Erstgespräch mit dem Steuerberater

Von Jürgen Busch

Letzte Aktualisierung am: 16. Oktober 2023

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Erstgespräch mit dem Steuerberater

Erstgespräch mit dem Steuerberater

 

Irgendwann ist immer das erste Mal – das gilt auch für das Aufsuchen des Steuerberaters. Sie kommen wahrscheinlich mit hohen Erwartungen zu diesem seit langem ausstehenden Termin und wünschen sich vielleicht schon eine Beratung.

Doch Vorsicht: kostenfrei ist solch eine Erstberatung nicht in jedem Fall.

In der Regel wird zwar über allgemeine Dinge gesprochen und der Steuerberater nennt seine üblichen Gebühren und Honorare. Doch wenn aus dem ersten Gespräch ein Beratungsgespräch zu betriebsinternen Problemen wird, kann der Steuerberater auch Gebühren erheben. Geregelt ist dank des Gebührenrechts, dass nicht mehr als 180 Euro plus Mehrwertsteuer berechnet werden dürfen.

Wann liegt eine Erstberatung vor?

  • Wie der Name schon sagt, handelt es sich bei der Erstberatung um ein erstes Gespräch. Geht der Mandant, also der Freiberufler das erste Mal zu einem Steuerberater und stellt sich dort vor, handelt es sich nicht um eine Erstberatung.
  • Wenn der Freiberufler als zukünftiger Mandant beim Steuerberater aber besonders viele steuerliche Probleme vorstellt, könnte dies als Erstberatung gesehen werden.
  • Wenn abgeklärt werden soll, ob eine Zusammenarbeit mit Steuerberater überhaupt in Frage kommt und wenn es während dessen um Dinge geht, die nicht direkt zur Klärung steuerlichen Fragen anstehen, wird in der Regel ebenfalls nicht von einer Erstberatung ausgegangen.

Kostenfreies Erstgespräch

Viele Steuerberater bieten Interessenten an, dass das erste Gespräch auf jeden Fall kostenlos sein wird. Hierbei wird erst einmal geklärt, ob überhaupt ein Beratungsbedarf besteht und wenn ja, in welchem Umfang die Leistungen zu erbringen sind. Der eventuell zukünftige Mandant kann hier Fragen zur Arbeit des Steuerberaters stellen und ihn damit persönlich kennenlernen. Es kann eine detaillierte Problembesprechung erfolgen, bei der auch Hinweise zur weiteren Vorgehensweise gegeben werden.

Nach dem Erstgespräch wird idealerweise ein Angebot erstellt, das auf den persönlichen Bedarf des interessenten Freiberufles zugeschnitten ist.

Diese Hinweise und Tipps zum Erstgespräch mit dem Steuerberater stammen vom

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Über den Autor

Autor
Jürgen Busch

Als Autor und Internetunternehmer verfasste Jürgen Busch zahlreiche Beiträge für dieses Ratgeber-Portal. Im Fokus standen die Themenbereiche Existenzgründung, Marketing, Akquise und Honorare für Freiberufler aus dem Medienbereich. Als glücklicher Opa von fünf Enkelkindern betreibt er heute Ratgeber-Portale für die Zielgruppe „Oma & Opa“. Grossvater.de ist dabei sein Lieblingsprojekt.

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