Berufsunfähigkeitsrente: Staatlich oder privat abgesichert?
Letzte Aktualisierung am: 4. Oktober 2024
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Sorgen eine schwere Krankheit oder ein Unfall dafür, dass Menschen nicht mehr arbeiten können, hat dies meist weitreichende Konsequenzen auf das gesamte Leben. Denn selbst wenn in einem solchen Fall ein Anspruch auf staatliche Unterstützung besteht, reichen diese üblicherweise nicht aus, um den bisherigen Lebensstandard zu sichern. Um mögliche finanzielle Unterschiede auszugleichen, muss daher häufig mithilfe von Versicherungen privat vorgesorgt werden. So ist es dann zum Beispiel möglich eine Berufsunfähigkeitsrente (BU-Rente) zu erhalten.
Inhaltsverzeichnis
Berufsunfähigkeitsrente im Überblick
Bei der Rente wegen Berufsunfähigkeit handelt es sich in der Regel um eine Leistung aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese wird abgeschlossen, um die Differenz zwischen dem aktuellen Einkommen und den staatlichen Leistungen bei einer vorliegenden Erwerbsminderung zu verringern.
Nein, die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente wurde zugunsten der Erwerbsminderungsrente abgeschafft. Bereits bewilligte Renten blieben aber weiterhin bestehen.
Sorgen Sie mithilfe einer Versicherung für eine private Berufsunfähigkeitsrente, ist die Höhe der monatlichen Auszahlungen vertraglich geregelt und wird von den gezahlten Beiträgen beeinflusst.
Berufsunfähigkeitsrente oder Erwerbsunfähigkeitsrente – worin liegt der Unterschied?
Im Alltag werden Berufsunfähigkeitsrente und Erwerbsminderungsrente gerne durcheinander gebracht oder die Begriffe werden fälschlicherweise synonym verwendet. Was der Gesetzgeber unter den Bezeichnungen versteht und welche Auswirkungen dies unter anderem auf mögliche Leistungsansprüche hat, klären wir nachfolgend.
Bei der Erwerbsminderungsrente handelt es sich um eine Leistung der deutschen Rentenversicherung, die dann gezahlt wird, wenn aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen die tägliche Arbeitszeit weniger als sechs Stunden beträgt. Die Vorgaben für die Arbeitszeiten gelten dabei allerdings nicht für den aktuell ausgeübten oder den erlernten Beruf, sondern für jede Form von Arbeit.
Die Rente wegen Erwerbsminderung existiert in Deutschland erst seit 2001, davor war die Berufsunfähigkeitsrente gesetzlich vorgesehen. Allerdings galten für diese andere Voraussetzungen, weshalb der Bezug der Leistung in der Regel etwas einfacher war. Denn eine Berufsunfähigkeit liegt grundsätzlich immer dann vor, wenn eine Person aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr dazu in der Lage ist, ihrer aktuellen Tätigkeit nachzugehen.
Vereinfacht bedeutet dies, dass ein gelernter Verkäufer eine entsprechende Rente erhielt, wenn er nach einem Unfall nicht mehr lange stehen konnte, obwohl alternativ die Möglichkeit bestand, einen Bürojob auszuüben. Durch Abschaffung der staatlichen Berufsunfähigkeitsrente wird auch dem Umstand Rechnung getragen, dass Jobwechsel heutzutage keine Seltenheit sind und auch Quereinsteiger auf dem Arbeitsmarkt Anstellung finden.
Allerdings gehört die staatliche BU-Rente noch nicht vollständig der Vergangenheit an. So wird die Berufsunfähigkeitsrente durch die deutsche Rentenversicherung noch an Personen ausgezahlt, deren Anspruch bereits vor 2001 bestand und die weiterhin die Voraussetzungen für die Bewilligung erfüllen.
Eine Sonderregelung gilt zudem für Personen, die vor dem 02. Januar 1961 geboren wurden. Diese genießen einen sogenannten Vertrauensschutz und profitieren von den alten Regelungen. Die Rentenversicherung prüft in diesem Fall, ob einer Tätigkeit im erlernten oder in einem gleichwertigen Beruf noch nachgegangen werden kann. Ist dies nicht mehr gegeben, erhalten sie die BU-Rente. Die Höhe der Leistung entspricht dabei aber der Erwerbsminderungsrente.
Wann besteht ein Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente?
