Absenderangabe im Geschäftsbrief
Letzte Aktualisierung am: 14. Juli 2024
Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten
Freiberufler versenden ihre Geschäftsbriefe heutzutage fast ausnahmslos in Fensterbriefhüllen. Dabei sind allerdings andere Vorgaben in Bezug auf die Gestaltung des Absenderfelds zu beachten, als das bei fensterlosen Briefhüllen der Fall ist.
Generell steht ein über die gesamte Blattbreite reichendes Feld zur Verfügung, das für die Eintragung von Absenderangaben gedacht ist.
Die Höhe dieses Feldes beträgt 27 Millimeter bei Form A 27 Millimeter und B 45 Millimeter bei Form.
Inhaltsverzeichnis
Postalische Rücksendeangabe
Das Feld für die postalische Rücksendeangabe hat die Maße 5 x 85 Millimeter und wird 20 Millimeter von der linken Blattkante gesetzt. Hier kann zum Beispiel der Vermerk „Einschreiben“ eingetragen werden. Auch „Nicht nachsenden!“ findet hier seinen richtigen Platz.
Absender
Direkt an die postalische Rücksendeangabe schließt sich das Feld für den Absender an. Dieser wird einzeilig in Schriftgröße 8 geschrieben. Ist die Anschrift länger, so erfolgt eine sinnvolle Verkürzung. Ausnahmeweise darf Schriftgröße 6 verwendet werden. Die Absenderangaben werden wie die Angaben zum Empfänger geschrieben, allerdings wird auf die Anrede mit „Herr“ oder „Frau“ verzichtet. Hinweise zur richtigen Anrede im Business-Alltag finden Sie ebenfalls in unserem Ratgeber.
Hinweis: Bei Bedarf können auch Berufsangaben verwendet werden.
Angaben bei Briefhüllen ohne Fenster
Wird kein Fensterumschlag verwendet, so muss der Absender auf die Briefhülle bzw. Briefumschlag geschrieben werden. Dafür gelten ebenso Vorgaben, die sich nach DIN und Post richten.
Name, Straße, Postfach, Ort und gegebenenfalls das Land werden in die Absenderinformationen aufgenommen. Die Daten werden in der linken oberen Ecke des Briefumschlags platziert.
Einige Beispiel für eine Absenderangabe
Beispiel 1 finanzen-quickborn.de VermittlungenKlaus Maier Harksheider Weg 247 25451 Quickborn Tel.: 04106 636788 maier@finanzen-quickborn.de |
Beispiel 3
Unternehmensberatung Finanzerfolg |
Beispiel 2
Grafikbüro Malgut |
Beispiel 4
Herr |
Postleitzahlen und Postfachnummern
Immer wieder gibt es Probleme bei der Schreibweise der Postfachnummern. Diese werden gegliedert geschrieben, und zwar erfolgt die Gliederung in Zweierblöcken. Ab einer vierstelligen Postfachzahl werden die jeweiligen Nummern immer zu zweit von hinten abgeteilt.
Postleitzahlen hingegen werden stets ohne Gliederung geschrieben. Sie sind immer fünfstellig (zumindest in Deutschland) und werden als Block angegeben. Nach einem Leerzeichen folgt direkt hinter der Angabe der Postleitzahl die Angabe des Ortes.
korrekte Schreibweise
Postfachnummer von recht beginnend zweistellig gegliedert |
1 23 40 1722 34 62 |
Postleitzahl Füfstellig, bitte ohne Leerzeichen |
25712 Quickborn 15806 Mellensee 80331 München |
Hausnummern
Hausnummern werden durch ein Leerzeichen vom Straßennamen getrennt, Zusätze (wie a) durch ein weiteres Leerzeichen |
Burgwedel 17 a |
Hinterlassen Sie einen Kommentar