Berufsunfähigkeitsversicherung: Wenn Sie nicht mehr arbeiten können
Letzte Aktualisierung am: 22. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten
Ein Unfall oder eine schwere Krankheit kann dazu führen, dass Sie nicht mehr arbeiten können. Damit fällt auch das Einkommen weg. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung springt in diesem Fall ein. Was Freiberufler dabei beachten sollten, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
Berufsunfähigkeitsversicherung im Überblick
Diese Versicherung zahlt Ihnen eine monatliche Rente, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können. Es gibt auch Verträge mit einer sogenannten Beitragsrückgewähr. Informationen dazu finden Sie an dieser Stelle.
Der Abschluss einer BU-Versicherung ist für die meisten Personen zu empfehlen – besonders aber für Freiberufler und Selbstständige, die im Falle einer Berufsunfähigkeit keine Leistungen aus der staatlichen Erwerbsminderungsrente erhalten würden. Genauere Infos haben wir in diesem Abschnitt für Sie zusammengefasst.
Die Versicherung lohnt sich für alle, die im Falle einer Erwerbsunfähigkeit ihr Einkommen verlieren und nicht über ausreichend Vermögen verfügen, um davon zu leben. Im Versicherungsportfolio sollte auch die private Altersvorsorge nicht fehlen.
Pauschale Angaben sind nicht möglich, da die Beiträge je nach Einzelfall stark variieren. Einflussfaktoren sind unter anderem das Alter, der Beruf und der Gesundheitszustand. Die Spanne reicht von etwa 25 bis 300 Euro pro Monat. Mehr zu den Kosten können Sie hier nachlesen.
Was ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung wird den meisten Menschen von Versicherungsexperten dringend empfohlen. Sie springt ein, wenn eine Person beispielsweise wegen einer schweren Krankheit oder nach einem Unfall nicht mehr arbeiten kann.
Schließen Sie einen Vertrag ab, handelt es sich dabei um eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Rente. Kommt es also zum Versicherungsfall, erhalten Sie bis zum Ende der Vertragslaufzeit monatliche Zahlungen. Eine Einmalzahlung ist nicht vorgesehen.
Besondere Form: BU-Versicherung mit Beitragsrückgewähr
Werden Sie nicht erwerbsunfähig, erhalten Sie die eingezahlten Beiträge nicht zurück. Verlockend klingen da Angebote, bei denen stattdessen eine Rückzahlung versprochen wird. Hierbei handelt es sich um eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Beitragsrückgewähr.
Doch auch hierbei werden nicht die eingezahlten Beiträge zurückgezahlt. Vielmehr werden hierbei die erwirtschafteten Überschüsse vom Versicherer angelegt. Nehmen Sie die Versicherung nicht in Anspruch, erhalten Sie Anteile an den Überschüssen ausgezahlt.
Im Gegenzug müssen Sie jedoch mit höheren Beiträgen rechnen. Lohnt sich dann eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Beitragsrückgewähr? In der Regel wird davon abgeraten. Meist ist es erfolgversprechender, den Betrag, den die BU-Versicherung mehr kosten würde, selbst anzulegen.
Wie viel sollte die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlen? Die Höhe der Auszahlung können Sie selbst festlegen. Experten empfehlen, dass Sie etwa 75 bis 80 Prozent Ihres Einkommens (netto) erhalten sollten.
BU-Versicherung: Mit welchen Kosten müssen Sie rechnen?
Wie teuer sind die Beiträge für die Berufsunfähigkeitsversicherung? Das lässt sich nicht pauschal festlegen. Vielmehr gibt es viele verschiedene Faktoren, welche sich auf die Beitragshöhe auswirken. Dazu gehören unter anderem die Folgenden:
- Wie alt sind Sie bei Abschluss des Vertrags? Je älter Sie sind, desto höher werden in der Regel die Beiträge.
- Welchem Beruf gehen Sie nach? In einigen Berufen besteht ein viel höheres Risiko, berufsunfähig zu werden, als in anderen. Das wirkt sich auf die Kosten für die Berufsunfähigkeitsversicherung aus.
