Beratung und Informationen für Existenzgründer vom Finanzamt

Von Jürgen Busch

Letzte Aktualisierung am: 26. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Beratung beim Finanzamt
Beratung beim Finanzamt

Existenzgründer sind auf Informationen und Beratungen deutlich mehr angewiesen, als Menschen, die schon längere Zeit im freiberuflichen Leben stehen. Vor allem die Informationen, die sich mit Steuern des Freiberufler und dem Finanzamt befassen, sind besonders wichtig, immerhin können Verstöße gegen das geltende Steuerrecht böse Folgen nach sich ziehen. Das Finanzamt ist daher die erste Anlaufstelle für Informationen und Beratungen hinsichtlich gesetzlicher Regelungen und Vorgaben.

Beratungsstellen der Finanzämter

Einige Bundesländer, wie zum Beispiel Hamburg, haben besondere Beratungsstellen für Existenzgründer. Diese können sich dorthin wenden, wenn sie Fragen zum Ausfüllen des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung, zum Erhalt der Steuernummer und zu weiteren speziellen Themengebieten wie beispielsweise die Kleinunternehmer-Regelung haben. Die Bearbeiter in diesen Beratungsstellen sind besonders gut geschult und kennen sich bis ins Detail aus – Weiterempfehlungen an andere Sachbearbeiter sind hier selten.

Wer nicht weiß, ob sein zuständiges Finanzamt einen solchen Service anbietet, sollte einfach zum Telefonhörer greifen und sich dort erkundigen. Teilweise sind die Beratungen auch nicht an alle Existenzgründer gerichtet, sondern der betreffende Bearbeiter lädt zu einem Beratungstermin ein.

Informationen für Existenzgrüner vom Finanzamt bzw. den Finanzministerien der Länder

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Wappen Baden-Württemberg Baden-WürttembergPDF-Broschüre Steuertipps für Existenzgründer
Wappen Bayern Bayern Startup in Bayern
Wappen BerlinBerlinInformationsmaterial rund um die Gründung
Wappen Bremen BremenSteuerliche Hinweise für Existenzgründer
Wappen Hamburg HamburgNeugründungsstelle des Finanzamtes
Wappen Hessen HessenSteuerwegweiser für Existenzgründer Hessen
Wappen Mecklenburg-Vorpommern Mecklenburg-VorpommernSteuertipps für Existengründerinnen und Existenzgründer
Wappen Niedersachsen NiedersachsenInformationsbroschüre für Existenzgründer
Wappen Nordrhein-WestfalenNordrhein-WestfalenTipps für Existenzgründer NRW
Wappen Schleswig-HolsteinSchleswig-HolsteinEinheitliche Ansprechstelle
Wappen Sachsen-AnhasltSachsen-AnhaltSteuertipps für Existenzgründer Sachsen-Anhalt
Wappen Rheinland-PfalzRheinland-PfalzSteuertipps: Hinweise zur Existenzgründung
Wappen Thüringen ThüringenMerkblatt für Unternehmensgründer Thüringen

Broschüren, Flyer und sonstige Informationsmöglichkeiten

Viele Finanzämter warten nicht mit speziellen Beratungsangeboten auf, sondern versenden auf Anfrage hin Broschüren und Flyer, in denen die wichtigsten Details zusammengefasst sind. Solche Informationen werden zudem von den einzelnen Bundesländern versandt. Auch die Internetauftritte sind dahingehend gestaltet, dass sie die notwendigsten Informationen anbieten. Wer sich zum Beispiel als Freiberufler oder Selbstständiger beim Finanzamt anmelden möchte, der findet genaue Hinweise auf die Vorgehensweise der Anmeldung und der weiteren Behandlung des Anmeldeantrags auch in den Erläuterungen zum Antrag selbst.

Sollten dann noch Fragen bestehen, kann der zuständige Sachbearbeiter beim Finanzamt natürlich angerufen oder angeschrieben werden. Es hat sich allerdings herausgestellt, dass die Auskünfte am Telefon oder in einem persönlichen Gespräch einfach detaillierter sind und zudem schneller zugänglich.

Viele Finanzämter bieten auf ihren Internetseiten nur eine allgemeine E-Mailadresse an und keine den einzelnen Bearbeitern zugeordnete Adresse. Das hat zur Folge, dass die Weiterleitung an den entsprechenden Bearbeiter sehr lange dauern kann und dass der Ratsuchende recht lange auf eine Auskunft warten muss.

Übrigens bietet auch das Bundeszentralamt für Steuern viele nützliche Informationen für angehende Freiberufler oder solche, die zum Beispiel ihre Tätigkeit ins Ausland ausweiten wollen und diesbezügliche steuerliche Informationen benötigen.

Informationen vom Finanzamt

Generell gibt das Finanzamt zwar Auskunft, offeriert aber keine eingehende Beratung. Das heißt, dass jemand, der seinen zuständigen Bearbeiter anruft, zwar zu diesen und jenen Punkten eine Auskunft erhält, sich für umfassende Informationen aber an einen anderen Berater wenden muss. Das Finanzamt berät in Bezug auf die Steuererhebung, auf die Erteilung und Verwendung der Steuernummern, auf umsatzsteuerliche Aspekte sowie auf die Steuererklärung. Zu allgemeinen Fragen rund um das Steuerrecht oder zu steuerlichen Regelungen kann ein Freiberufler hier durchaus Hilfe bekommen.

Keine Beratung zu …

Das Finanzamt berät zwar in Bezug auf Steuern und die Steuererklärung, jedoch nicht in puncto Vergünstigungen. Der zuständige Bearbeiter ist also die falsche Anlaufstelle, wenn Sie erfahren möchten, an welcher Stelle Sie wie Geld sparen können. Wenden Sie sich diesbezüglich an Ihren Steuerberater.

Wichtig: Ein guter Kontakt zum Bearbeiter ist dennoch nicht ganz unwichtig, denn gerade in Bezug auf die Steuererklärung des Freiberuflers ergeben sich rasch einmal Fragen, die durch den Profi beim Finanzamt am besten geklärt werden können.

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung.

Diese Tipps + Hinweise stammen vom


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Über den Autor

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Jürgen Busch

Als Autor und Internetunternehmer verfasste Jürgen Busch zahlreiche Beiträge für dieses Ratgeber-Portal. Im Fokus standen die Themenbereiche Existenzgründung, Marketing, Akquise und Honorare für Freiberufler aus dem Medienbereich. Als glücklicher Opa von fünf Enkelkindern betreibt er heute Ratgeber-Portale für die Zielgruppe „Oma & Opa“. Grossvater.de ist dabei sein Lieblingsprojekt.

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