Währungskonto als Freiberufler nutzen

Von Jürgen Busch

Letzte Aktualisierung am: 11. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Währungskonto für Freiberufler

Währungskonto für Freiberufler

 

Für die meisten Freiberufler wird es ausreichen, ein „normales“ Girokonto bei einer deutschen Bank zu eröffnen, welches demzufolge in Euro geführt wird. Allerdings kann es hauptsächlich aus zwei möglichen Gründen auch sinnvoll sein, dass ergänzend ein sogenanntes Währungskonto eröffnet wird.

Als Währungskonto wird ein Konto bezeichnet, unter anderem auch ein Girokonto, welches aus Sicht des Kontoinhabers in einer fremden Währung geführt wird.

Aus Sicht eines deutschen Freiberuflers wäre das zum Beispiel ein Girokonto, welches in Schweizer Franken geführt wird. Aus welchen Gründen kann nun aber ein solches Währungskonto für Selbständige und Freiberufler interessant sein, sodass es als Ergänzung zum „deutschen“ Girokonto sinnvoll sein könnte?

Geschäftliche Kontakte im Ausland als Grund für ein Währungskonto

Ein Hauptgrund für Freiberufler, neben dem „normalen“ Girokonto zusätzlich noch ein Währungskonto zu eröffnen könnte sein, dass regelmäßige geschäftliche Kontakte mit Geschäftspartnern bestehen, die sich außerhalb der Eurozone befinden.

Gibt es dann Zahlungen zwischen diesen Geschäftspartnern und dem Freiberufler, zum Beispiel weil Waren aus der Schweiz importiert werden oder ein Übersetzer als Dienstleistung eine fremdsprachige Textpublikation für ein schweizer Unternehmen ausführt und diese dann in Schweizer Franken bezahlt werden müssen, kann es durchaus sinnvoll sein, dann ein Schweizer Franken Währungskonto zu eröffnen.

Der Vorteil besteht darin, dass die Zahlung zum einen schneller beim Empfänger ist und zum anderen entstehen keine Kosten durch eine Währungsumrechnung von Euro in Franken und umgekehrt, wie es bei einer Überweisung von eine Euro-Konto aus der Fall wäre.

Das Währungskonto als Geldanlage

Neben dem zuvor erwähnten Grund kann ein Währungskonto durchaus der Geldanlage dienen, auch wenn es sich „nur“ um ein Girokonto handelt. Denn wie es auch in Deutschland bei einigen Banken mittlerweile gehandhabt wird, so gibt es auch im Ausland Banken, die auf Girokonten Guthabenzinsen zahlen. Ein Währungskonto muss übrigens vom Freiberufler nicht zwingend bei einer ausländischen Bank eröffnet werden, sondern vor allem die etwas größeren deutschen Banken bieten ihren Kunden oftmals auch einige Währungskonten zur Nutzung an.

Meistens sind das US-Dollar, Schweizer Franken oder Britische Pfund Währungskonten. Wenn eine gewisse Summe auf dem Konto des Freiberuflers in Fremdwährung deponiert wird und sich die Fremdwährung gegenüber der eigenen Währung (Euro) positiv entwickelt, können auf diese Weise dann Währungsgewinne entstehen.

Nutzen eines Währungskontos

Ein Währungskonto bietet die Chance, Unterschiede in der Verzinsung der Guthaben in verschiedenen Ländern zu nutzen. Die Werthaltigkeit des Euros ist nicht für jeden gegeben, daher kann ein Teil des Geldes auch in Fremdwährungen investiert werden.

Auch als Freiberufler können Sie so zum Sparer werden und profitieren von steigenden Währungskursen ebenso wie von einem höheren Zinsniveau. Das Geld, was auf diesen Konten als Zins verbucht wird, muss jedoch mit zu den Betriebseinnahmen gerechnet und entsprechend versteuert werden.

Risiken des Währungskontos

Egal, ob die Anlage in Dollar, Krone oder Franken erfolgt, ein gewisses Risiko ist bei der Geldanlage auf Währungskonten immer gegeben. Die Währungskurse müssen sich nicht zwangsläufig positiv entwickeln, sondern sie können auch drastisch in den Keller gehen. Zinserträge schwinden so durch die Kursverluste der Währung.

Beachten Sie: Ein weiteres Risiko wird dadurch dargestellt, dass die Zinsen immer dort erhöht werden, wo es das Risiko einer hohen Inflation gibt. Der Geldwert unterscheidet sich in seiner Entwicklung allerdings je nach Währungsraum. Hohe Zinserträge können wiederum durch eine hohe Inflationsrate aufgezehrt werden.

Einlagensicherung bei einem Währungskonto

Das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz regelt in § 4, dass ein Anspruch auf eine Einlagenentschädigung nicht besteht, wenn die Einlagen und Gelder nicht auf den Euro oder auf die Währung eines Landes der Europäischen Union lauten. Das heißt, wenn ein Freiberufler bei einer deutschen Bank in eine Fremdwährung investiert, so greift die deutsche Einlagensicherung.

Wird das Konto des Freiberuflers aber in einer anderen Währung – beispielsweise in US-Dollar – geführt, besteht keine Einlagensicherung. Das gilt auch dann, wenn der Selbstständige das Konto bei einer deutschen Bank eröffnet und verwalten lässt. Geschützt werden kann die Einlage dann nur durch die freiwillige Einlagensicherung der Banken, der sich aber nicht alle Banken unterziehen müssen.

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Über den Autor

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Jürgen Busch

Als Autor und Internetunternehmer verfasste Jürgen Busch zahlreiche Beiträge für dieses Ratgeber-Portal. Im Fokus standen die Themenbereiche Existenzgründung, Marketing, Akquise und Honorare für Freiberufler aus dem Medienbereich. Als glücklicher Opa von fünf Enkelkindern betreibt er heute Ratgeber-Portale für die Zielgruppe „Oma & Opa“. Grossvater.de ist dabei sein Lieblingsprojekt.

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