Widerspruch bei Ablehnung des Gründungszuschusses einlegen

Von Jürgen Busch

Letzte Aktualisierung am: 16. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Ablehnung des Gründungszuschusses

Ablehnung des Gründungszuschusses

 

Nicht immer ist der Antrag auf Gründungszuschuss eines angehenden Freiberuflers oder Selbstständigen von Erfolg gekrönt. Was aber tun, wenn ein Ablehnungsbescheid ins Haus flattert?

Rechtliche Schritte

Wenn Sie den Ablehnungsbescheid für Ihren Antrag auf Gründungszuschuss bekommen haben, können Sie natürlich Widerspruch einlegen. Diesen können Sie selbst formulieren oder Sie wenden sich an einen Anwalt, der die Sache in die Hand nimmt. Notfalls geht das Verfahren bis vor das Sozialgericht.

Wichtig zu wissen: Sie müssen nicht zwingend einen Rechtsanwalt haben, denn immerhin ist die Beauftragung eines solchen auch eine finanzielle Frage.

Doch sinnvoll ist es auf jeden Fall, einen Anwalt hinzuzuziehen. Gut ist hier, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung als Freiberufler in Anspruch nehmen können. Schließlich kennt er sich mit rechtlichen Gegebenheiten aus und kennt sicherlich die eine oder andere Formulierung, die am Ende ausschlaggebend ist.

Widerspruch vor Klage

Das Verfahren des Widerspruchs muss vor der Klage stattfinden, andernfalls ist eine solche gar nicht möglich. Geprüft wird im Widerspruchsverfahren zum Beispiel, ob Rechtsnormen verletzt wurden. Es wird ein inhaltliche Prüfung vorgenommen und die Frage geklärt, ob die Selbstständigkeit und die Hilfe in eine solche nicht sinnvoller sind, als auf eine mögliche Vermittlung in Arbeit zu hoffen.

Geprüft werden auch die einzelnen bisher erfolgten Schritte zur Existenzgründung sowie die Eignung des Einzelnen als Selbstständiger oder Freiberufler. Des Weiteren geht es um die Eigenleistungsfähigkeit, die nur allzu oft als Ablehnungsgrund genannt wird. Hierbei kommt Ihr Businessplan zum Tragen, mit dessen Zahlen das Argument der Eigenleistungsfähigkeit widerlegt oder – schlimmstenfalls – untermauert werden kann.

Der Text, der für den Widerspruch verwendet wird, wird allgemein als relevanter eingestuft, als die später eventuell nötige Klageschrift. Dies spricht gegen die Verwendung von Mustertexten, denn diese können nicht individuell genug abgefasst werden. Auch die Bearbeitung solcher Mustertexte erfolgt oft schematisch, so dass nicht wirklich mit einer Einzelfallentscheidung gerechnet werden kann.

Individuelle Einsprüche sind wirkungsvoller und erfolgreicher.

Was muss im Widerspruch enthalten sein?

Der Widerspruch gegen die Ablehnung des Gründungszuschusses muss Ihren Namen und Ihre Anschrift enthalten. Außerdem muss das Datum, des Ablehnungsbescheids aufgeführt werden. Geben Sie auch Ihre Kundennummer an und fügen Sie wichtige Dokumente in Kopie dem Schreiben bei.

Hinweis: Eine Begründung muss nicht angegeben werden, ist aber sinnvoll.

Beschreiben Sie klar nachvollziehbar, warum Sie die Ablehnung nicht hinnehmen möchten.

Wichtig: Halten Sie den Widerspruch unbedingt sachlich, werden Sie nicht emotional.

Ablehnung des Widerspruchs

Sollte auch der Widerspruch abgelehnt werden, bleibt Ihnen noch der Gang zum Sozialgericht. Hierfür muss allerdings das Widerspruchsverfahren beendet worden sein.

Interessant: Nur ein Drittel der Klagen führt tatsächlich zum Erfolg.

Es entstehen für Sie keine Gerichtskosten, wenn Sie sich bei der Formulierung der Klage durch die Rechtsantragsstelle des Sozialgerichts helfen lassen. Ziehen Sie aber dennoch besser einen Fachanwalt hinzu, für den Sie gegebenenfalls Prozesskostenbeihilfe beantragen können oder nutzen als Freiberufler Ihre Berufsrechtsschutzversicherung.


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Über den Autor

Autor
Jürgen Busch

Als Autor und Internetunternehmer verfasste Jürgen Busch zahlreiche Beiträge für dieses Ratgeber-Portal. Im Fokus standen die Themenbereiche Existenzgründung, Marketing, Akquise und Honorare für Freiberufler aus dem Medienbereich. Als glücklicher Opa von fünf Enkelkindern betreibt er heute Ratgeber-Portale für die Zielgruppe „Oma & Opa“. Grossvater.de ist dabei sein Lieblingsprojekt.

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