Anwaltskosten steuerlich absetzen: Ist dies möglich?
Letzte Aktualisierung am: 24. September 2024
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Wenn es um juristische Spitzfindigkeiten und die Auslegung von Gesetzen geht, geraten Laien schnell an ihre Grenzen. Um insbesondere als Freiberufler auf der sicheren Seite zu sein, ist es daher ggf. sinnvoll, sich an einen Experten zu wenden. Die Beratung durch einen Juristen kann aber teuer sein. Deshalb stellt sich die Frage, ob sich Anwaltskosten absetzen lassen.
Inhaltsverzeichnis
„Anwaltskosten absetzen“ im Überblick
Ja, grundsätzlich lassen sich diese Ausgaben von der Steuer absetzen. Bei Arbeitnehmern und Vermietern fallen die Anwaltskosten unter die Werbungskosten, wohingegen Freiberufler diese als Betriebsausgaben angeben können.
Seit einer Gesetzesänderung 2013 lassen sich die Kosten für den Rechtsanwalt im Zuge der Steuererklärung nur noch in Ausnahmefällen als außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn die Gefahr besteht, die Existenzgrundlage zu verlieren. In der Praxis könnte dies zum Beispiel Anwendung finden, wenn es darum geht, die Anwaltskosten wegen Unterhalt steuerlich absetzen zu lassen.
Kommt die Rechtsschutzversicherung für das Honorar des Juristen auf, können Sie dieses nicht in der Steuererklärung absetzen. Diese Option besteht aber ggf. für den Versicherungsbeitrag.
Sind Rechtsanwaltskosten steuerlich absetzbar?
Wer die Dienste eines Rechtsanwalts in Anspruch nimmt, muss – außer für den Fall, dass ein Rechtsstreit gewonnen wird – die Kosten für dessen Arbeit tragen. Abhängig von den jeweiligen Honorarvereinbarungen kann es sich dabei schnell um hohe Summen handeln. Daher ist es eine Überlegung wert, ob sich die Anwaltskosten steuerlich absetzen lassen. Denn dadurch ließe sich ein Teil der Ausgaben zurückholen.
Allerdings lassen sich die Ausgaben für den Rechtsanwalt in der Regel nur bei der Steuer geltend machen, wenn es sich dabei um eine „außergewöhnliche Belastung“ handelt. Dies ist laut § 33 Abs. 2 Einkommensteuergesetz (EStG) möglich, wenn für den Steuerpflichtigen die Gefahr besteht, seine Existenzgrundlage zu verlieren. Hierbei handelt es sich um einen wirtschaftlichen Aspekt, der bei den verschiedenen Einkunftsarten Anwendung findet. So können Arbeitnehmer, Freiberufler und Selbstständige üblicherweise ihre Anwaltskosten absetzen, wenn diese mit ihrer beruflichen Tätigkeit in Verbindung stehen.
Freiberufler sollten daher bedenken, dass sich Anwaltskosten bei der Einkommensteuer nur absetzen bzw. als Betriebsausgaben gelten machen lassen, wenn es sich um eine Tätigkeit für den Betrieb handelt. Es darf sich dabei also nicht um eine Privatangelegenheit des Freiberuflers handeln. Wann die Dienste eines Anwalts unter anderem sinnvoll bzw. notwendig sind, zeigt die nachfolgende Auflistung:
- Prüfung von gewerblichen Mietverträgen
- Aufsetzen von Arbeitsverträgen
- Formulierung von Kündigungen
- Beratung zum Urheber-, Patent- und Markenrecht
- Vertretung vor Gericht
Erstattet Ihnen eine Rechtsschutzversicherung die Anwaltskosten, ist es in der Regel nicht möglich, diese im Zuge der Steuererklärung abzusetzen.
Anwaltskosten steuerlich absetzen: Wo ist das Eintragen möglich?
Die Frage, wo sich Anwaltskosten in der Einkommenssteuererklärung absetzen lassen, lässt sich pauschal nur schwer beantworten. Denn dabei muss zwischen den verschiedenen Arten von Einkünften unterschieden werden.
Lassen Arbeitnehmer zum Beispiel einen Arbeitsvertrag oder ein Kündigungsschreiben prüfen, können sie die dafür anfallenden Anwaltskosten steuerlich absetzen. Die zum Arbeitsrecht erfolgte Beratung und die damit einhergehenden Ausgaben sind in Anlage N einzutragen.
Benötigen Sie als Vermieter eine Rechtsberatung, sind diese Kosten in Anlage V geltend zu machen. Denn diese thematisiert die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. In Anlage G kann man hingegen Anwaltskosten steuerlich absetzen, die im Zusammenhang mit einem Gewerbe anfallen. Sie wollen Ihre Anwaltskosten absetzen und sind selbstständig? In diesem Fall ist die Berücksichtigung in Anlage S möglich.
Es gibt aber auch Szenarien, in denen die Anwaltskosten nicht zwangsläufig steuerlich absetzbar sind. Im Strafrecht ist dies zum Beispiel bei vorsätzlich begangenen Straftaten der Fall. Der Täter kann somit die Kosten für die Strafverteidigung nicht abziehen.
Sie wollen die Anwaltskosten für eine Scheidung von der Steuer absetzen? Seit 2014 ist dies nicht mehr möglich, unabhängig davon ob es sich um eine einvernehmliche Scheidung handelt oder nicht. Zu dieser Einschätzung gelangte der Bundesfinanzhof in seinem Urteil vom 18. Mai 2017 (Az.: VI R 9/16).
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