Einkünfte aus Kapitalvermögen

Von Jürgen Busch

Letzte Aktualisierung am: 7. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Einkünfte aus Kapitalvermögen
Einkünfte aus Kapitalvermögen

Die Einführung der Abgeltungssteuer hat bewirkt, dass Kapitalerträge zu 25 Prozent versteuert werden. Damit ist die Abgabe der Anlage KAP im Grunde genommen nicht mehr nötig. Dennoch gibt es Fälle, in denen diese Anlage der Steuererklärung beigefügt werden muss.

Ausnahmefälle

Sollte Ihr persönlicher Spitzensteuersatz als Freiberufler unter 25 Prozent liegen und Sie möchten die Kapitalertragssteuer, die von der Bank zu viel einbehalten wurde, zurückerhalten, sollten sie die Anlage KAP abgeben. Dies wird auch als Günstigerprüfung bezeichnet. Für den Fall, dass Sie einen zu niedrigen Freistellungsauftrag – oder gar keinen – erteilt haben und die Bank Steuern einbehalten hat, Sie aber weniger als 801 Euro (1.602 bei Ehegatten) Zinsen bekommen haben, sollten Sie ebenfalls die Anlage KAP abgeben.

Hinweis: Dies gilt auch, wenn Sie die Freistellungsaufträge ungünstig auf verschiedene Banken verteilt haben und so unrechtmäßig Steuern einbehalten wurden.

Geben Sie die Anlage KAP ab, wenn Sie Verluste aus Börsengeschäften erlitten haben, die sich bankenintern nicht mit Gewinnen verrechnen ließen. Aus privaten Darlehen oder ausländischen Geldanlagen können Kapitalerträge entstehen, die steuerpflichtig sind, aber nicht der Abgeltungssteuer unterlegen haben. Geben Sie Anlage KAP ab.

Die Bank hat irrtümlich Kirchensteuerbeträge einbehalten, obwohl Sie nicht kirchensteuerpflichtig sind oder Sie möchten eine ausländische Quellensteuer mit der Einkommenssteuer verrechnen lassen, so füllen Sie Anlage KAP aus.

Sollten Sie als Beteiligter einer Kapitalgesellschaft die Erträge nach dem so genannten Teileinkünfteverfahren besteuern lassen wollen, damit Sie hohe Werbungskosten geltend machen können, so sollten Sie das ebenfalls über die genannte Anlage tun.

Überblick über Anlage KAP

Die Anlage KAP widmet sich zuerst einmal den Kapitalerträgen mit der einbehaltenen Kapitalertragssteuer. Auch Kapitalerträge ohne steuerlichen Abzug werden hier erfasst, ebenso die Erträge, die dem persönlichen Steuersatz unterliegen. Erträge aus Beteiligungen und die von der Bank einbehaltenen ausländischen und inländischen Steuern werden auf der Rückseite des Formulars erfasst.

Abzugsmöglichkeiten ergeben sich durch ungünstig erteilte Freistellungsaufträge und den damit verbundenen unrichtigen Steuerabzug durch die Bank. Sollen Sie einbehaltene Steuern anrechnen lassen wollen oder möchten Sie eine ausländische Steuer auf die deutsche Steuer anrechnen lassen, so bieten sich hier ebenfalls Abzugsmöglichkeiten.

Werbungskosten – hier insbesondere Finanzierungskosten – können steuerlich geltend gemacht werden, wenn Sie die Erträge aus der Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft (Beteiligung mindestens 25 Prozent oder 1 Prozent bei gleichzeitigem Status als Arbeitnehmer und Beteiligung durch Kredit) einer Versteuerung durch das Teileinkünfteverfahren unterziehen.

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung.


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Über den Autor

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Jürgen Busch

Als Autor und Internetunternehmer verfasste Jürgen Busch zahlreiche Beiträge für dieses Ratgeber-Portal. Im Fokus standen die Themenbereiche Existenzgründung, Marketing, Akquise und Honorare für Freiberufler aus dem Medienbereich. Als glücklicher Opa von fünf Enkelkindern betreibt er heute Ratgeber-Portale für die Zielgruppe „Oma & Opa“. Grossvater.de ist dabei sein Lieblingsprojekt.

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