Betriebsausgabe: Steuerberater & Buchführung

Von Jürgen Busch

Letzte Aktualisierung am: 15. Januar 2024

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Betriebsausgabe: Steuerberater

Betriebsausgabe: Steuerberater

 

Freiberufler und Selbstständige können ihre Buchführung an einen externen Dienstleister übergeben. In den meisten Fällen dürfte das der Steuerberater sein. Auch ein selbstständiger Buchhalter kann für die Übernahme der Tätigkeiten in Frage kommen. Die Kosten für die erbrachten Leistungen können vom Freiberufler als Betriebsausgaben abgesetzt werden.

Buchführungskosten

Die Buchführungskosten werden als Rechts- oder Beratungskosten gebucht. Wenn die Abrechnung quartalsweise vorgenommen wird, so werden die entstandenen Kosten für das letzte Quartal eines Wirtschaftsjahres dem abgelaufenen Jahr zugeordnet und entsprechend in die Bilanz aufgenommen. Für die Vorsteuer gilt allerdings, dass diese nicht im abgelaufenen Jahr abgezogen werden kann.

Grund ist, dass die Buchführungsarbeiten in der Regel erst im Folgejahr ausgeführt werden, wenn auch schon im Januar. Dann jedoch fällt erst die Umsatzsteuer an und kann verrechnet werden.

Inkassokosten

Ein Freiberufler kann einen fremden Dienstleister damit beauftragen, fällige Forderungen einzuziehen. Die Kosten, die dafür entstehen, können als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Des Weiteren gelten als betriebliche Ausgaben die Zahlungen an einen Rechtsanwalt oder für ein gerichtliches Mahnverfahren, wenn es aufgrund der offenen Forderungen zu diesen Vorgängen kommt. Wichtig ist allerdings, dass die Kosten immer einen betrieblichen Hintergrund haben. Normalerweise muss der Schuldner die Kosten übernehmen, die im Rahmen eines Inkassoverfahrens anfallen. Tritt aber der Fall ein, dass der Schuldner gänzlich zahlungsunfähig ist, so können die nun noch offenen Kosten als Betriebsausgaben steuerlich abgesetzt werden.

Hinweis: Wenn nur ein Teil der offenen Forderung ausgeglichen wurde, so muss der noch nicht gezahlte Schuldbetrag ausgebucht werden. Wird die Umsatzsteuer auf der Rechnung ausgewiesen, so kann auch sie in Form der abzugsfähigen Vorsteuer verrechnet werden.

Lesen Sie doch auch unsere Tipps zum Inkasso.

Kosten für einen Rechtsbeistand

Die Kosten für einen Rechtsanwalt können immer dann abgesetzt werden, wenn er aus betrieblichen Gründen aufgesucht wurde. Ist zum Beispiel ein Anwalt als Unterstützung in einem Inkassoverfahren vonnöten, so sind die an ihn zu zahlenden Honorare als Betriebsausgaben zu sehen.

Kosten für die Betriebsprüfung

Ein Freiberufler kann von verschiedenen Seiten einer Betriebsprüfung unterzogen werden. So können die Finanzämter eine normale Betriebsprüfung vornehmen oder auch eine Umsatzsteuer-Sonderprüfung ansetzen. Berufsgenossenschaften und Sozialversicherungsträger sind ebenfalls dazu berechtigt, ein Unternehmen zu prüfen. In erster Linie geht es in der Regel um die Buchhaltung, aber auch personalrechtliche Angelegenheiten stehen auf dem Prüfstand. Freiberufler und Gewerbetreibende müssen den jeweiligen Behörden die nötigen Unterlagen zur Verfügung stellen. Das Durchforsten der Unterlagen kann manchmal Tage oder sogar Wochen dauern.

Neben dieser doch vorstellbaren Unannehmlichkeit können im Zusammenhang mit einer Betriebsprüfung Kosten entstehen. So zum Beispiel durch die Anfertigung von Datenträgern, die Kosten für das Personal, welches dem Prüfer zur Seite gestellt wird oder auch zusätzliche Kosten für den Steuerberater. Die Ausgaben, welche im Rahmen einer Betriebsprüfung anfallen, können gänzlich als Betriebskosten steuerlich abgesetzt werden.

Diese steuerlichen Hinweise für Selbstständige ersetzen keine steuerliche Beratung durch einen Steuerberater.


1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (22 Bewertungen, Durchschnitt: 4,36 von 5)
Betriebsausgabe: Steuerberater & Buchführung
Loading...

Über den Autor

Autor
Jürgen Busch

Als Autor und Internetunternehmer verfasste Jürgen Busch zahlreiche Beiträge für dieses Ratgeber-Portal. Im Fokus standen die Themenbereiche Existenzgründung, Marketing, Akquise und Honorare für Freiberufler aus dem Medienbereich. Als glücklicher Opa von fünf Enkelkindern betreibt er heute Ratgeber-Portale für die Zielgruppe „Oma & Opa“. Grossvater.de ist dabei sein Lieblingsprojekt.

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert