Autokredit Vergleich

Autokredit
Der Autokredit mit Schlussrate ermöglicht kleine Raten

Freiberufler und Selbstständige müssen zwar nicht zwangsläufig einen Firmenwagen besitzen, in vielen Fällen ist er allerdings notwendig. Wer natürlich keine Dienstreisen unternimmt, kann auf die Anschaffung des Betriebsfahrzeugs sicherlich verzichten. Wenn aber häufige und längere Reisen zu Kunden, Geschäftspartnern, Tagungen und anderen Terminen anstehen, ist das Dienstfahrzeug eine gute Wahl, zumal die Kosten dafür steuerlich geltend gemacht werden können.

Doch erst einmal gilt es, die richtige Autofinanzierung zu finden, bei der unser Autokredit Vergleich helfen kann. Vergleichen Sie die aktuellen Kreditkonditionen für Ihre Autofinanzierung mit unserem übersichtlichen Autokredit Rechner:

Vergleichsrechner für Autokredit

Tragen Sie in den Autokredit Rechner einfach den gewünschten Finanzierungsbetrag ein und wählen Sie eine Laufzeit zwischen ein und 120 Monaten. Geben Sie außerdem an, ob das Fahrzeug ein Neu- oder Gebrauchtwagen sein wird oder ob der Kredit für die freie Verwendung zur Verfügung stehen soll.

Sie erhalten danach die aktuellen Kredit-Angebote der gängigsten Banken für die Autofinanzierung, darunter die ING-DiBa, die Bank of Scotland, die Targo-Bank oder die Santander Consumer Bank. Sie alle bieten unterschiedliche Zinssätze für die einzelnen Laufzeiten und Kreditbeträge. Dank der Übersicht finden Sie den besten Anbieter, der momentan den gewünschten Betrag günstig finanziert. Über einen Klick gelangen Sie direkt zum Anbieter, wo Sie sich ein individuell zugeschnittenes Angebot erstellen lassen können.

Autokredit und Bonität: Alles eine Frage der Sicherheit

Viele Banken schließen Freiberufler und Selbstständige immer noch aus, wenn es um die Vergabe von Krediten geht. Diese Berufsgruppen bringen ein höheres Ausfallrisiko mit und nicht wenige Kreditinstitute scheuen den Mehraufwand, den die Überprüfung der Bonität eines Freiberuflers mitunter bringen kann. Dennoch gibt es Banken und Sparkassen, die auch mit Selbstständigen kein Problem haben und einen Online Autokredit oder sonstiges Darlehen schnell und einfach vergeben, wenn auch Sofortkredite für Selbstständige selten sind.

Im Vergleich zu Angestellten kann es allerdings sein, dass die Konditionen weniger gut sind – kürzere Laufzeiten, höhere Tilgungsraten und Zinssätze sind möglich. Für Freiberufler und Selbstständige gilt, dass sie in der Regel eine dreijährige Berufstätigkeit nachweisen müssen, um als kreditwürdig eingestuft zu werden.

An dieser Stelle scheitern Existenzgründer mitunter, denn sie können natürlich noch keine Sicherheit in Bezug auf ein regelmäßiges Einkommen bieten. Als Nachweis der Sicherheit gilt der Einkommenssteuerbescheid, wobei je nach Höhe des Kredits die letzten drei Bescheide bei der Antragstellung vorgelegt werden müssen. Außerdem gilt natürlich auch für Selbstständige und Freiberufler, dass sie keine negativen Einträge bei der Schufa haben dürfen. Einen Kredit trotz schlechtem Schufa Score zu erhalten, ist sehr unwahrscheinlich. Verlangt die Bank als Sicherheit eine BWA, dann bedeutet das die Vorlage folgender Unterlagen:

Die BWA ist bei der Überprüfung eines Kreditantrags deutlich umfassender und bezieht sich nicht nur auf die Vorlage der Bilanz oder der Einnahme-Überschuss-Rechnung. Über die Ermächtigung zur Einholung einer Bankauskunft wird sich das Kreditinstitut, bei dem der Antrag auf ein Darlehen gestellt wird, Informationen bei Ihrer Hausbank einholen.

Für die Überprüfung der gegebenen Sicherheiten bzw. der Bonität sollten Sie etwas mehr Zeit einplanen. Eine Zusage für den Autokredit kann sich durchaus 14 Tage oder länger hinziehen, dies ist nicht ungewöhnlich.

