Ausfüllhilfe: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
Letzte Aktualisierung am: 24. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten
Die allgemeinen Angaben, die im Formular zur Anmeldung der Freiberuflichkeit gegeben werden müssen, dienen der Zuordnung der eigenen Person und des zuständigen Finanzamtes. Eingetragen werden müssen die persönliche Anschrift und die derzeitige Tätigkeit, der Familienstand und die Angaben zu den Kindern. Auch die Bankverbindung wird genannt, damit spätere Erstattungen oder Zahlungen über das Konto des Freiberuflers abgewickelt werden können. Es wird nicht zwingend vorgeschrieben, am Lastschrifteinzugsverfahren teilzunehmen, ist doch aber sicherer. So werden eventuelle Säumniszuschläge vermieden, die durch in Vergessenheit geratene Zahlungstermine anfallen können.
Tipp: Zudem kann eine dritte Person als so genannter Empfangsbevollmächtigter benannt werden. Dazu muss dem Formular eine eigene Vollmacht beigefügt werden.
Das ausgefüllte Formular wird dann dem Finanzamt übermittelt – nachdem natürlich sämtliche Angaben gemacht wurden, nicht nur die allgemeinen – und dieses legt die zu zahlende Steuer fest.
Doch welches Finanzamt ist für den Freiberufler zuständig?
Ganz einfach kann gesagt werden, dass immer das Finanzamt des Wohnortes zuständig ist, hier kann sich jeder an seiner normalen Steuererklärung orientieren, von welchem Finanzamt diese bearbeitet wurde. Doch in großen Städten gibt es häufig mehrere Finanzämter, die im schlimmsten Fall nicht einmal alle Anfangsbuchstaben des Nachnamens der Steuerpflichtigen bearbeiten, sondern auch davon nur einen Teil. Auf den lokalen Seiten der Stadt im Internet kann hier Hilfe gefunden werden. Auch das Bundeszentralamt für Steuern gibt Auskunft über die Zuständigkeit. Der Fragebogen muss übrigens auch dann an das Finanzamt übermittelt werden, wenn nicht nur eine freiberufliche, sondern auch eine gewerbliche Tätigkeit angemeldet werden soll.
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Einzutragen ist zudem die Steuernummer
Diese wird vom Finanzamt vergeben und befindet sich auf dem letzten Steuerbescheid. Wer noch keine Steuernummer hat, kann dieses Feld auch frei lassen. In der Regel wird neben der persönlichen Steuernummer eine weitere vom Finanzamt vergeben. Diese wird immer auf der Anlage EÜR, also der Erfassung der Einnahmen und Ausgaben zur Erstellung der Einnahmen – Überschuss – Rechnung, angegeben. Das Finanzamt erleichtert sich damit die Zuordnung der betreffenden Person als Freiberufler und die Verteilung der Steuererklärungen innerhalb des eigenen Hauses. Die persönliche Steueridentifikationsnummer, die jeder zugeteilt bekommen hat, wird zur besseren Identifikation ebenfalls abgefragt.
Wichtig: Wer einen Zuschuss vom Arbeitsamt für den Start in die Freiberuflichkeit in Anspruch nehmen möchte, muss das Formular beim Finanzamt ebenfalls abgeben, es ist genau genommen sogar Voraussetzung dafür, dass das Geld verteilt wird.
Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung wird auch häufig als Betriebseröffnungsbogen bezeichnet.
Hinweis: Diese steuerlichen Tipps ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung.
Diese Hinweise und steuerlichen Tipps zum Fragebogen zur steuerlichern Erfassung stammen vom
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