Kleinunternehmen beim Finanzamt anmelden: Das müssen Sie beachten!

Von Jürgen Busch

Letzte Aktualisierung am: 18. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Kleinunternehmen beim Finanzamt anmelden
Kleinunternehmen beim Finanzamt anmelden

Jeder, der selbstständig, gewerblich oder freiberuflich auf dem Markt vertreten sein möchte, muss sein Unternehmen an der richtigen behördlichen Stelle anmelden. Für einen Gewerbetreibenden oder Selbstständigen kommt in der Regel das Gewerbeamt in Frage, die Anmeldung dort wird direkt vorgenommen oder kann nötig werden, wenn das Finanzamt den entsprechenden Hinweis gibt.

Freiberufler müssen sich oft nur gegenüber dem Finanzamt anmelden und auch das erst, wenn sie eine Einkommensgrenze von 400 Euro pro Monat überschreiten. Andernfalls können die Einnahmen mit der üblichen Steuererklärung angegeben und versteuert werden.

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

Das Kleinunternehmen muss besteuert werden. Die wichtigste Steuer für den Freiberufler und Selbstständigen dürfte die Einkommenssteuer sein, die auf den Gewinn erhoben wird. Ein Gewerbetreibender muss die Gewerbesteuern entrichten. Das Finanzamt verschickt nach der telefonischen Anmeldung den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.

Auszug zum Fragebogen: 7.3 Kleinunternehmer-Regelung:

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung: Kleinunternehmerregelung

Hier sind alle wichtigen Fragen erfasst, die sich im Zusammenhang mit den Einnahmen und Ausgaben ergeben. Das heißt, es muss der voraussichtliche Gewinn pro Jahr ebenso angegeben werden, wie die schon abzuschätzenden Ausgaben. Die Betriebsausgaben können hier in der voraussichtlichen Gesamthöhe angegeben werden, es ist aber auch möglich, diese pauschal anzusetzen. Dies ist vor allem für die Kleinunternehmer sowie Kleinstunternehmer geeignet, die wahrscheinlich nur weniger oder sogar gar keine Ausgaben haben werden, die einfach mit dem ohnehin schon vorhandenen PC von zu Hause aus arbeiten werden.

Kleinunternehmerregelung ja oder nein?

In dem genannten Fragebogen zur steuerlichen Erfassung müssen Angaben zur Umsatzsteuer gemacht werden, die sich durch den Gesamtumsatz ergibt. In folgenden Fällen sollten Sie sich für die Kleinunternehmerregelung entscheiden:

  • Sie erwarten geringe betriebliche Ausgaben und würden auch nur geringe Vorsteuern erstattet bekommen.
  • Sie arbeiten mit geringen Kosten und benötigen keine Vorprodukte, erstellen also kreative oder schöpferische Dienstleistungen.
  • Sie möchten keinen großen Verwaltungsaufwand in Kauf nehmen und Ihre Kunden sind Kleinunternehmer oder Privatleute.

Verzichten Sie aber besser auf die Möglichkeit der Kleinunternehmerregelung, wenn Sie:

  • hohe Ausgaben haben werden und davon profitieren würden, wenn sie ihre Kosten um die Mehrwertsteuer verringern könnten.
  • zu einer Berufsgruppe gehören, die auf feste Pauschalen für den Vorsteuerabzug bauen kann, was beispielsweise bei manchen künstlerischen Berufen der Fall ist.

Dies gilt immer dann als empfehlenswert, wenn Sie geringere Beträge ausgeben, als der Pauschbetrag ausmacht.

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung!

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Über den Autor

Autor
Jürgen Busch

Als Autor und Internetunternehmer verfasste Jürgen Busch zahlreiche Beiträge für dieses Ratgeber-Portal. Im Fokus standen die Themenbereiche Existenzgründung, Marketing, Akquise und Honorare für Freiberufler aus dem Medienbereich. Als glücklicher Opa von fünf Enkelkindern betreibt er heute Ratgeber-Portale für die Zielgruppe „Oma & Opa“. Grossvater.de ist dabei sein Lieblingsprojekt.

2 Antworten auf „Kleinunternehmen beim Finanzamt anmelden: Das müssen Sie beachten!“

Schäfer Eugen sagt:

Hallo, Herr Busch

Ich muss beim Finanzamt eine Kleinunternehmer Reglung beantragen.
Ich habe ein Kleingewerbe angemeldet,und wahrscheinlich vergessen was anzukreuzen.
Wie soll ich das schreiben.
Bitte um Hilfe.

Sehr geehrter Herr Schäfer, haben Sie schon beim zuständigen Finanzamt angerufen? Wahrscheinlich müssen Sie das Formular deswegen nicht noch mal ausfüllen.

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