Übrigens ist als Sicherheit auch die Anzahlung für den Autokredit sinnvoll.

Eine hohe Anzahlung überzeugt die Banken oft, dass der Kredit durchaus finanzierbar sein wird – schließlich ist meist nur noch eine geringe Summe übrig, die per Kredit abgegolten werden soll. Einige Banken vergeben an Selbstständige und Freiberufler gar keinen Autokredit, wenn das zu finanzierende Fahrzeug beruflich genutzt werden soll. Sie knüpfen die Kreditvergabe an die Forderung, dass das Auto lediglich zu privaten Zwecken genutzt werden darf, weil das Risiko hier geringer ist. In dem Fall kann es hilfreich sein, sich an eine Großbank zu wenden oder an den Bereich für Geschäftskunden.

Ist die Bonität ausreichend, wird der Kredit in aller Regel genehmigt. Sinnvoll ist es aber zum einen, unbedingt einen Kreditvergleich zu tätigen, damit klar ist, welches Angebot das beste ist und wo Sie die besten Konditionen bekommen. Zum anderen müssen Sie in Bezug auf die oft geforderte Restschuldversicherung aufpassen: Entscheiden Sie selbst, ob Sie diese benötigen oder nicht und lassen Sie sich diese nicht von der Bank aufreden. Denn die Restschuldversicherung kostet auch Geld und wird in den meisten Fällen eben nicht gebraucht.

Wichtig: Eine Laufzeit für den Kredit von mehr als fünf Jahren ist nicht sinnvoll – denn wer weiß schon, wie sich die freiberufliche Tätigkeit, also die eigene geschäftliche Tätigkeit weiter entwickeln?

Geht es plötzlich mit dem Unternehmen bergab, muss der Kredit aber dennoch finanziert werden. Achten Sie daher darauf, die Raten in einer Höhe festzulegen, die auch zu stemmen ist, wenn die Einnahmen einmal etwas weniger hoch sind.

Wie wird die Bonität beim Autokredit bewertet?

Die Bonität des Freiberuflers oder Selbstständigen wird bei der Antragstellung auf einen Autokredit besonders intensiv geprüft. Verschiedene Faktoren spielen dabei eine Rolle: Es geht um das Einkommen in Bezug auf Regelmäßigkeit und Höhe. Das Alter des Antragstellers ist ebenso relevant – schließlich soll er vor Renteneintritt noch in der Lage sein, den Kredit auch zurückzuzahlen. Des Weiteren ist die Branche wichtig. Wer als Selbstständiger in einer gesicherten Branche tätig ist, wird bessere Kreditchancen haben als jemand, der kreativ tätig ist.

Die Bank stellt immer das Kreditausfallrisiko in den Vordergrund – unsichere Einkommen des Freiberuflers sind hier bedeutsam. In Zukunft dürfte das Ausfallrisiko eine größere Bedeutung gewinnen, denn in den letzten Jahren sind die Ausfallraten bei Autokrediten stetig angestiegen.

Wichtig für die Bewertung der Zahlungsfähigkeit des Kreditnehmers ist auch die Schufa, in der keine negativen Einträge vorhanden sein dürfen. Weitere Tipps und Informationen zu den Voraussetzungen für einen erfolgreichen Kreditantrag hat das Portal smava unter dem Stichwort Autokredit zusammengefasst.

Steuerliche Aspekte zum Autokredit

Grundsätzlich gilt, dass alle Kosten, die mit dem Firmenwagen in Zusammenhang stehen, als Betriebsausgaben geltend gemacht werden können.
Dazu zählen:

  • die Kosten für die Anschaffung
  • Haltungskosten
  • Kosten für die Nutzung

Wichtig ist jedoch, die Verteilung von privater und betrieblicher Nutzung des Fahrzeugs. Für das Fahrtenbuch müssen folgende Dinge aufgenommen werden:

  • Datum der Fahrt
  • Kilometerstand zu Beginn der Fahrt sowie am Ende
  • Ziel der Reise
  • Reiseroute
  • Zweck der Reise
  • Angaben zu den Geschäftspartnern
  • Bei privater Fahrt: Kennzeichnung, dass es sich um eine solche handelt

Mit Abgabe der Steuererklärung geben Sie als Selbstständiger oder Freiberufler an, wie Sie versteuert werden möchten. Wenn Sie Mitarbeiter beschäftigen, gilt die 1 % Regelung auch für diese, wenn sie den Dienstwagen privat nutzen dürfen. Der Mitarbeiter muss diese Nutzung bei seiner Steuererklärung angeben. Für Sie als Unternehmen gilt aber, dass die Kosten für das Fahrzeug voll als Betriebsausgaben angesetzt werden dürfen.

