Ausfüllhilfe für Anlage G – Gewerbebetrieb
Letzte Aktualisierung am: 24. Juli 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Die Anlage G – Einkünfte aus Gewerbebetrieb ist deutlich umfangreicher, wenn man sie mit der Anlage S, die für einen Freiberufler relevant ist, vergleicht. Dennoch sind viele Ähnlichkeiten vorhanden. Diese betreffen zum Beispiel den Investitionsabzugsbetrag, die betrieblichen Schuldzinsen oder die Art der Gewinnermittlung. Auch für Gewerbetreibende kommt die Einnahme-Überschuss-Rechnung in Betracht. Überschreiten die Einkünfte 17.500 Euro im Jahr, so muss die Anlage EÜR der Steuererklärung beigefügt werden.
2015 Anlage G als PDF-Formular
Inhaltsverzeichnis
Die Zeilen 1 bis 28 der Anlage G – Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb
In den ersten drei Zeilen werden erneut die persönlichen Daten, bestehend aus Vor- und Zuname sowie Steuernummer, erfragt. In den Zeilen 4 und 5 geht es um den Gewinn des Einzelunternehmens, Selbstständigen oder Freiberuflers. Hier müssen die Unterlagen, die für die Gewinnermittlung nötig sind, beigefügt werden. Das kann zum einen die Bilanz sein, zum anderen die Anlage EÜR.
Gewinne aus der Betriebsveräußerung werden hier allerdings noch nicht eingetragen, sondern erst in den Zeilen 31 bis 42. Ein Verlust muss ebenfalls genannt werden, die Summe wird mit einem Minuszeichen davor erfasst. Liegt Liebhaberei vor, erkennt das Finanzamt die Verluste u. U. allerdings nicht an. Befindet sich der Betrieb im Zuständigkeitsbereich eines anderen Finanzamts, so wird die gesonderte Gewinnfeststellung in Zeile 6 aufgenommen.Außerdem muss das Formular ESt 1 B mit abgegeben werden.
Die Zeilen 8 bis 11 befassen sich mit Einnahmen aus Beteiligungen, beispielsweise als Gesellschafter einer OHG. Eingetragen werden muss neben dem Namen der Gesellschaft auf das zuständige Betriebsfinanzamt. Darüber hinaus wird die Steuernummer der Gesellschaft erfragt. Natürlich muss auch der eigene Gewinnanteil oder der des Ehegatten eingetragen werden. Verluste aus Steuerstundungsmodellen oder Abschreibungsgesellschaften gehören in Zeile 12.
In Zeile 13 folgen Einnahmen durch verdeckte Gewinnausschüttungen oder durch Gewinnanteile an Kapitalgesellschaften.
Hinweis: Als steuerpflichtig gelten nur 60 Prozent des Betrags, der übrige 40 prozentige Teil wird gesondert an der Stelle eingetragen.
Für die Beantragung einer ermäßigten Besteuerung ist Zeile 14 wichtig, dazu muss außerdem Anlage 34a eingereicht werden. Ab der Zeile 15 geht es um eventuelle Steuerermäßigungen. Die Gewerbesteuer ist zwar eine Ausgabe, aber nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig. Die Steuerermäßigung wird zur Vermeidung der doppelten Besteuerung durch Einkommens- und Gewerbesteuer angeboten. Diese Ermäßigung kann maximal die Höhe der im Veranlagungsjahr angefallenen Gewerbesteuer betragen.
Die Zeilen 31 bis 55 der Anlage G
Um die Gewinne aus der Aufgabe oder Veräußerung des Betriebs geht es in den Zeilen 31 bis 42. Hier müssen auch die Gewinne angegeben werden, die durch die Aufdeckung stiller Reserven angefallen sind. Bei der Veräußerung oder Aufgabe geht es nicht nur um den gesamten Betrieb, sondern auch um einen Teilbetrieb.
Tipp: Fügen Sie den Nachweis über das Recht auf einen Freibetrag bei.
Traten bei der Betriebsveräußerung Verluste auf, so müssen diese in den Zeilen 38 und 39 Erwähnung finden. Besitzen Sie mindestens 1 Prozent der Anteile einer Kapitalgesellschaft und haben Sie diese veräußert, so muss der Gewinn nach Abzug des Freibetrags in Zeile 40 erfasst werden. Ein Verlust bei dieser Veräußerung wird in Zeile 41 eingetragen. Liegt der Anteil bei weniger als 1 Prozent, so werden Gewinne oder Verluste der Veräußerung den Einkünften aus Kapitalvermögen zugerechnet. In dem Fall müssen Sie Anlage KAP ausfüllen und der Steuererklärung beifügen.
Haben Sie außerordentliche Einkünfte zu verzeichnen, beispielsweise in Form von Entschädigungszahlungen für entgangene Einnahmen, so tragen Sie diese in Zeile 43 ein. Betriebliche Schuldzinsen, die durch die Finanzierung des Anlagevermögens entstanden sind, können als Betriebsausgabe abgezogen werden und können in Zeile 46 eingetragen werden. Den Investitionsabzugsbetrag tragen Sie in Zeile 47 ein, eine gewinnerhöhende Auflösung dieses Betrags wird in Zeile 48 vermerkt.
Die Zeilen 50 bis 55 befassen sich unter anderem mit Einkünften aus der gewerblichen Tierhaltung und aus gewerblichen Termingeschäften sowie mit den Verlusten aus Beteiligungen.
Hinweise: Diese steuerlichen Hinweise ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung.
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