Berufshaftpflicht Übersetzer & Dolmetscher
Letzte Aktualisierung am: 19. August 2024
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
Ein Beispiel: Ein Übersetzer arbeitet an der Übertragung eines Handbuchs vom Deutschen ins Englische. Es handelt sich um eine Übersetzung eines technischen Textes. Es werden versehentlich einige Angaben falsch übertragen und der Benutzer des Gerätes verursacht aufgrund der Anleitung im Handbuch einen Schaden.
Folge: Das Gerät ist kaputt, außerdem geht ein Personenschaden damit einher.
Der Geschädigte wendet sich an den Hersteller, dieser leistet Schadenersatz.
Er wendet sich dann aber über seinen Haftpflichtversicherer an den Übersetzer. Dieser muss für den entstandenen Schaden aufkommen, und zwar in voller Höhe.
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Inhaltsverzeichnis
Die Risiken eines Sprachmittlers
Übersetzer und Dolmetscher leben immer mit dem Risiko, dass eine falsche Angabe in ihrem übersetzten Text schwere finanzielle Folgen nach sich ziehen kann. Wie im obigen Beispiel dargestellt, kann es auf Basis ihrer Übersetzung sogar zu einem Personenschaden kommen.
Beachten Sie: Die finanziellen Folgen sind enorm, nicht selten bewegen sich Regressansprüche für Personenschäden im Millionenbereich. Hinzu kommen Vermögensschäden, auch Sachschäden können auftreten.
Die Berufshaftpflichtversicherung ist für Übersetzer und Dolmetscher daher unverzichtbar und sogar noch wichtiger als die Rechtsschutzversicherung. Generell unterliegt der Sprachmittler also einem sehr hohen Risiko, denn seine Übersetzungen werden für bare Münze genommen – vergleichbar mit den Aussagen, die ein Gutachter oder Sachverständiger trifft.
Die Berufshaftpflichtversicherung für freie Übersetzer und Dolmetscher
Sprachmittler leben gefährlich, was die Auswirkungen ihrer Texte angeht. Natürlich nur im übertragenen Sinne, bezieht sich die Gefahr doch lediglich auf finanzielle Schäden, die sie zu tragen haben. Diejenigen, für die übersetzt wird – Endverbraucher, Bediener von Maschinen, Politiker, Wirtschaftsunternehmen, Behörden und Verwaltungen etc. – vertrauen darauf, dass die Übersetzungen korrekt sind und hinterfragen sie nicht. Eine Absicherung durch einen zweiten Übersetzer erfolgt kaum einmal.
Tritt dann ein Fehler auf, wird der Übersetzer oder Dolmetscher zur Haftung herangezogen.
Die Berufshaftpflichtversicherung schützt vor unberechtigten Ansprüchen und übernimmt die Abwehr derselben. Außerdem trägt sie die Kosten für Anwalt, Gericht und Sachverständige sowie die Schadenersatzleistungen.
Spezielle Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Sprachmittler
Fachübersetzer und Dolmetscher sollten in erster Linie daran denken, dass Vermögensschäden aufgrund fehlerhafter Übersetzungen eintreten können. Sach- und Personenschäden sind zwar auch zu verzeichnen, jedoch deutlich weniger häufig. Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sollte daher auf jeden Fall abgeschlossen werden. Sie übernimmt die Leistung für Schäden, die aus Fehlern der Berufsausübung entstanden sind. Muss zum Beispiel ein Prospekt aufgrund eines Übersetzungsfehlers völlig neu gedruckt werden, so trägt die Versicherung die Kosten dafür.
Auch für den Fall, dass ein Dolmetscher bei einer Vertragsverhandlung fehlerhaft übersetzt und damit ein Schaden eintritt, wird die Versicherung bei Nachweis der Schuld des Übersetzers die entstehenden Kosten übernehmen. Vermögensschäden können auch als Folge eines Personenschadens auftreten. Wurde eine Person wie im obigen Beispiel bei der Bedienung eines Gerätes verletzt und kam diese Verletzung nicht durch einen Bedienungsfehler, sondern durch eine falsche Übersetzung zustande, so wird der Übersetzer haftbar gemacht. Dieser muss dann auch die Kosten für einen eventuellen Verdienstausfall des Geschädigten tragen. Dabei handelt es sich um einen Vermögensschaden.