Bekommt der Arbeitnehmer das Fahrzeug aber komplett unentgeltlich für die Nutzung in der Freizeit überlassen, so muss die Abrechnung über das Fahrtenbuch erfolgen. Der Mitarbeiter muss hier geschäftliche und private Wege eintragen. Für Sachschäden am Fahrzeug kann der Mitarbeiter zur Kasse gebeten werden, wenn eine entsprechende Vereinbarung besteht. Bei Schäden ohne Verschulden des Mitarbeiters trägt der Arbeitgeber die Reparatur- und Entschädigungskosten.

Wichtig: Das Firmenfahrzeug darf nicht zu teuer sein, die Steuerbelastung sinkt dann nicht entsprechend.
Der Staat beteiligt sich zwar an den Anschaffungskosten für den Wagen der Oberklasse, aber lediglich bis zur Höhe des persönlichen Steuersatzes. Die Kosten, die darüber hinaus fällig werden, muss der Unternehmer aus eigener Tasche zahlen.

Der Firmenwagen wird über eine Dauer von sechs Jahren abgeschrieben, diesen Zeitraum sieht die AfA vor.

Leasing oder Kauf des Firmenfahrzeuges?

Als Selbstständiger oder Freiberufler haben Sie die Wahl zwischen Kauf und Leasing des Firmenwagens. Durch einen direkten Kauf bekommen Sie oft einen guten Rabatt angeboten, der Kaufpreis mindert jedoch Ihre Liquidität. Eine Finanzierung per Kredit mindert die Eigenkapitalquote. Als Betriebsausgaben können Sie bei einem Kauf die Abschreibung abziehen sowie die laufenden Betriebskosten für das Fahrzeug.

Hinweis: Gegebenenfalls können Sie auch die Zinsen für den Kredit ansetzen, die reinen Tilgungsraten sind jedoch „Durchlaufposten“ und können nicht steuerlich geltend gemacht werden.

Das Leasing hingegen schont Ihre Liquidität, denn Sie haben eine gleichbleibende monatliche Zahlungsbelastung. Die Fixkosten pro Monat allerdings steigen. Als Betriebsausgaben können Sie die monatlichen Leasingraten, Sonderzahlungen und die laufenden Betriebskosten ansetzen.

Kann ich nicht auch den privaten Pkw nutzen?

Für viele Selbstständige und Freiberufler ist der Dienstwagen unverzichtbar, weil sie häufig zu Kundenterminen oder Treffen mit Geschäftspartnern reisen müssen. Der Firmenwagen bietet eine hohe Flexibilität und ist nicht zuletzt ein Prestigeobjekt. Doch gerade Existenzgründer und Jungunternehmer sollten hier vorsichtig sein, denn am Anfang der selbstständigen Existenz kann ein unnötig luxuriöses Fahrzeug durchaus falsch bei Geschäftspartnern ankommen. Außerdem gilt es doch, die Kosten pro Monat im Griff zu behalten und sich erst einmal über eine längere Zeit hinweg ein gewisses Einkommen zu erarbeiten.

Sicherlich ist der private Pkw erst einmal ausreichend, wenn nicht allzu viele Dienstfahrten anstehen. Wer jedoch Mitarbeiter beschäftigt, die auf Dienstreisen gehen, oder selbst häufiger unterwegs ist, sollten den Dienstwagen vorziehen. Zumal sich die Anschaffung und der Unterhalt steuermindernd bemerkbar machen.


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Über den Autor

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Jürgen Busch

Als Autor und Internetunternehmer verfasste Jürgen Busch zahlreiche Beiträge für dieses Ratgeber-Portal. Im Fokus standen die Themenbereiche Existenzgründung, Marketing, Akquise und Honorare für Freiberufler aus dem Medienbereich. Als glücklicher Opa von fünf Enkelkindern betreibt er heute Ratgeber-Portale für die Zielgruppe „Oma & Opa“. Grossvater.de ist dabei sein Lieblingsprojekt.