Ausfüllhilfe für die Anlage V
Letzte Aktualisierung am: 27. Juli 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Die Anlage V – Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung muss ausgefüllt werden, wenn Sie als Freiberufler Grundbesitz – auch in Teilen – vermieten oder verpachten. Haben Sie als Haus- oder Wohnungsbesitzer bislang vergeblich versucht, Ihre Immobilie zu vermieten oder zu verpachten oder sind Ihnen Kosten durch ein Kauf- oder Bauvorhaben für eine zu vermietende Immobilie in Ihrem Besitz entstanden, so wird ebenfalls die Anlage V notwendig.
Für jede Immobilie muss eine eigene Anlage V ausgefüllt werden.
Inhaltsverzeichnis
Vorderseite des Formulars (Zeilen 1 bis 28)
In den Zeilen 1 bis 21 geht es um die Einkünfte, die sich aus bebauten Grundstücken ergeben haben. 2015 Anlage V als PDF anschauen In die Zeilen 4 bis 6 werden dafür die Lage des Grundstücks, der Anschaffungszeitpunkt, der Zeitpunkt der Fertigstellung und das Einheitswert-Aktenzeichen eingetragen. In Zeile 7 tragen Sie die eventuelle Nutzung des Objekts als Ferienwohnung ein. Erfassen Sie auch, ob Sie die Immobilie teilweise oder gänzlich an Angehörige vermietet haben. Die Zeilen 8 bis 13 widmen sich den genauen Daten der vermieteten Immobilie: Es geht um die Anzahl der Wohnungen, um Wohnungsgrößen, um tatsächlich gezahlte Kaltmieten und um die Nebenkosten. Letztere tragen Sie in Zeile 12 ein.
Haben Sie im Veranlagungszeitraum Nebenkosten-Nachzahlungen erhalten, so müssen diese versteuert werden. Geben Sie sie in Zeile 15 an. Garagenmieten gehören in Zeile 16. Sollten Sie die Immobilie umsatzsteuerpflichtig vermietet haben, so tragen Sie die entsprechenden Daten in die Zeilen 17 und 18 ein. Öffentliche Zuschüsse, die Sie für Instandhaltungsmaßnahmen erhalten haben, sowie Guthabenzinsen aus Bausparverträgen (Vertrag muss mit der vermieteten Immobilie in direktem Zusammenhang stehen) werden in Zeile 19 als Einnahmen erfasst. In den Zeilen 21 bis 24 erfolgt die Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Ergibt sich hier ein Verlust, setzen Sie vor den Betrag einfach ein Minuszeichen. Die Zeilen 25 bis 28 müssen ausgefüllt werden, wenn Sie an einer Grundstücksgesellschaft – auch in Form eines geschlossenen Immobilienfonds – beteiligt sind.
Rückseite des Steuerformulars (Zeilen 31 bis 52)
Erhalten Sie Erbbauzinsen oder Einnahmen aus einer Untervermietung, so tragen Sie die Daten in die Zeilen 31 und 32 ein. Auf der Rückseite des Formulars geht es dann im Wesentlichen um die Werbungskosten, die detailliert in den Zeilen 33 bis 50 behandelt werden. Dabei sind die Zeilen 33 bis 35 für die abzugsfähige Absetzung für Abnutzung vorgesehen. Die normale Gebäude-AfA wird in Zeile 33 eingetragen, höhere Beträge (z. B. für Baudenkmäler) folgen in Zeile 34. In die Zeilen 36 und 37 tragen Sie Schuldzinsen für die Immobilienfinanzierung ein.
Beachten Sie: Sollten Sie das Grundstück vor dem Jahr 2009 gegen Zahlung einer Rente erworben haben, so nehmen Sie dies in Zeile 38 auf.
Um Reparaturen und Erhaltungsaufwendungen geht es in den Zeilen 39 und 40, wobei Reparaturen auf dem Vordruck S 2-6b zusammengestellt werden sollten. Für größere Reparaturen können die Kosten auf zwei bis fünf Jahre abgeschrieben werden. Dies können Sie in den Zeilen 41 bis 45 angeben. Danach folgen in den Zeilen 46 bis 49 die sonstigen Werbungskosten, die Sie geltend machen können.
Keine Abzugsmöglichkeiten vergessen
Bedenken Sie beim Ausfüllen der Anlage V alle Abzugsmöglichkeiten. Dazu gehören unter anderem sämtliche Versicherungen, die mit der Immobilie in Zusammenhang stehen. Diese werden in Zeile 46 eingetragen. Wartungsverträge und Schornsteinfegergebühren gehören ebenfalls in Zeile 46. In die folgende Zeile schreiben Sie eventuell angefallene Kosten für die Verwaltung, wobei auch eigene Ausgaben, wie Porto oder Schreibmaterial, hier mit eingerechnet werden. In die Zeilen 39 und 47 werden Kosten für Kleinreparaturen geschrieben.
Pauschal werden zwischen 150 und 200 Euro für Verwaltungskosten und Kleinreparaturen jährlich anerkannt. Das bedeutet, für diesen Betrag müssten Sie keinen Nachweis über tatsächlich entstandene Kosten erbringen. Haben Sie als Freiberufler ein niedriges zu versteuerndes Einkommen, so kann die Verteilung höherer Reparaturkosten auf mehrere Jahre sinnvoll sein. Die Zeilen 41 ff. sind relevant. Eine Steuerermäßigung erhalten Sie auch für Reparaturen, Gartenarbeiten und Wartungskosten. Die zugehörigen Daten werden in die Zeilen 74 und 76 des Hauptvordrucks eingetragen.
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung.
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