Ausfüllhilfe V020 – Rentenversicherungspflicht

Von Jürgen Busch

Letzte Aktualisierung am: 2. Oktober 2023

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Rentenversicherungspflicht
Rentenversicherungspflicht

Der Fragebogen V020 dient dazu, dass ein selbstständig Tätiger seine vorhandene – oder nicht vorhandene – Versicherungspflicht zur gesetzlichen Rente feststellen lassen kann. Unterschieden wird allerdings zwischen einer Pflichtversicherung kraft Gesetzes und einer Pflichtversicherung auf Antrag. Angehörige der Kammerberufe müssen diesen Antrag nicht ausfüllen, sie müssen sich ohnehin als Pflichtmitglied in einem berufsständischen Versorgungswerk aufnehmen lassen.

Pflichtversicherung kraft Gesetzes

Für folgende Gruppen von Selbstständigen bedarf es keiner Antragstellung zur Feststellung einer Versicherungspflicht:

Für die Pflichtversicherung kraft Gesetzes ist nicht der Beruf das Entscheidende, sondern es kommt vielmehr darauf an, wie sich die tägliche Tätigkeit real gestaltet.

Pflichtversicherung auf Antrag

Wer nicht kraft Gesetzes zu den Versicherungspflichtigen zählt, kann die Versicherungspflicht dennoch beantragen. Dieser Antrag muss binnen fünf Jahren nach Aufnahme der freiberuflichen Tätigkeit, der selbstständigen Tätigkeit oder nach dem Ende der Versicherungspflicht gestellt werden. Die Versicherungspflicht beginnt in der Regel mit dem Datum des Eingangs des Antrags, frühestens kann sie mit Erfüllung sämtlicher Voraussetzungen für eine Versicherungspflicht beginnen.

Beachten Sie: Aus dieser einmal beantragten Versicherungspflicht kann solange nicht ausgetreten werden, wie die selbstständige Tätigkeit ausgeübt wird.

Zu Seite 1 des Formulars V020

Auf der ersten Seite nehmen Sie Eintragungen zu Ihrer Person vor: Namen, Geburtsdatum, Adresse und Kommunikationsdaten werden abgefragt. Der zweite Punkt beschäftigt sich mit den Angaben zu Ihrer selbstständigen Tätigkeit. Dies beginnt mit der Art der Tätigkeit, für die gegebenenfalls aussagekräftige Nachweise beigefügt werden müssen. Außerdem ist eine Beschreibung der Tätigkeit in Kurzform gefragt.

Zu Seite 2 des Formulars V020

Geben Sie hier im Punkt 2.1.3 zuerst an, ob Sie mit Ihrer Tätigkeit in der Handwerksrolle eingetragen sind. Freilich ist dieser Punkt nur für Selbstständige in einem Handwerksberuf relevant. Nun folgen Angaben zum Gewinn, wenn Sie die Tätigkeit ab dem 1. Januar 2013 aufgenommen haben. Übersteigt der monatliche Gewinn 450 Euro, so fahren Sie mit Ziffer 2.3 fort. Ist das nicht der Fall, brauchen Sie die Ziffern 4 und 5 nicht beachten, diese entfallen für Sie. Haben Sie die Tätigkeit vor dem 1. Januar 2013 aufgenommen, müssen Sie im Punkt 2.2.1 den genauen Zeitraum mit dem jeweils erzielten Gewinn angeben.

In diesen Fällen geht es um die Feststellung, ob eine geringfügige Tätigkeit vorliegt oder nicht. Sofern diese für Sie entschieden wird, sind Sie versicherungsfrei. Als nächstes geht es darum, ob Sie regelmäßig mindestens einen Angestellten beschäftigen – falls ja, fügen Sie entsprechende Nachweise bei. Bei regelmäßiger Beschäftigung von Angestellten, die zusammen mehr als 450 Euro monatlich verdienen, entfällt für Sie die Versicherungspflicht. Geben Sie im Folgenden an, für welche Auftraggeber Sie arbeiten und fügen Sie als Nachweise zum Beispiel Verträge oder Auftragsbestätigungen bei. Erzielen Sie mehr als fünf Sechstel Ihres Einkommens durch die Tätigkeit für einen Auftraggeber, so ist dieser Ihr Hauptauftraggeber.

Nun folgen nähere Angaben zu Ihren Auftraggebern, zur Rechtsform Ihres Unternehmens und zu eventuellen Versorgungsgeldern, die Sie erhalten.

Zu Seite 3 des Formulars

Der dritte Punkt zu Beginn von Seite drei beschäftigt sich noch einmal ausführlich mit den Angaben zu Ihrer Tätigkeit. Welche Gelder erhalten Sie, haben Sie vor der selbstständigen Tätigkeit als Angestellter für einen Ihrer Auftraggeber gearbeitet und sind Sie weisungsgebunden?

Wichtig: Mit der Beantwortung dieser Fragen wird unter anderem festgestellt, ob Sie scheinselbstständig sind. Kann dies bejaht werden, müssen unter Umständen rückwirkend die fehlenden Beiträge zur Sozialversicherung abgeführt werden.

Wird eine Versicherungspflicht festgestellt, geht es in Punkt 4 um die Höhe der zu zahlenden Beiträge. Entscheiden Sie hier, ob Sie den halben Regelbeitrag für drei Jahre nach Beginn der selbstständigen Tätigkeit zahlen wollen oder ob Sie den Beitrag nach dem Regelbeitrag berechnen lassen wollen. Auch die einkommensgerechte Gestaltung der Beiträge ist möglich, höchstens jedoch bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Einkommensgerechte Beiträge werden unter Berücksichtigung einer Mindest- und einer Höchstbeitragsgrenze berechnet. Geht es um das Einkünfte aus Ihrer selbstständigen Tätigkeit, so ist hiermit der erzielte Gewinn gemeint. Maßgeblich ist dafür entweder der Unterschied zwischen Betriebsvermögen aus zwei Kalenderjahren oder der Überschuss an Betriebseinnahmen.

Zu Seite 4 des Formulars

In Punkt fünf geht es um die Art und Weise der Zahlung der Versicherungsbeiträge. Diese müssen am drittletzten Bankarbeitstag des geltenden Monats fällig. Werden die Beiträge nicht rechtzeitig gezahlt, darf der Rentenversicherungsträger einen Säumniszuschlag von einem Prozent des Fehlbetrags erheben. In der Regel wird durch die Rentenversicherung empfohlen, die Beiträge per Lastschrift zu zahlen. Zuletzt wird auf dieser Seite nach den Wünschen zum Dokumentenzugang für Behinderte gefragt, was sich an blinde und sehbehinderte Menschen richtet. Außerdem unterzeichnen Sie hier die Erklärung, dass Sie die Angaben in dem Formular nach bestem Wissen und Gewissen getätigt haben und dass die eingereichten Nachweise Ihren tatsächlichen Verhältnissen entsprechen.


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Über den Autor

Autor
Jürgen Busch

Als Autor und Internetunternehmer verfasste Jürgen Busch zahlreiche Beiträge für dieses Ratgeber-Portal. Im Fokus standen die Themenbereiche Existenzgründung, Marketing, Akquise und Honorare für Freiberufler aus dem Medienbereich. Als glücklicher Opa von fünf Enkelkindern betreibt er heute Ratgeber-Portale für die Zielgruppe „Oma & Opa“. Grossvater.de ist dabei sein Lieblingsprojekt.

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