Gesetzliche Krankenversicherung für Freiberufler
Letzte Aktualisierung am: 13. August 2024
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Die gesetzliche Krankenversicherung ist solidarisch organisiert. Alle Mitglieder haben Anspruch auf dieselben Leistungen, die Beiträge für die Krankenkasse richten sich aber nach dem Einkommen der Versicherten. Wer viel verdient, zahlt deshalb für die gleichen Leistungen mehr und finanziert so die Leistungen für die schlechter Verdienenden und große Familien mit. Die gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet, jeden Freiberufler aufzunehmen, der die gesetzlichen Vorgaben erfüllt.
Pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenkasse sind lediglich Landwirte, Künstler und Publizisten (siehe hierzu auch unsere Rubrik: Künstlersozialkasse). Für alle anderen Freiberufler ist die freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung möglich, wenn sie zuvor pflichtversichert waren oder wenn sie erstmals eine Beschäftigung aufnehmen und wegen Überschreitung der Pflichtversicherungsgrenze versicherungsfrei sind.
So besteht im Regelfall nur zu Beginn einer freiberuflichen Tätigkeit die Option für eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung. Sie können grundsätzlich zwischen allen gesetzlichen Krankenversicherungen wählen. Ein Wechsel der Kasse ist eigentlich jederzeit mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten möglich.
Hinweis: Wenn Sie aber gerade in eine neue Krankenversicherung gewechselt haben, müssen Sie allerdings 18 Monate warten. Wer nicht auf spezielle Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung angewiesen ist, kann seine Krankenkasse nach dem günstigsten Beitragssatz auswählen.
Einsparungen beim Wechsel der Krankenkasse
Wie viel Sie mit dem Wechsel zu einer anderen Krankenkasse sparen können, können Sie beispielsweise mit dem Finanz-Rechner der Stiftung Warentest ausrechnen. Bis über 1.000 Euro Ersparnis pro Jahr sind drin! Ca. 5 % der Leistungen können die Krankenkassen entsprechend den gesetzlichen Rahmenbedingungen selbst bestimmen. Demnach kann eine gesetzliche Krankenkasse ihren Mitgliedern bestimmte Leistungen anbieten, muss dies aber nicht. Die momentan bis zu 20 möglichen zusätzlichen Leistungen reichen von Akupunktur bis hin zu Yoga. So entsteht eine Vielfalt, die der Einzelne häufig nicht mehr überblicken kann.
Hinweis: Große Unterschiede zwischen den Krankenkassen gibt es im Bereich der alternativen Heilmethoden und Naturheilverfahren. Von den insgesamt neun Behandlungsarten fragen die Versicherten am häufigsten die Akupunktur nach.
Diese wird auch von vielen Kassen im Rahmen von Modellvorhaben oder nach einem Einzelantrag bezahlt. So erstatten zum Beispiel viele Krankenkassen die Kosten von bis zu zehn Akupunktur-Behandlungen im Jahr bei chronischen Kopf-, Rücken- oder Gelenkschmerzen.
Beachten Sie: Einige Kassen setzen allerdings voraus, dass die vorangegangene schulmedizinische Behandlung erfolglos war. Meist muss auch ein Kassenarzt, welcher über eine Zusatzqualifikation verfügt, die Behandlung vornehmen.
Die alternative Krebstherapie bieten über 30 Kassen, darunter Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK), die Techniker Krankenkasse (TK) und viele Betriebskrankenkassen (BKK) im Rahmen einer vertragsärztlichen Behandlung, wenn es sich um eine anerkannte Methode handelt. In der Regel wird jedoch jeder Fall einzeln geprüft.
Autor: Jürgen Busch
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