Beratung und Informationen für Existenzgründer vom Finanzamt
Letzte Aktualisierung am: 26. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
Existenzgründer sind auf Informationen und Beratungen deutlich mehr angewiesen, als Menschen, die schon längere Zeit im freiberuflichen Leben stehen. Vor allem die Informationen, die sich mit Steuern des Freiberufler und dem Finanzamt befassen, sind besonders wichtig, immerhin können Verstöße gegen das geltende Steuerrecht böse Folgen nach sich ziehen. Das Finanzamt ist daher die erste Anlaufstelle für Informationen und Beratungen hinsichtlich gesetzlicher Regelungen und Vorgaben.
Inhaltsverzeichnis
Beratungsstellen der Finanzämter
Einige Bundesländer, wie zum Beispiel Hamburg, haben besondere Beratungsstellen für Existenzgründer. Diese können sich dorthin wenden, wenn sie Fragen zum Ausfüllen des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung, zum Erhalt der Steuernummer und zu weiteren speziellen Themengebieten wie beispielsweise die Kleinunternehmer-Regelung haben. Die Bearbeiter in diesen Beratungsstellen sind besonders gut geschult und kennen sich bis ins Detail aus – Weiterempfehlungen an andere Sachbearbeiter sind hier selten.
Wer nicht weiß, ob sein zuständiges Finanzamt einen solchen Service anbietet, sollte einfach zum Telefonhörer greifen und sich dort erkundigen. Teilweise sind die Beratungen auch nicht an alle Existenzgründer gerichtet, sondern der betreffende Bearbeiter lädt zu einem Beratungstermin ein.
Informationen für Existenzgrüner vom Finanzamt bzw. den Finanzministerien der Länder
Bitte teilen Sie uns freundlicherweise mit, wenn einer der nachfolgenden Links nicht mehr funktioniert. Danke!
Baden-Württemberg | PDF-Broschüre Steuertipps für Existenzgründer |
Bayern | Startup in Bayern |
Berlin | Informationsmaterial rund um die Gründung |
Bremen | Steuerliche Hinweise für Existenzgründer |
Hamburg | Neugründungsstelle des Finanzamtes |
Hessen | Steuerwegweiser für Existenzgründer Hessen |
Mecklenburg-Vorpommern | Steuertipps für Existengründerinnen und Existenzgründer |
Niedersachsen | Informationsbroschüre für Existenzgründer |
Nordrhein-Westfalen | Tipps für Existenzgründer NRW |
Schleswig-Holstein | Einheitliche Ansprechstelle |
Sachsen-Anhalt | Steuertipps für Existenzgründer Sachsen-Anhalt |
Rheinland-Pfalz | Steuertipps: Hinweise zur Existenzgründung |
Thüringen | Merkblatt für Unternehmensgründer Thüringen |
Broschüren, Flyer und sonstige Informationsmöglichkeiten
Viele Finanzämter warten nicht mit speziellen Beratungsangeboten auf, sondern versenden auf Anfrage hin Broschüren und Flyer, in denen die wichtigsten Details zusammengefasst sind. Solche Informationen werden zudem von den einzelnen Bundesländern versandt. Auch die Internetauftritte sind dahingehend gestaltet, dass sie die notwendigsten Informationen anbieten. Wer sich zum Beispiel als Freiberufler oder Selbstständiger beim Finanzamt anmelden möchte, der findet genaue Hinweise auf die Vorgehensweise der Anmeldung und der weiteren Behandlung des Anmeldeantrags auch in den Erläuterungen zum Antrag selbst.
Sollten dann noch Fragen bestehen, kann der zuständige Sachbearbeiter beim Finanzamt natürlich angerufen oder angeschrieben werden. Es hat sich allerdings herausgestellt, dass die Auskünfte am Telefon oder in einem persönlichen Gespräch einfach detaillierter sind und zudem schneller zugänglich.
Viele Finanzämter bieten auf ihren Internetseiten nur eine allgemeine E-Mailadresse an und keine den einzelnen Bearbeitern zugeordnete Adresse. Das hat zur Folge, dass die Weiterleitung an den entsprechenden Bearbeiter sehr lange dauern kann und dass der Ratsuchende recht lange auf eine Auskunft warten muss.
Übrigens bietet auch das Bundeszentralamt für Steuern viele nützliche Informationen für angehende Freiberufler oder solche, die zum Beispiel ihre Tätigkeit ins Ausland ausweiten wollen und diesbezügliche steuerliche Informationen benötigen.
Informationen vom Finanzamt
Generell gibt das Finanzamt zwar Auskunft, offeriert aber keine eingehende Beratung. Das heißt, dass jemand, der seinen zuständigen Bearbeiter anruft, zwar zu diesen und jenen Punkten eine Auskunft erhält, sich für umfassende Informationen aber an einen anderen Berater wenden muss. Das Finanzamt berät in Bezug auf die Steuererhebung, auf die Erteilung und Verwendung der Steuernummern, auf umsatzsteuerliche Aspekte sowie auf die Steuererklärung. Zu allgemeinen Fragen rund um das Steuerrecht oder zu steuerlichen Regelungen kann ein Freiberufler hier durchaus Hilfe bekommen.
Keine Beratung zu …
Das Finanzamt berät zwar in Bezug auf Steuern und die Steuererklärung, jedoch nicht in puncto Vergünstigungen. Der zuständige Bearbeiter ist also die falsche Anlaufstelle, wenn Sie erfahren möchten, an welcher Stelle Sie wie Geld sparen können. Wenden Sie sich diesbezüglich an Ihren Steuerberater.
Wichtig: Ein guter Kontakt zum Bearbeiter ist dennoch nicht ganz unwichtig, denn gerade in Bezug auf die Steuererklärung des Freiberuflers ergeben sich rasch einmal Fragen, die durch den Profi beim Finanzamt am besten geklärt werden können.
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung.
Diese Tipps + Hinweise stammen vom
Hinterlassen Sie einen Kommentar