Antrag auf Gründungszuschuss
Letzte Aktualisierung am: 14. Juli 2024
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Das Formular „Antrag auf Gewährung eines Gründungszuschusses zur Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit“ wird nur direkt von der Arbeitsagentur vergeben. Es ist zwar im Internet einzusehen, allerdings muss das Formular direkt bei der Arbeitsagentur abgeholt werden. Damit einher geht nämlich das zeitweise Einstellen der Vermittlungsbemühungen seitens des Arbeitsvermittlers.
Inhaltsverzeichnis
Was muss angegeben werden?
Angegeben werden muss auf dem Formular zuerst einmal der Zeitpunkt, ab wann die Aufnahme der selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit geplant ist. Möglich ist auch die Angabe, dass diese Tätigkeit bisher nur nebenberuflich, also im Nebenerwerb ausgeübt wurde und nun als Haupterwerb aufgenommen werden soll.
Für die Erläuterung des geschäftlichen Vorhabens muss ein Beiblatt verwendet werden, unter Punkt 2. kann nur eine Kurzform gewählt werden. Es geht hier auch um die Beschreibung der Abhängigkeit zu möglichen Auftraggebern und zum unternehmerischen Risiko. Gestalten Sie Ihre Preise frei, treten Sie selbst am Markt auf?
Zuletzt muss angegeben werden, wie groß der geplante zeitliche Aufwand für die Tätigkeit sein wird und ob Sie nebenbei noch einer anderen Tätigkeit nachgehen. Des Weiteren wird nach anderen finanziellen Unterstützungen gefragt. Nach der Angabe der Bankverbindung unterschreiben sie, dass Sie die vorstehenden Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht haben.
Weitere Unterlagen für den Gründungszuschuss
Der Antrag auf Gründungszuschuss ist nicht allen mit dem Formular gemacht, sondern es müssen noch weitere Unterlagen beigebracht werden. Das sind die Beschreibung des Existenzgründervorhabens, die Stellungnahme der fachkundigen Stelle, Nachweise über die vorhandenen Fachkenntnisse zur Ausübung der selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit sowie die Anmeldung der Tätigkeit beim Finanzamt und/oder Gewerbeamt.
Des Weiteren können Nachweise über die Teilnahme an Fachseminaren oder andere relevante Bestätigungen wie einen Kurs oder Lehrgang für Existenzgründung eingereicht werden. Diese werden auf dem Antragsformular angekreuzt oder beschrieben.
Erhöhte Chancen auf den Gründungszuschuss
Seit 2012 haben es Existenzgründer nicht gerade leicht, denn die Bewilligungen des Gründungszuschusses sind deutlich zurückgegangen. Doch es gibt einige Punkte, die bei der Beantragung der Förderung beachtet werden sollten, um die eigenen Chancen zu erhöhen. Vor allem der Businessplan spielt eine Rolle, der zusammen mit dem Lebenslauf und den übrigen Antragsunterlagen abgegeben werden muss.
Hier hat der Gründer die Möglichkeit, seine Vorstellungen der selbstständigen oder freiberuflichen Zukunft zu präsentieren. Tipp: Die Chancen auf Erfolg, das geplante Marketing sowie eventuelle Kooperationen sollten unbedingt im Businessplan erwähnt werden! Die für die Selbstständigkeit nötige Gewerbeanmeldung kann ebenfalls schon bei der Beantragung des Gründungszuschusses abgegeben werden.
Verschiedene Ablehnungsgründe
Ein beliebter Ablehnungsgrund seitens der Agentur für Arbeit sind „ausreichende Gewinne“. Werden die dargestellten zu erwartenden Gewinne als zu hoch eingestuft oder zumindest als ausreichend, um damit den Lebensunterhalt zu bestreiten, wird der Gründungszuschuss nicht selten abgelehnt. Sind die Zahlen also günstig kalkuliert, sollte der Businessplan das Argument der ausreichenden Gewinne widerlegen können.
Mit einer Ablehnung rechnen kann auch derjenige, der auf dem Arbeitsmarkt als gut vermittelbar gilt. Hier muss sich der Gründer als „Unternehmertyp“ darstellen, der Spezialist in seinem Bereich ist – von anderen Bereichen aber kaum einen Schimmer hat. Damit können Kommentare zur Vermittelbarkeit oft gleich umgangen werden.
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