Arbeits-Rechtsschutz für Freiberufler

Von Jürgen Busch

Letzte Aktualisierung am: 5. Oktober 2024

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Arbeits-Rechtsschutz für Freiberufler

Arbeits-Rechtsschutz für Freiberufler

Der Arbeits-Rechtsschutz kann für den Freiberufler auf zweierlei Arten in Frage kommen. So kann er zum einen den Vertrag selbst abschließen, weil er etwa einen Angestellten beschäftigt. Dies wird in der Regel über die Firmen-Rechtsschutzversicherung vorgenommen. Tarife für eine Rechtsschutzversicherung können Sie hier vergleichen:

Zum anderen kann sich der Freiberufler selbst absichern, wenn er nicht nur freiberuflich tätig ist, sondern auch nebenbei angestellt oder als freier Mitarbeiter arbeitet. Geregelt werden dabei Streitigkeiten, die außergerichtlich oder gerichtlich gelöst werden können und die sich auf das Dienstverhältnis beziehen. Es kann hierbei zum Beispiel um die Urlaubsregelung gehen oder um die Ausstellung von Arbeitszeugnissen. Auch eine möglicherweise nicht zulässige Kündigung stellt häufig einen Grund für das Hinzuziehen der Arbeits-Rechtsschutzversicherung dar.

 

Die Instanzen beim Arbeitsrechtsschutz

Wer als Arbeitnehmer mit etwas nicht einverstanden ist, sich aber nicht gütlich mit seinem Arbeitgeber einigen kann, geht vor Gericht. Hier wird in erster Instanz das Arbeitsgericht angerufen. Wichtig zu wissen ist, dass die Kosten, die hier entstehen, von jeder Partei selbst getragen werden müssen, auch der Gewinner des Streits muss für seine Kosten selbst aufkommen. Hier ist derjenige klar im Vorteil, der eine Arbeits-Rechtsschutzversicherung sein Eigen nennt. Wird das Urteil nun gefällt und findet aber kein Einverständnis bei einer der beteiligten Parteien, so kann in Berufung gegangen werden. Diese Beschwerde wird in der zweiten Instanz, beim Landesarbeitsgericht, eingereicht. Das Urteil, das hier gefällt wird, entspricht aber vielleicht wieder nicht den Vorstellungen einer der beiden Parteien und nun wird in Revision gegangen.

Dafür wird die dritte Instanz, das Bundesarbeitsgericht, angerufen. Das Urteil, dass dieses dann ausspricht, ist allerdings bindend für beide Seiten. Eine nochmalige Revision ist nicht möglich.

 

Was ist beim Arbeitsrechtsschutz versichert?

Die Arbeits-Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten, die zum Beispiel für eine Verteidigung des Versicherten durch einen Anwalt anfallen. Auch die übrigen Kosten, wie Gerichtskosten oder Kosten für die Auslagen des Gerichts, werden durch die Versicherung getragen. Ab der zweiten Instanz werden die Kosten auch für die gegnerische Partei getragen, sofern der Versicherte für die Übernahme der Kosten verpflichtet wurde.
Doch auch dann, wenn die Kosten selbst getragen werden müssen, lohnt sich die Arbeits-Rechtsschutzversicherung in jedem Fall, denn die Versicherung übernimmt dann wenigstens diesen Teil der Kosten. Die Leistungen der Arbeits-Rechtsschutzversicherung beschränken sich aber nicht nur auf Streitigkeiten zwischen Angestellten und Arbeitgeber, sondern auch dann, wenn sich Kollegen streiten. Streitigkeiten, die mit den Vertretern einer juristischen Person geführt werden, werden nicht durch die Arbeits-Rechtsschutzversicherung getragen.

Diese Infos und Bewertungen zum Arbeitsrechtsschutz für Selbstständige stammen vom Autor:

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Über den Autor

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Jürgen Busch

Als Autor und Internetunternehmer verfasste Jürgen Busch zahlreiche Beiträge für dieses Ratgeber-Portal. Im Fokus standen die Themenbereiche Existenzgründung, Marketing, Akquise und Honorare für Freiberufler aus dem Medienbereich. Als glücklicher Opa von fünf Enkelkindern betreibt er heute Ratgeber-Portale für die Zielgruppe „Oma & Opa“. Grossvater.de ist dabei sein Lieblingsprojekt.

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