Steuerrechner für Freiberufler & Selbstständige

Von Jürgen Busch

Letzte Aktualisierung am: 12. Oktober 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Mit dem Steuerrechner können Sie online leicht Ihre Einkommensteuer berechnen.
Mit dem Steuerrechner können Sie online leicht Ihre Einkommensteuer berechnen.

Sich mit Steuerangelegenheiten zu beschäftigen, ist für Freiberufler und Selbstständige oft keine Freude – aber unbedingt notwendig. Hierzulande ist die Einkommensteuer das wichtigste Mittel zur Finanzierung des Staatsapparats inklusive aller Sozialleistungssysteme. Die rechtliche Grundlage bildet das Einkommensteuergesetz (EStG). Sie sind freiberuflich bzw. selbstständig tätig und möchten Ihre Einkommensteuer berechnen? Mit unserem Steuerrechner ist das kein Problem.

Steuerrechner online im Überblick

Wie zahlen Selbstständige Einkommensteuer?

Die Einkommensteuer berechnet sich aus dem Gewinn bzw. Einkommen des jeweiligen Jahres. Selbstständige und Freiberufler zahlen die Einkommensteuer jeweils quartalsweise im Voraus.

Steuerrechner für Lohnsteuer & Einkommensteuer – was ist der Unterschied?

In Deutschland zahlen Angestellte und Rentner Lohnsteuer, während Selbstständige Einkommensteuer zahlen. Die Lohnsteuer ist eine Unterform der Einkommensteuer, der Steuersatz ist allerdings grundsätzlich der Gleiche.

Was ist das Ehegattensplitting?

Sind Ehegatten gemeinsam steuerlich veranlagt, so zahlen sie Steuern, als wären sie eine einzelne Person. Wie dieses Konzept funktioniert erfahren Sie in diesem Abschnitt.

Wie zahlen Selbstständige Einkommensteuer?

Unter anderem ermittelt der Steuerrechner Ihr Gehalt als selbstständige bzw. freiberuflich tätige Person.
Unter anderem ermittelt der Steuerrechner Ihr Gehalt als selbstständige bzw. freiberuflich tätige Person.

Grundsätzlich muss in Deutschland jede natürliche Person Einkommensteuer zahlen, die Einnahmen irgendwelcher Art bezieht. Die Steuer entfällt nur, wenn ein Jahreseinkommen von 9.984€ (Stand 2022) nicht überschritten wird. Ansonsten steigt die zu zahlende Einkommensteuer prozentual an, je höher das Jahreseinkommen ist. Somit soll eine faire Verteilung der Steuerlast und Finanzierung des Sozialsystems gewährleistet werden.

Für Selbstständige berechnet sich die Einkommensteuer aus dem Gewinn im jeweiligen Jahr, auch Einkommen genannt. Dieses ergibt sich wiederum aus der Summe aller Betriebseinnahmen abzüglich der Betriebsausgaben.

Einkommensteuer: Vorauszahlung für Selbstständige und Freiberufler

Anders als Angestellte zahlen Sie die Einkommensteuer als Selbstständiger oder Freiberufler quartalsweise im Voraus. Das Finanzamt setzt die Höhe der Vorauszahlung im Vorauszahlungsbescheid fest. Sie berechnet sich dabei aus dem Einkommen des letzten veranlagten Jahres. Im ersten Jahr berechnet sie sich anhand einer Prognose erwarteter Einkünfte, die Sie dem Finanzamt übermitteln. Die Vorauszahlungen werden in der Regel immer am 10.03., 10.06., 10.09. und 10.12. geleistet.

Es steht keine Vorauszahlung an, wenn unter 400 Euro Einkommensteuer im Kalenderjahr oder unter 100 Euro zum jeweiligen Vorauszahlungszeitpunkt fällig sind. Das ist in § 37 Abs. 5 S. 1 EStG festgelegt.

Wie funktioniert der Steuerrechner für Beamte, Angestellte & Rentner?

Mit dem Steuerkalkulator finden Sie heraus, wie hoch Ihre Einkommensteuer ausfällt.
Mit dem Steuerkalkulator finden Sie heraus, wie hoch Ihre Einkommensteuer ausfällt.

Anders als Selbstständige zahlen Angestellte nicht Einkommensteuer, sondern Lohnsteuer. Die Lohnsteuer ist dabei eine besondere Form der Einkommensteuer. Sie wird vom Arbeitslohn abgezogen. Für Arbeitnehmer gibt es gegebenenfalls Steuerbefreiungen oder Sonderbestimmungen bezüglich der Besteuerung. Der Steuersatz ist bei Lohnsteuer und Einkommensteuer allerdings gleich.

Die Einkommensteuer hingegen wird zum Beispiel auf Einkünfte aus selbständiger Arbeit, aus Kapitalvermögen oder Renten erhoben.