- Wie ist es um Ihre Gesundheit bestellt? Haben Sie beispielsweise Vorerkrankungen, ist die Gefahr größer, dass Sie berufsunfähig werden.
- Welche Versicherungsdauer wurde vereinbart? Je früher der Versicherungsschutz endet, umso günstiger wird die Versicherung. Doch dann können finanzielle Lücken entstehen.
- Wie hoch soll die Rente ausfallen? Soll die Berufsunfähigkeitsrente eine gewisse Höhe erreichen, steigen die Beiträge.
Braucht man als Freiberufler eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Wer sollte eine BU-Versicherung haben? Eine Berufsunfähigkeitsversicherung wird für Selbstständige, Freiberufler und Co. dringend empfohlen. Das liegt daran, dass diese – sofern sie nicht (freiwillig) gesetzlich rentenversichert sind – im Falle einer Erwerbsunfähigkeit in der Regel keine Leistungen aus der Erwerbsminderungsrente erhalten.
Sollte ein Freiberufler also erwerbsunfähig werden, ist die Gefahr groß, dass er seinen gewohnten Lebensstandard nicht mehr halten kann. Und auch wer eine Erwerbsminderungsrente erhalten sollte, dem wird ein Abschluss der Versicherung empfohlen.
Auch dann ist eine BU-Versicherung sinnvoll, da die gesetzliche Rente im Falle einer Erwerbsunfähigkeit um einiges geringer ausfällt als das vorherige Einkommen. Die Berufsunfähigkeitsrente schließt diese Lücke, damit Sie Ihren Lebensstandard halten können.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsfragen gibt es nicht. Die Versicherung wird stets zunächst Ihren Gesundheitszustand überprüfen. Bei schweren Vorerkrankungen kann sie Ihren Antrag sogar ablehnen. Es gibt jedoch gewisse Anbieter, die weniger umfangreiche Gesundheitsfragen stellen.
Berufsunfähigkeitsversicherung: Worauf Freiberufler achten sollten
Möchte ein Freiberufler eine Versicherung gegen Berufsunfähigkeit abschließen, sollte er unter anderem auf die folgenden Punkte achten:
- Beitragsdynamik vereinbaren: Diese sorgt dafür, dass die Prämie für die Berufsunfähigkeitsversicherung steigt und sich damit auch die spätere Rente erhöht. Das gleicht eine zu erwartende Inflation aus.
- Nachversicherunsgarantie: Das gibt Ihnen die Möglichkeit, die Rente zu erhöhen (beispielsweise nach einer Heirat).
- Ausschluss der abstrakten Verweisung: Wird dies nicht vereinbart, kann die Versicherung die Zahlung ablehnen, wenn Sie stattdessen eine andere, vergleichbare berufliche Tätigkeit ausüben könnten.
- Konkrete Umorganisationsklausel: Freiberuflern wird vertraglich häufig vorgegeben, dass sie ihren Betrieb im Falle einer Krankheit so umstrukturieren müssen, dass sie trotzdem weiter arbeiten können. Achten Sie darauf, dass die Klausel genaue Vorgaben enthält und nur dann greift, wenn die Maßnahmen zumutbar sind und für Sie nicht mit zu starken Verdienstausfällen einhergehen.
Können Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung kündigen?
Zunächst grundlegende Informationen zur Kündigung: Ja, es ist wie bei anderen Versicherungsverträgen möglich, eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung zu kündigen. Dabei müssen Sie jedoch eine entsprechende Kündigungsfrist einhalten.
Häufig ist eine Kündigung zum Ende des Versicherungsjahres möglich, es können jedoch auch andere Fristen festgelegt sein. Wie es sich in Ihrem Fall genau verhält, können Sie in Ihren Versicherungsunterlagen nachlesen.
Unser Tipp: Damit Sie einen Beleg darüber erhalten, dass die Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung betreffende Kündigung auch wirklich beim Versicherungsunternehmen eingegangen ist, sollten Sie das Schreiben als Einschreiben mit Rückschein versenden.
Achtung! Die Kündigung der Versicherung sollte wohl überlegt sein
Zwar ist die Kündigung einer Berufsunfähigkeitsversicherung möglich. Doch diesen Schritt sollten Sie nicht unüberlegt machen, hat er doch erhebliche Konsequenzen.
