Freiberufler ohne Steuerberater

Von Jürgen Busch

Letzte Aktualisierung am: 10. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Freiberufler ohne Steuerberater

Freiberufler ohne Steuerberater

 

Nicht jeder Freiberufler hat einen Steuerberater und genau genommen muss man auch sagen, dass es durchaus ohne eine Steuerkanzlei geht. Vorausgesetzt, die Geschäftsvorfälle sind nicht zu zahlreich, der Freie ist nicht zur Buchführung verpflichtet und die Betriebsausgaben kommen über die pauschale Grenze ohnehin nicht hinaus. Teilweise kann auch eine Einzelberatung beim Steuerberater sinnvoll sein, die ausreichende Informationen liefert und mit denen dann weiter gearbeitet werden kann.

Was ist nötig?

Vor allem Geduld und die Bereitschaft, selbst einiges zu rechnen, müssen bei dem Freiberufler vorhanden sein, wenn er auf die Hilfe eines Steuerberaters verzichtet. Damit ist es möglich, einen guten Überblick über die laufende Geschäftsentwicklung zu bekommen – klar, wer das Rechnen selbst übernimmt, hat die nötigen Zahlen auch im Kopf.

Tipp: Hilfreich ist ein Buchhaltungskurs, auch ein Steuerprogramm für den Rechner kann eine große Hilfe sein. Wichtig ist auch, dass dem Finanzamt gegenüber alle nötigen Angaben ohne Aufforderung gemacht werden.

Das heißt, es müssen alle Einnahmen angegeben werden, denn durch stichprobenartige Überprüfungen könnte der Freiberufler auffliegen, wenn er ein Honorar als Einnahme verschweigt. Wichtig ist auch, dass Fristen und Grenzen bekannt sind. Das gilt zum Beispiel für den Kleinunternehmer, der seine Gewinngrenze kennen sollte, das gilt aber auch für alle diejenigen, die die Anmeldung der Umsatzsteuer regelmäßig abgeben müssen. Natürlich müssen die Fristen nicht nur bekannt sein, sondern sollten auch eingehalten werden.

Ausfüllen nötiger Formulare

Das Finanzamt arbeitet mit vielen verschiedenen Formularen und die wollen ausgefüllt werden. Der Freiberufler, der keinen Steuerberater hat, muss zum Beispiel bei seiner jährlichen Steuererklärung mehrere Formulare ausfüllen, im Einzelnen sind das die Anlage S sowie die Anlage EÜR. Hier werden die Einkünfte aus der selbstständigen Arbeit erfasst und der Gewinn wird ermittelt. Ausgefüllt werden muss zusätzlich das übliche Hauptformular, in das die persönlichen Angaben eingetragen werden.

Dazu kommen noch verschiedene weitere Formulare, deren Notwendigkeit aber in der persönlichen Situation des Freien liegt. Die Anlage Kind kann hinzu kommen oder die Anlage KAP für die Einkünfte, die aus Kapitalvermögen stammen. Dank der elektronischen Steuererklärung wird vieles einfacher und der Freiberufler dürfte auch ohne Steuerberater in der Lage sein, seine Steuererklärung richtig auszufüllen. Auf inhaltliche Fehler und Rechenfehler wird er bei dieser Version direkt hingewiesen.

Steuerliche Tipps für Freiberufler und Selbstständige stammen vom

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Über den Autor

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Jürgen Busch

Als Autor und Internetunternehmer verfasste Jürgen Busch zahlreiche Beiträge für dieses Ratgeber-Portal. Im Fokus standen die Themenbereiche Existenzgründung, Marketing, Akquise und Honorare für Freiberufler aus dem Medienbereich. Als glücklicher Opa von fünf Enkelkindern betreibt er heute Ratgeber-Portale für die Zielgruppe „Oma & Opa“. Grossvater.de ist dabei sein Lieblingsprojekt.

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