Verschiedene Angebote für Berufshaftpflichtversicherungen
Wer als freier Übersetzer oder Dolmetscher eine Berufshaftpflichtversicherung mit integrierter Vermögensschadenhaftpflichtversicherung – oder einer separaten Vermögensschadenhaftpflichtversicherung – abschließen möchte, sollte die entsprechenden Angebote gut vergleichen. Denn einzelne Anbieter offerieren zum Beispiel für Existenzgründer in den ersten zwei Jahren ihrer beruflichen Tätigkeit einen Rabatt von fünfzig Prozent. Teilweise wird auch ein Jahresumsatz als Grenze für die Einräumung dieses Rabatts gesetzt.
Andere Anbieter gewähren einen Rabatt bei langer Vertragsbindung, wobei bei einer Bindung von fünf Jahren oder länger die Konditionen schon sehr genau verglichen werden sollten. Ein Wechsel ist dann innerhalb dieser Zeit ausgeschlossen. Teilweise können Mitarbeiter ebenfalls mitversichert werden. Das lohnt sich für die Übersetzer und Dolmetscher, die häufiger freie Mitarbeiter beschäftigen oder in einem Übersetzungsbüro tätig sind.
Wichtig: Vergleichen Sie die Höhe der Selbstbeteiligung pro Schadensfall.
Einige Versicherer setzen hier Summen von 2.500 Euro oder mehr ein. Andere beteiligen den Versicherten prozentual an den Kosten, was bei einer hohen Forderung, wie sie bei Vermögensschäden nicht selten ist, rasch in die Tausende gehen kann.
Spezielle Fragen an die Berufshaftpflichtversicherung für selbständige Übersetzer und Dolmetscher
Übernimmt ein Übersetzer oder Dolmetscher kurzzeitig einen Angestelltenjob und ruht währenddessen seine Tätigkeit als Freiberufler, so kann die Berufshaftpflichtversicherung in der Regel nicht ruhen. Sie wird weitergeführt und es fallen für diese Zeit die üblichen Beiträge an. Allerdings wird dabei der reduzierte Umsatz bedacht, was sich wiederum auf die Höhe der Beiträge auswirken kann.
Wird ein Auftrag angenommen, mit dem ein erhöhtes Risiko einhergeht oder bei dem die finanziellen Folgen deutlich schwerwiegender ausfallen können, als es bei den üblichen Aufträgen der Fall ist, so kann eine Erhöhung der Deckungssumme in Anspruch genommen werden. Hierfür wird ein Antrag gestellt und die Deckungssumme erhöht sich für den Einzelfall.
Zu beachten: Ein Sprachmittler muss keinen Ausbildungsnachweis vorlegen, damit er als Übersetzer oder Dolmetscher arbeiten kann. Folglich besteht auch der Versicherungsschutz durch die Berufshaftpflicht- oder die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, wenn kein Diplom für die übersetzte Sprache vorliegt und ein Schaden eingetreten ist.
Dann sollte allerdings eine andere Qualifikation, wie zum Beispiel durch Anwenden der Muttersprache, vorliegen. Wer als Übersetzer oder Dolmetscher beim BDÜ eingetragen ist, besitzt ebenfalls eine ausreichende Qualifikation. Wer als Übersetzer tätig wird und gar keine Ahnung von der Sprache hat, dürfte mit dem Versicherungsschutz Probleme bekommen. Auch eine Freiberufler-GbR kann Versicherungsnehmer werden. Hierfür werden aber von den einzelnen Versicherungen bestimmte Bedingungen gestellt.
Für die Beitragsberechnung wird der Jahresnettoumsatz der GbR als Basis herangezogen. Die einzelnen Gesellschafter sind in der Regel mit ihrer persönlichen Haftung mitversichert, sofern die Tätigkeit für die GbR erfolgte. Tritt ein Fehler bei der Bearbeitung eines Auftrags auf, der nicht für die GbR angenommen, sondern auf eigene Rechnung ausgeführt wurde, gilt der Versicherungsschutz in den meisten Fällen nicht.
Der Versicherungsschutz in der Berufshaftpflichtversicherung erstreckt sich im Allgemeinen auf Europa.
Ein weltweiter Schutz ist aber möglich und muss im Versicherungsvertrag vereinbart werden.
Wichtig: Das Erstellen von Benutzerhandbüchern muss bei vielen Versicherern extra versichert werden, da das Risiko über das der üblichen Übersetzungen hinausgeht. Für die Berechnung der Beiträge wird in der Regel der Jahresumsatz herangezogen.
Daher verlangen die meisten Versicherungen eine jährliche Meldung der Umsätze, so dass der Beitrag angepasst werden kann. Für Existenzgründer gilt es hier, die Umsatzgrenzen zu beachten, bis zu denen eine Ermäßigung der Beiträge möglich ist.
Die Tipps stammen vom Autor: Jürgen Busch
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