Ausfüllhilfe für die Anlage KAP
Letzte Aktualisierung am: 29. September 2024
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Auf der Anlage KAP werden die vollen Kapitalerträge einschließlich der einbehaltenen Steuern angegeben. Auf den Zinsbescheinigungen, die die Banken ausstellen, sind die Zeilen zu finden, in die der jeweilige Kapitalertrag auf der Anlage KAP geschrieben werden muss. Möchten Sie prüfen lassen, ob die einbehaltenen Steuern auf Kapitalerträge auf die Einkommenssteuer angerechnet werden kann, so müssen Sie die Originalbescheinigungen der Banken der Anlage KAP beifügen.
Download des Formulars: 2015 Anlage KAP
Inhaltsverzeichnis
Die Vorderseite des Formulars
In den Zeilen 4 bis 6 wird eingetragen, warum die Anlage KAP überhaupt abgegeben wird, wobei es in Zeile 4 um die Günstigerprüfung geht. Hat die Bank Steuern einbehalten und Sie wissen nicht, ob Ihr persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent liegt, so füllen Sie die Anlage KAP einfach aus. Das Finanzamt prüft einen eventuellen Anspruch. Ihnen entstehen dabei keine Nachteile.
In den Zeilen 7 bis 13 erklären Sie die vorliegenden Kapitalerträge, soweit das nötig ist. Die nötigen Beträge entnehmen Sie den Bescheinigungen der Banken. Sollten Sie zu mindestens 1 Prozent an einer Kapitalgesellschaft beteiligt sein und haben Sie einen Gewinn durch den Verkauf von Aktien oder Anteilen erzielt, so wird dieser in Anlage G erfasst.
In den Zeilen 12 und 13 erfassen Sie Verluste aus einer Veräußerung von Wertpapieren, sofern diese nicht mit positiven Einkünften verrechnet werden können.
Die Zeilen 14 und 15 erfassen den Sparerpauschbetrag. Dieser Betrag beläuft sich auf 801 Euro für Alleinstehende und 1.602 Euro für Verheiratete. Schöpft ein Ehepartner seinen Pauschbetrag nicht aus, so kann der andere Partner den restlichen Anteil für sich beanspruchen. Unterliegen Kapitalerträge der Abgeltungssteuer und es wurden dafür keine Steuern einbehalten, so müssen die entsprechenden Beträge in den Zeilen 16 bis 23 erklärt werden.
Die Kapitalerträge, die mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden müssen und die nicht der Abgeltungssteuer unterliegen, werden in den Zeilen 24 bis 28 erfasst. Hier zählen auch private Darlehen mit hinein.
Die Rückseite des Formulars
Kapitalerträge, die aus Beteiligungen stammen (beispielsweise aus einer Erbengemeinschaft), werden durch die Bank von der Einkommenssteuer festgestellt. Sie erhalten dafür einen Feststellungsbescheid, auf dem die auf Sie entfallenen Beträge zu finden sind. In den Zeilen 31 bis 49 werden die einzelnen Beträge erfasst, wobei sie wie die persönlichen Kapitalerträge in verschiedene Gruppen eingeteilt werden können.
Hat die Bank Steuern einbehalten und an das Finanzamt abgeführt, so tragen Sie die entsprechenden Beträge in die Zeilen 50 bis 55 ein. Das gilt auch für die ausländische Quellensteuer, die auf die deutsche Kapitalertragssteuer angerechnet wird.
Wichtig: Sind Zinserträge geflossen, die einer anderen Einkunftsart zuzuordnen sind, so werden diese in den Zeilen 56 bis 58 erfasst. Diese werden mit dem persönlichen Steuersatz – nicht über die Abgeltungssteuer – versteuert.
Bis zum Ende des Jahres 2013 können Sie Verluste aus Spekulationsgeschäften vor 2009 mit Gewinnen oder Kapitalerträgen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnen. Dazu füllen Sie die Zeilen 60 und 61 aus.
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung.
Diese steuerliche Tipps zur Anlage KAP stammen vom
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