Für alle Personen, die nach dem 01. Januar 1961 geboren sind und die nach 2001 unter gesundheitlichen Einschränkungen leiden, gibt es keine gesetzliche BU-Rente mehr. Ein entsprechender Anspruch kann demnach nur bestehen, wenn im Vorfeld eine private Versicherung abgeschlossen wurde, die eine Berufsunfähigkeit absichert.
Doch in welchen Fällen können die Versicherten mit einer monatlichen Berufsunfähigkeitsrente rechnen? Ab wann die Zahlungen erfolgen, hängt dabei vom abgeschlossenen Vertrag ab. Denn unter § 172 Abs. 2 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) heißt es dazu nur:
Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann.
In der Praxis liegt ein Versicherungsfall in der Regel dann vor, wenn der bisherige Beruf mindestens zu 50 Prozent nicht mehr ausgeübt werden kann. Um Leistungen zu erhalten, müssen die Versicherten die Berufsunfähigkeitsrente beantragen. Hierfür ist ein entsprechendes ärztliches Gutachten notwendig, welches auch eine Prognose über die Dauer der Einschränkungen enthält.
Ab welchen Zeitraum die Versicherer von einer dauerhaften Beeinträchtigung ausgehen, variiert je nach Anbieter und Vertrag. Um eine höchstmögliche Absicherung zu gewährleisten, ist es sinnvoll, einen Prognosezeitraum von sechs Monaten zu vereinbaren, allerdings steigen dadurch üblicherweise auch die Beitragszahlen.
Wichtig! Auch bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung können die Versicherer weitere Voraussetzungen für die Auszahlung von Leistungen definieren. So kann die Möglichkeit, eine andere Tätigkeit auszuüben, der Leistungspflicht des Versicherers im Wege stehen. In einem solchen Fall entsprechen die Kriterien der Berufsunfähigkeitsrente also denen der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente.
Berufsunfähigkeitsrente: Wie hoch sollte die Auszahlung sein?
Bereits vor dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sollten Sie sich Gedanken über die Höhe einer möglichen Berufsunfähigkeitsrente machen und mit Blick auf die Finanzen berechnen, wie viel Geld Sie im Ernstfall monatlich benötigen würden. Denn diese Summe beeinflusst maßgeblich die Höhe der monatlichen Versicherungsbeiträge.
Wichtig kann dies insbesondere für Freiberufler sein, denn diese zahlen meist nicht in die gesetzlichen Pflege- und Rentenkassen ein und haben daher auch keinen Anspruch auf staatliche Rentenleistungen. Ohne eine private Absicherung gehen diese also komplett leer aus.
Außerdem gilt es bei der Berufsunfähigkeitsrente auch die Dauer der Zahlung und der Beiträge zu berücksichtigen. Denn je kürzer der Zeitraum der Einzahlungen ist, desto geringer fällt in der Regel die Rente aus. Begrenzen Sie die Auszahlungen hingegen auf ein bestimmtes Lebensjahr, kann dies die Beiträge reduzieren, am Ende aber auch den Nutzen beschränken.
Unter Umständen können die Zahlungen der Berufsunfähigkeitsrente durch ein Arbeitsverhältnis, welches neue begonnen wird, enden. Denn dadurch zeigt sich, dass die Ausübung einer Tätigkeit möglich ist. Aus diesem Grund sollten Sie Ihre Vertragsunterlagen gründlich prüfen und mögliche Beschränkungen der Arbeitszeit klären, bevor Sie Ihre Berufsunfähigkeitsrente mit einem Zuverdienst aufbessern wollen.
Darüber hinaus werden die Kosten für die Berufsunfähigkeitsversicherung unter anderem von folgenden Faktoren bestimmt:
- gesundheitlicher Zustand
- ausgeübter Beruf
- Alter beim Versicherungsabschluss
- Dauer des Berufsunfähigkeitsschutzes
Ebenso sind bei der zu erwartenden Erwerbsminderungsrente mögliche Abzüge zu berücksichtigen. So fallen ggf. Sozialversicherungsbeiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung an. Zusätzlich dazu kann die Berufsunfähigkeitsversicherung bei der Steuer relevant sein, denn die Leistungen zählen zu den steuerpflichtigen Einnahmen. Nicht selten entfällt eine Besteuerung allerdings aufgrund des Grundfreibetrags.
Quellen und weiterführende Links
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