Arztpraxis kaufen
Letzte Aktualisierung am: 30. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Inhaltsverzeichnis
Thematische Einführung
Viele Ärzte können sich mit dem anstrengenden Klinikalltag nicht anfreunden. Außerdem sind sie als Angestellte den Vorgaben der Klinikleitung unterworfen. Besonders der Gedanke an eine gewisse Freiheit lockt, wenn es darum geht, eine Arztpraxis zu kaufen. Doch die Entscheidung für den Kauf einer eigenen Praxis ist nur der erste Schritt.
Ein Praxiskauf ist ein komplexes Verfahren, welches sowohl juristisch als auch steuerrechtlich gesehen hohe Anforderungen stellt. Außerdem unterliegen Ärzte dem Zulassungsverfahren. Nicht jeder Neurologe oder Chirurg kann in jedem Ort tätig werden, auch der Tierarzt unterliegt den Zulassungsbeschränkungen.
Verschiedene Möglichkeiten einer Praxisübernahme
Jeder Arzt – egal, ob Allgemeinmediziner, Orthopäde, Radiologe oder Hals-Nasen-Ohren-Arzt – kann entscheiden, auf welche Art und Weise er zu einer eigenen Praxis kommen möchte.Zuerst einmal stellt sich die Frage, ob eine Einzel- oder Gemeinschaftspraxis gegründet werden soll. Legt der Betreffende Wert auf Rückhalt und Absicherung durch Rücksprache mit Kollegen, so kann eine Gemeinschaftspraxis die bessere Wahl sein.
Hinweis: Das Verhältnis der Kollegen untereinander wird vertraglich festgehalten. In diesem Gemeinschaftsvertrag geht es um die Verteilung der Gewinne, um die Verteilung der Kosten, das Eintreten und Ausscheiden der Partner.
Wird eine Einzelpraxis eröffnet, so arbeitet der Arzt nur mit seinem Praxisteam zusammen und genießt alle Freiheiten hinsichtlich nötiger Entscheidungen. Gleichzeitig trägt er das Verlustrisiko allein. Eine andere Variante ist die Übernahme einer Praxis bzw. die Praxisnachfolge. Hier besteht die Möglichkeit, einen Unternehmenskauf zu tätigen.
Bei diesem werden die Praxisräume samt des Inventars und des Patientenstamms an den nachfolgenden Arzt übergeben. Die andere Möglichkeit ist der Goodwillkauf, bei dem nur der Patientenstamm erworben wird. Dies ist allerdings in der Praxis eher selten der Fall. Zusätzlich besteht die Wahl zwischen einer gestaffelten und einer sofortigen Übernahme. Bei einer gestaffelten Übernahme wird der Arzt zuerst einmal als Angestellter oder Partner in die Praxis aufgenommen.
Er kann den Patientenstamm kennenlernen und weiß, wie die Abläufe in der Praxis sind. Zu einem festgelegten Datum erfolgt die Übergabe. Bei einer sofortigen Übernahme werden die Praxisräume zu einem Stichtag übergeben, ohne dass der neue Eigentümer vorher die Chance hatte, die Praxisführung kennenzulernen.
Übernahme im Rahmen des Nachbesetzungsverfahrens
Bei einer Praxisübergabe kann ein Nachbesetzungsverfahren eingeleitet werden. Hierbei ist zu beachten, dass es regional gesehen Gebiete mit oder ohne Zulassungsbeschränkung gibt. In Gebieten, in denen es keine Zulassungsbeschränkung für Ärzte gibt, ist die Praxisübernahme problemlos möglich. In erster Linie gibt es jedoch zulassungsgesperrte Gebiete in Deutschland.
Bedenken Sie: Es gibt einen Ärzteschlüssel, das heißt, dass eine bestimmte Anzahl an Ärzten pro Einwohnerzahl vorhanden sein muss.
In Gebieten mit einer Überversorgung an Ärzten gibt es ein öffentliches Nachbesetzungsverfahren, welches mit dem privaten Verfahren koordiniert werden muss. Es wird eine Frist gesetzt, binnen derer Bewerber sich melden können. Nach Ablauf der Frist wird die Liste der Bewerbungen an den Praxisinhaber überreicht. Allerdings entscheidet ein Ausschuss, ob ein vorgeschlagener Nachfolger die Zulassung bekommt. Gibt es nur einen Bewerber, muss sich der Ausschuss verpflichtend für diesen entscheiden.
Hat ein Praxisinhaber daher einen bestimmten Kandidaten im Auge, so sollte er die übrigen Bewerber von seinem Wunsch des Nachfolgers informieren. Meist ziehen diese ihre Bewerbung dann zurück. Gegen die Entscheidung des Ausschusses können alle Beteiligten Widerspruch einlegen. Für den Zulassungsausschuss spielen unter anderen die berufliche Eignung, dass Approbationsalter, die Dauer der ärztlichen Tätigkeit, Familienverhältnisse und der Eintrag in die Warteliste eine Rolle.
Finden des Kaufpreises für eine Arztpraxis
Der Kaufpreis der Praxis kann im Rahmen einer Unternehmensbewertung festgelegt werden. Dieser Wert stellt allerdings nur die Basis für die weiteren Verhandlungen dar. Denn der tatsächliche Kaufpreis richtet sich auch nach der Nachfrage. Sinnvoll kann es sein, einen unabhängigen Sachverständigen mit der Bewertung der Praxis zu beauftragen.
Somit wird ein Wert festgesetzt, der für alle Beteiligten fair ist. Bei der Bewertung werden materielle und immaterielle Werte einbezogen. Deren Summe ergibt den Wert der Praxis. Basierend auf diesen Wert können die Preisverhandlungen aufgenommen werden.
Wichtige Punkte im Kaufvertrag
Bei der Erstellung eines Kaufvertrags für eine Übergabe der Arztpraxis müssen verschiedene Kriterien unbedingt enthalten sein. Verkäufer und Käufer sollten zum Beispiel auf die Konkurrenzschutzklausel, auf die Aufhebung des Rücktrittsrechts und auf die Klausel zur Gewährleistung für Mängel Wert legen. Außerdem ist wichtig, dass der Vertrag eine Klausel beinhaltet, die besagt, dass der Vertrag nur bei erfolgter Zulassung des Nachfolgers Gültigkeit besitzt. Zudem sollte dem Erwerber das Recht verwehrt werden, vom Kaufvertrag zurücktreten zu können. Dies würde unnötige Schwierigkeiten mit sich bringen.
Wichtig zu beachten ist, dass der Patientenstamm nur mit Zustimmung der Patienten übernommen werden kann.
Bei der Betriebsübernahme der Praxis müssen zudem Mietverhältnisse geregelt werden. Ein Mietvertrag geht nicht automatisch auf den Nachfolger über. Bestehende Mitarbeiter-Arbeitsverträge werden in der Regel übernommen, der Übernehmer der Praxis haftet für Verbindlichkeiten aus den Arbeitsverhältnissen.
Diese Tipps und Anregungen stammen vom
Hinterlassen Sie einen Kommentar