Bei Beamten wird die Steuer anders berechnet als bei Angestellten oder Freiberuflern. Beamte zahlen nämlich beispielsweise keine Sozialabgaben. Außerdem sind Beamte nicht rentenversicherungspflichtig. Wenn Beamte ihre Steuer berechnen möchten, sollten sie dies mit Hilfe von einem Steuerrechner für Beamte tun.

Darum sollten auch Selbstständige die Berechnung der Lohnsteuer verstehen:

Die Lohnsteuerberechnung ist für Sie als Selbstständigen besonders dann relevant, wenn Sie Mitarbeiter eingestellt haben. Hierbei kann ein umfassendes Verständnis über die Grundlagen, Steuerklassen und Freibeträge helfen, denn es liegt in Ihrer Verantwortung, stets auf dem neuesten Stand zu sein und gesetzliche Vorgaben einzuhalten.

Die Unterteilung in verschiedene Steuerklassen mag auf den ersten Blick kompliziert erscheinen, jedoch ermöglicht gerade diese Unterscheidung eine gerechte Besteuerung und vor allem für Sie als Arbeitgeber eine schnelle Berechnung der Abzüge. Je nach Steuerklasse ergibt sich zum Beispiel ein anderer Grundfreibetrag, für alleinerziehende Elternteile in der Lohnsteuerklasse II ergibt sich zusätzlich zum Kinderfreibetrag noch der sogenannte Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Die Vorsorgepauschale orientiert sich am individuellen Bruttoverdienst der betreffenden Steuerklassen. Da alle Regelungen gesetzlich vorgeschrieben sind, können diese im Einkommensteuergesetz nachgelesen werden.

Was berücksichtigt der Steuerrechner?

Ihre zu zahlende Einkommensteuer können Sie mit dem obigen Steuerrechner für Selbstständige bzw. Freiberufler ausrechnen. Er berücksichtigt alle dafür wichtigen Parameter. Im Folgenden finden Sie eine detaillierte Beschreibung der verschiedenen Faktoren, die entscheidend sind, damit die Steuer vom Rechner korrekt ermittelt werden kann.

Steuerjahr

Zuerst müssen Sie im Steuerkalkulator das Jahr auswählen, für das Sie Ihre Einkommensteuer berechnen wollen. Mit dem Steuerrechner für Selbstständige und Freiberufler lässt sich die Steuer für die Jahre 2007 bis 2022 berechnen.

Zu versteuerndes Einkommen

Die Einkommensteuer wird auf alle Einnahmen abzüglich der absetzungsfähigen Ausgaben erhoben. Der Betrag, der dann übrigbleibt, wird Einkommen oder auch Nettoeinnahmen genannt. Dieser muss zunächst errechnet werden, um dann in den Einkommensteuerrechner eingegeben werden zu können. Sie sollten also Ihre Betriebseinnahmen und auch die Betriebsausgaben des jeweiligen Jahres kennen. Eine möglichst genaue Angabe hilft dabei, eine Nachzahlung oder die Notwendigkeit, eine Rückzahlung zu beantragen zu vermeiden.

Außerordentliche Einkünfte müssen Sie für die Steuer gesondert berechnen.
Außerordentliche Einkünfte müssen Sie für die Steuer gesondert berechnen.

Haben Sie das Ehegattensplitting bejaht, so geben Sie hier bitte auch das Einkommen des Ehegatten bzw. der Ehegattin ein.

Außerordentliche Einkünfte

Hierunter sind alle übrigen Einkünfte zu verstehen, welche Sie im jeweiligen Steuerjahr erzielt haben. Diese fließen Ihnen nicht regelmäßig bzw. nicht laufend zu. Sie können nach der sogenannten Fünftelregelung des § 43 Abs. 1 EStG ermäßigt besteuert werden und beispielsweise aus

  • Abfindungen,
  • Veräußerungsgewinnen
  • oder Jubiläumszahlungen

stammen.

Gegebenenfalls ist ein Freibetrag abzuziehen. Ein solcher kann nach § 3 Abs. 26a EStG vorliegen, wenn die sonstigen Einkünfte sich aus nebenberuflichen Tätigkeiten im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich ergeben und 720 € im Jahr nicht übersteigen.

Wird das Ehegattensplitting bejaht, sind hier auch entsprechenden Einkünfte des Ehegatten bzw. der Ehegattin anzugeben. Diese werden vom Rechner gemäß der einschlägigen gesetzlichen Regelung berücksichtigt.

