Altersvorsorge für Freiberufler
Letzte Aktualisierung am: 7. Oktober 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Angestellte zahlen in die gesetzliche Rentenversicherung ein, wobei sie die eine Hälfte der Beiträge tragen, die andere Hälfte übernimmt der Arbeitgeber. Schon bei ihnen heißt es, dass die gesetzliche Rente später nicht ausreichen wird, um den gewohnten Lebensstandard zu halten. Was ist dann erst mit Freiberuflern und Gewerbetreibenden? Die meisten Selbstständigen verschwenden gerade zu Beginn ihrer selbstständigen Tätigkeit kaum einen Gedanken an die Altersvorsorge – es gibt momentan schließlich wichtigere Dinge! Doch das kann ein fataler Fehler sein, denn mit der Vorsorge für das Alter sollte so zeitig wie möglich begonnen werden.
Inhaltsverzeichnis
Wie kann es im Alter aussehen?
Nicht vergessen werden darf in dem Zusammenhang, dass das gesetzliche Rentenalter angehoben wurde. Das bedeutet, dass jeder noch länger arbeiten muss, ehe er sich zur Ruhe setzen darf. Umgekehrt bedeutet das aber, dass auch länger Zeit ist, die Altersvorsorge als Freiberufler und Selbstständiger voranzutreiben. Auch steuerlich gesehen hat sich einiges geändert, wobei in diesem Punkt Riester-Rente und Rürup-Rente ins Spiel kommen.
Kurz und Knapp: Wer im Alter also finanziell gesehen gut dastehen möchte, muss rechtzeitig vorsorgen und den Schutz auf viele Beine stellen.
Fahren Sie als Selbstständiger mehrgleisig bei der Altersvorsorge!
Sie zahlen als Freiberufler oder Selbstständiger freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung ein? Prima, doch damit haben Sie längst nicht ausgesorgt. Vielmehr ist es wichtig, möglichst mehrgleisig zu fahren und den Schutz bzw. die Vorsorge auf viele Beine zu stellen. Denn nur so lässt sich eine finanzielle Sicherheit schaffen, mit der Sie ruhigen Gewissens das Alter genießen können und die auch in der Lage ist, eventuelle Kursschwankungen und Verluste auszugleichen. Folgende Möglichkeiten der Altersvorsorge kommen für Sie als Freiberufler und Selbstständiger hier infrage:
Die Abgeltungssteuer und ihre Auswirkungen auf die Altersvorsorge
Durch die Bundesregierung wurde die Abgeltungssteuer beschlossen: Diese besagt, dass 25 Prozent der Kapitalerträge, die über dem Freibetrag von 801 Euro für Ledige und 1.602 Euro für Verheiratete liegen, als Steuer abgeführt werden müssen. Die Banken überweisen diese Steuer direkt an das Finanzamt – Sie als Sparer müssen hier nichts weiter unternehmen.
Wichtig ist daher, den Sparerpauschbetrag entsprechend anzupassen und so darauf zu achten, dass die Erträge diesen Pauschbetrag eben nicht übersteigen.
Die Abgeltungssteuer ist für die Sparer interessant, die einen persönlichen Steuersatz haben, der über 25 Prozent liegt. Diese steuerliche Änderung betrifft aber nicht die Sparer, die mit der Riester- oder Rürup-Rente für ihr Alter vorsorgen oder die in private Rentenversicherungen einzahlen. Auch die Erträge, die durch vermietete Immobilien erzielt werden, sind nicht von der Änderung betroffen. Für Kapitallebensversicherungen ist die Abgeltungssteuer dann relevant, wenn die Versicherungen vor ihrem regulären Ende verkauft oder gekündigt werden. Wurden die Verträge vor 2005 geschlossen, wird die Abgeltungssteuer fällig, wenn die Verträge bis maximal zwölf Jahre liefen. Verträge ab 2005 sind von der Abgeltungssteuer betroffen, wenn der Kunde bei Vertragskündigung oder Verkauf noch keine 60 Jahre alt ist.
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