngebühren belastet oder Ihnen wird gar mit dem Rechtsanwalt oder dem Inkassobüro gedroht. Genau genommen sind Mahnungen aber nur eine nette Geste, denn der Geschäftspartner gerät mit einer Rechnung nach 30 Tagen automatisch in Verzug und das Inkassobüro kann direkt beauftragt werden. Haben Sie einen Auftrag von einer Privatperson angenommen, so müssen Sie auf diese Frist extra hinweisen. Denken Sie daran, dass in der Geschäftswelt Zahlungen wichtiger sind, als Geschäftsbeziehungen.

Bedenken Sie: Ein Vertragspartner wird sich schnell von Ihnen abwenden, wenn er sein Geld nicht bekommt.

Vollstreckungstitel und Zwangsvollstreckung

Wenn Ihnen eine Mahnung ins Haus flattert, haben Sie 14 Tage lang Zeit, den Bescheid zurückzuschicken, er wird ansonsten rechtskräftig. Dann kann der Vollstreckungstitel beantragt werden und die Zwangsvollstreckung wird auf den Weg gebracht – hier übrigens ein Tipp:

Wenn Sie über ein zweites Girokonto verfügen, das nicht auf den Geschäftsunterlagen angegeben ist, kann ein Rechtsanwalt dieses auch nicht kennen und keine Pfändung desselben veranlassen. Gegen den Vollstreckungsbescheid können Sie Widerspruch einlegen.

Kontopfändung beim Freiberufler

Tun Sie das nicht, kann Ihr Konto gepfändet werden. Mit dem Widerspruch kann der gesamte Prozess gestoppt werden, eine Einigung kann erzielt werden. Die Kosten für das bis dahin aufgelaufene Verfahren müssen Sie allerdings tragen. Übrigens ist der Prozess von Mahnung, Vollstreckung und Pfändung der gleiche, egal, ob ein Anwalt oder ein Inkassobüro eingeschaltet wurde.

Teilweise kann sich für Sie auch die Klage lohnen, bedenken Sie aber den Fall, wenn Sie den Prozess verlieren. Die dann auf Sie zukommenden Kosten sind nicht zu unterschätzen und können Sie als Freiberufler noch tiefer in die Krise stürzen.


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Vollstreckung und Kontopfändung beim Freiberufler
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Über den Autor

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Jürgen Busch

Als Autor und Internetunternehmer verfasste Jürgen Busch zahlreiche Beiträge für dieses Ratgeber-Portal. Im Fokus standen die Themenbereiche Existenzgründung, Marketing, Akquise und Honorare für Freiberufler aus dem Medienbereich. Als glücklicher Opa von fünf Enkelkindern betreibt er heute Ratgeber-Portale für die Zielgruppe „Oma & Opa“. Grossvater.de ist dabei sein Lieblingsprojekt.

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