Entgeltersatzleistungen

Unter Entgeltersatzleistungen fallen Leistungen, die Sie erhalten, wenn Sie (vorübergehend) kein Einkommen erhalten. Sie bleiben bei der Ermittlung des jährlichen Einkommens unberücksichtigt und sind somit steuerfrei. Unter Entgeltersatzleistungen fallen zum Beispiel:

  • Kurzarbeitergeld
  • Steuerfreie Arbeitgeber-Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld (01.03. bis 31.12.20)
  • Arbeitslosengeld
  • Krankengeld
  • Mutterschaftsgeld
  • Elterngeld
  • Insolvenzgeld

Hartz-IV-Bezüge sind hier hingegen nicht anzugeben.

Auch hier geben Sie die Einkünfte beider Ehegatten zusammen ein, wenn Sie das Ehegattensplitting bejahen.

Kirchensteuer

Die Kirchensteuer wird von verschiedenen Religionsgemeinschaften erhoben, damit diese ihre Ausgaben decken können. In Deutschland haben nur jene Glaubensgemeinschaften ein Anrecht auf die Kirchensteuer, die als Körperschaft des öffentlichen Rechts gelten. Dazu zählen unter anderem die evangelische Kirche, katholische Bistümer und jüdische Gemeinden

Diese Steuer fällt in Deutschland unter das Landesrecht. Wer die Kirchensteuer berechnen möchte, muss demnach den Steuersatz seines Bundeslandes kennen. In nahezu allen Bundesländern in Deutschland liegt dieser bei neun Prozent. Lediglich in Bayern und Baden-Württemberg beträgt der Steuersatz acht Prozent. 

Um mit dem Steuerrechner die Kirchensteuer für die Berechnung der Einkommenssteuer korrekt zu berücksichtigen, stehen Ihnen im Feld „Kirchensteuer“ grundsätzlich drei Möglichkeiten zur Verfügung. 

Zum einen können sie angeben, ob sie überhaupt einer Religionsgemeinschaft angehören. Ist das nicht der Fall, so wählen Sie einfach „Nein“ aus. Zum anderen können Sie aus den beiden aktuellen Steuersätzen (8 oder 9 Prozent) wählen.

Ehegattensplitting

Die Nutzung vom Steuerrechner ist als Ehepaar besonders zu empfehlen. Denn die Berechnung gestaltet sich hier vergleichsweise kompliziert. Grundsätzlich werden Ehegatten in Deutschland gemeinsam steuerlich veranlagt. Das Finanzamt ermittelt die Einkünfte des Ehepaars dann getrennt und addiert diese. Diese Summe wird halbiert und auf eine Hälfte die Einkommensteuer berechnet. Diese errechnete Einkommensteuer wird dann wiederum verdoppelt. Dieser Vorgang wird als Ehegattensplitting bezeichnet.

Sind Sie unverheiratet oder als Ehepaar getrennt veranlagt, so wählen Sie in der Kategorie Ehegattensplitting „nein“ aus.

Was berechnet der Steuerrechner?

Wenn Sie Ihre Daten korrekt eingegeben haben, zeigt Ihnen der Rechner zunächst die Einkommensteuer an. Außerdem ermittelt der Steuerrechner das Brutto- und NettoEinkommen für das gesamte Jahr. So können Sie als Freiberufler ganz einfach mit dem Steuerrechner Ihr Gehalt im jeweiligen Jahr und die Höhe der Einkommensteuer berechnen.

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

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Jürgen Busch

Als Autor und Internetunternehmer verfasste Jürgen Busch zahlreiche Beiträge für dieses Ratgeber-Portal. Im Fokus standen die Themenbereiche Existenzgründung, Marketing, Akquise und Honorare für Freiberufler aus dem Medienbereich. Als glücklicher Opa von fünf Enkelkindern betreibt er heute Ratgeber-Portale für die Zielgruppe „Oma & Opa“. Grossvater.de ist dabei sein Lieblingsprojekt.

2 Antworten auf “Steuerrechner für Freiberufler & Selbstständige”

Förster Karin sagt:

Auf was zahle ich ESt. dieser Kapitel ist mir unklar.
Umsatzerlöser minus Freibetrag, oder Jahresüberschuss minus Freibetrag usw.
z. B. Steuerfreie Freibeträge kann man doch vorab 750,- abziehen von Jahresüberschuss wenn es mehr ist und ein betrifft.
Steuerfrei sind doch Verhinderungspflege oder überhaupt Pflege, dass kann man nirgends konkret rausfinden.
MfG

Andrew Cross sagt:

Guten Tag Herr Busch!

Eine Frage zu der Anwendung des Rechners:
Bei Eingabe eine Summe in 1 (Betriebseinnahmen) wird die Gesamsteuerbelastung errechnet. Betriebseinnahmen minus Gesamtsteuerbelasting ist aber NICHT gleich Netto.

Wurde irgendwas anderes miteingerechnet?

Mit freundlichen Grüßen,
Andrew Cross

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