Zum einen handelt es sich bei der BU-Versicherung um eine der wichtigsten Versicherungen, die Personen – egal, ob Arbeitnehmer oder Freiberufler – in ihrem Versicherungsportfolio haben sollten.
Ohne einen solchen Schutz kann es im Falle einer Berufsunfähigkeit zu erheblichen finanziellen Einbußen kommen, als Folge sinkt der Lebensstandard.
Zum anderen erhalten Sie in der Regel Ihre eingezahlten Beiträge nicht zurück, wenn Sie die Versicherung kündigen. Vielmehr wird die Berufsunfähigkeitsversicherung dann in den meisten Fällen beitragsfrei gestellt. Sollten Sie danach tatsächlich berufsunfähig werden, erhalten Sie daraus eine niedrige Rente.
Ein weiteres Problem, vor dem Sie nach einer Kündigung der Berufsunfähigkeitsversicherung stehen: Sollten Sie sich später doch noch einmal zum Abschluss einer die Berufsunfähigkeit betreffende Versicherung entscheiden, kann es schwer werden, einen guten neuen Vertrag zu erhalten.
Unter Umständen ist die Kündigung der Arbeitsunfähigkeitsversicherung dennoch sinnvoll, wenn Sie bereits eine andere günstigere Berufsunfähigkeitsversicherung mit besseren Leistungen gefunden haben oder wenn in Ihrem alten Vertrag keine Beitragsdynamik vereinbart wurde. Ein Wechsel ist mitunter auch dann anzuraten, wenn die alte Versicherung der Berufsunfähigkeit eine Klausel zur abstrakten Verweisung enthält.
Alternativen zur Kündigung
Freiberufler haben im Gegensatz zu Arbeitnehmern häufig kein festes Einkommen. Dieses unterliegt mitunter einigen Schwankungen, zum Teil können auch kürzere oder längere finanzielle Engpässe drohen.
Doch seine Berufsunfähigkeitsversicherung in einer solchen Phase zu kündigen, um Geld zu sparen, ist aus den oben genannten Gründen meist wenig hilfreich. Stattdessen gibt es die folgenden Alternativen:
- Beitragsfreistellung: Für einen gewissen Zeitraum zahlen Sie keine Beiträge. Sollten Sie in dieser Zeit jedoch berufsunfähig werden, erhalten Sie nicht die volle Rente. Möchten Sie den Vertrag wieder aufnehmen, kann eine erneute Gesundheitsprüfung möglich sein.
- Beiträge stunden lassen: Auch hier entfallen die Beiträge für einen festgelegten Zeitraum, der volle Versicherungsschutz bleibt hierbei aber bestehen. Im Gegenzug müssen Sie jedoch die ausgesetzten Beiträge später an den Versicherer zahlen.
Wenn Sie es sich anders überlegen: Widerruf der BU-Versicherung
Haben Sie gerade eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen, dann aber doch noch einen besseren Anbieter gefunden oder es sich aus sonstigen Gründen anders überlegt? Innerhalb einer Frist von 30 Tagen können Sie den Vertrag ohne Angabe von Gründen widerrufen.
Dabei gilt: Die Frist beginnt nicht ab Vertragsschluss mit Ihrer Unterschrift, sondern ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie die vollständigen Versicherungsunterlagen erhalten haben. Es reicht ein formloses Schreiben an das zuständige Versicherungsunternehmen.
Beachten Sie dabei, dass dem Schreiben klar zu entnehmen sein muss, dass es sich um einen Widerruf der Berufsunfähigkeitsversicherung handelt. Geben Sie außerdem Ihren Namen, Ihre Adresse sowie die Vertragsnummer an und vergessen Sie Ihre Unterschrift nicht.
Bitten Sie außerdem um die Zusendung einer schriftlichen Bestätigung für Ihre Unterlagen. Es ist empfehlenswert, den Widerruf als Einschreiben mit Rückschein zu versenden. So erhalten Sie eine Bestätigung darüber, dass Ihr Schreiben tatsächlich beim Versicherer eingegangen ist.
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