Angemessenes Honorar als Freiberufler oder Selbständiger
Letzte Aktualisierung am: 11. Juli 2024
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Viele Freiberufler machen den Fehler, dass sie ein schlechtes Gewissen haben, wenn sie dem Kunden ein tatsächlich notwendiges Honorar in Rechnung stellen wollen. Es kommt ihnen entweder unfair vor, den Kunden für die Erhaltung des gesamten Lebensstandards bezahlen zu lassen oder sie denken, der Kunde würde ohnehin gleich abspringen, wenn er die Zahl im Angebot lesen würde. Doch weit gefehlt, denn viele Kunden sind gern bereit, mehr zu investieren, dafür aber eine Leistung zu erhalten, die sich deutlich von denen anderer abhebt. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, ein angemessenes Honorar zu finden.
Eine gute Übersicht bieten die Tarifverträge und Honorarempfehlungen der jeweiligen Branche. Allerdings kann nicht alles daran festgemacht werden, denn gerichtliche Entscheidungen, was denn ein angemessenes Honorar für einen Freiberufler ist, gibt es derzeit noch nicht. Hilfreich kann es auch sein, sich bei der Konkurrenz umzuhören und in Erfahrung zu bringen, wie dort das Honorar gestaltet ist. Um das angemessene Honorar zu finden, sollte eine Aufstellung des aus betriebswirtschaftlicher Sicht notwendigen Honorars gemacht werden.
Das schließt alle Betriebsausgaben mit ein, die im Laufe eines Monats oder eines Kalenderjahres für den Erhalt des Unternehmens anfallen. Das heißt, es wird die Miete eingerechnet, die für das Büro zu zahlen ist, es werden Kosten für Werbemaßnahmen, Internet, Telefon, Aus- und Weiterbildung und Versicherungen bedacht. Die reinen Kosten werden mit einem Faktor für die soziale Absicherung (private Krankenversicherung, private Altesvorsorge, gesetzliche Rente, Arbeitslosenversicherung) multipliziert, wobei der Faktor zur Zeit bei 1,75 liegt.
Daraus ergibt sich das Entgelt, das für die Tätigkeit des Freiberuflers zu zahlen ist. Hierauf werden noch einmal 20 Prozent dafür gerechnet, dass das unternehmerische Risiko abgedeckt ist. Diese errechneten Jahreseinnahmen werden auf die einzelnen Kalenderwochen, die für die Ausübung der Tätigkeit zur Verfügung stehen, aufgerechnet. Nun ergibt sich das angemessene Honorar. Das mag im Vergleich zum Gehalt eines Angestellten sehr hoch erscheinen, aber es muss eben bedacht werden, was damit alles abgesichert werden muss.
Freiberufler müssen ihre laufenden Betriebskosten von den Honoraren zahlen
Hinzu kommt, dass der Angestellte die Kosten für den Erhalt des Betriebes nicht tragen muss, das fällt schließlich dem Unternehmer zu. Die Kosten dafür werden in einem Unternehmen auch nicht auf die Angestellten, sondern ebenfalls auf die Kunden umgelegt – hier schließt sich der Kreis wieder. Also auch Kunden, die sich an ein großes Unternehmen zur Erledigung eines Auftrags wenden, müssen alle anfallenden Kosten desselben anteilig mit zahlen. Nicht anders ist es bei einem Freiberufler.
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