Recht, Dienstvertrag, Werkvertrag, Urheberrecht für Freiberufler und Selbständige

Von Jürgen Busch

Letzte Aktualisierung am: 16. Januar 2024

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Berufsunfall - Versicherung

 

Viele Freiberufler lassen sich einfach mündlich von ihrem Kunden beauftragen und sprechen dabei häufig die Rahmenbedingungen im Detail nicht ab.
Jeder professionelle Kaufmann wird einen mündlich erteilten Auftrag noch einmal schriftlich per Telefax, E-Mail oder Post bestätigen. Dieser Abschnitt behandelt die grundlegenden Rechtsfragen aus Sich des Freiberuflers:

  • Wie wird ein Angebot geschrieben, und wann gilt etwas vor dem Gesetz als Auftrag?
  • Was sind die Bestandteile einer konkreten Leistungsbeschreibung?
  • Welche Preisangabe soll gewählt werden: Festpreis, Zeilen- oder Seitenpreis?
  • Welche Bearbeitungszeit und welcher Abgabezeitpunkt ist zu vereinbaren?
  • Soll ein Haftungsausschluss vereinbart werden?
  • Benötige ich Allgemeine Geschäftsbedingungen?
  • Was ist der Unterschied zwischen einem Dienst- und einem Werkvertrag und gibt es noch andere Vertragsarten?

Mündlicher Vertrag zwischen Freiberufler und Auftraggeber

Sie haben soeben mündlich einen konkreten Auftrag vereinbart und beide Parteien wissen nun:

  • Welche Leistung in welcher Form zu erbringen ist
  • Wann die Leistung erbracht werden soll
  • Wie die Leistung honoriert werden soll
  • Was bei unpünktlicher oder frühzeitiger Fertigstellung geschieht
  • Ob ein Ausfallhonorar vereinbart wurde

Die erzielten Vereinbarungen werden noch einmal kurz schriftlich fixiert. Wir arbeiten gegenwärtig an weiteren Inhalten zum Thema „Recht“.

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Über den Autor

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Jürgen Busch

Als Autor und Internetunternehmer verfasste Jürgen Busch zahlreiche Beiträge für dieses Ratgeber-Portal. Im Fokus standen die Themenbereiche Existenzgründung, Marketing, Akquise und Honorare für Freiberufler aus dem Medienbereich. Als glücklicher Opa von fünf Enkelkindern betreibt er heute Ratgeber-Portale für die Zielgruppe „Oma & Opa“. Grossvater.de ist dabei sein Lieblingsprojekt.

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