Ablauf und Dauer der Betriebsprüfung

Von Jürgen Busch

Letzte Aktualisierung am: 28. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Ablauf und Dauer der Betriebsprüfung

Ablauf und Dauer der Betriebsprüfung

Die Betriebsprüfung folgt stets einem konkreten Ablauf, der immer wieder ähnlich ist. Sie erstreckt sich auf Sachverhalte, die zu Steuerausfällen führen können, die Erstattungen oder Vergütungen von Steuern betreffen oder bei denen es um umfangreiche Gewinnverlagerungen geht.

Für Sie als Freiberufler oder Selbstständigen ist es gut zu wissen, wie eine solche Betriebsprüfung abläuft– die Aufregung ist schon groß genug.

Überprüfte Zeiträume

In der Regel geht es um die letzten drei Jahre, die bei der Betriebsprüfung herangezogen werden. Die überprüften Zeiträume werden entsprechen damit den letzten drei Veranlagungszeiträumen. Wenn Sie als steuerpflichtiger Freiberufler jedoch Ihrer Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung nicht nachgekommen sind, so kann es sein, dass sich die Prüfung über den genannten Zeitraum von drei Jahren hinaus erweitert. Das gilt auch dann, wenn im Prüfungszeitraum erhebliche Steuernachforderungen oder -erstattungen erwartet werden.

Prüfungsschwerpunkte und Ablauf

Es gibt einzelne Punkte, die bei so gut wie jeder Betriebsprüfung näher unter die Lupe genommen werden. So geht es zum Beispiel um die Erfassung der Einnahmen des Unternehmens, um Investitionszulagen und Sonderabschreibungen. Auch die Nutzung des Pkw wird geklärt, inwieweit es sich hierbei um ein Privat- oder Firmenfahrzeug handelt. Es werden Verträge zwischen Familienangehörigen überprüft, es geht um Gesellschaftsverhältnisse, Grundstückskäufe, nicht betriebliche Einkünfte, Fragen zur Umsatzsteuerund vieles andere mehr. Kurz, es wird alles geprüft, was mit Ihrem Unternehmen im Zusammenhang steht. Bereiten Sie daher die entsprechenden Unterlagen vor, diese müssen vollständig und im Idealfall chronologisch sortiert werden.

Tipp: Sprechen Sie als Freiberufler mit Ihrem Steuerberater über diese Punkte und warten Sie dann gelassen auf die eigentliche Prüfung. Der Prüfer wird die ausgehändigten Unterlagen durchsehen und Ihnen gegebenenfalls Fragen übermitteln oder zukommen lassen.

Nach der Prüfung erhalten Sie einen Bescheid, dem auch ein klärendes Gespräch in Form einer Schlussbesprechung vorausgehen kann. Sind Sie mit dem Prüfungsergebnis nicht zufrieden, können Sie Einspruch dagegen einlegen. Wird dieser abgelehnt, muss Klage vor dem Finanzgericht eingereicht werden, danach steht nur noch der Bundesfinanzhof in München als Klagestelle offen. Gut, wenn Sie in diesem Fall dann eine Berufsrechtschutzversicherung als Freiberufler besitzen.

Prüfungsmethoden

Die Betriebsprüfer finden alles heraus, so einfach könnte man ihre Arbeit zusammenfassen. Ihnen stehen dafür unterschiedliche Methoden zur Wahl. So kann ein äußerer Betriebsvergleich vorgenommen werden, bei dem ähnliche Unternehmen wie Ihres zu Grunde gelegt werden. Über verschiedene Zeiträume hinweg wird ein innerer Betriebsvergleich vorgenommen, hier kommt der Zeitreihenvergleich zum Einsatz, bei dem die Ergebnisse grafisch dargestellt werden.

Die Prüfer arbeiten heute auch nicht mehr nur mit Zettel und Stift, sie nutzen hochleistungsfähige Software zur Analyse großer Datenmengen. Mathematische Methoden kommen bei der Vermögenszuwachsrechnung zum Einsatz, außerdem wird die so genannte Geldverkehrsrechnung angewendet. Durch den Einsatz dieser Methoden ergibt sich ein Hinweis darauf, welche Sachverhalte näher unter die Lupe genommen werden müssen.

Diese steuerlichen Tipps ersetzen keine Beratung durch einen Steuerberater.

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Über den Autor

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Jürgen Busch

Als Autor und Internetunternehmer verfasste Jürgen Busch zahlreiche Beiträge für dieses Ratgeber-Portal. Im Fokus standen die Themenbereiche Existenzgründung, Marketing, Akquise und Honorare für Freiberufler aus dem Medienbereich. Als glücklicher Opa von fünf Enkelkindern betreibt er heute Ratgeber-Portale für die Zielgruppe „Oma & Opa“. Grossvater.de ist dabei sein Lieblingsprojekt.

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