Betriebsausgaben des Freiberuflers
Letzte Aktualisierung am: 25. Oktober 2024
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
Betriebsausgaben sind immer damit verbunden, dass Geld abfließt. Das heißt, es werden Auszahlungen fällig. Belege der Betriebsausgaben sind sorgfältig abzuheften und aufzubewahren. Vorrangig wären bei den Betriebsausgaben der Freiberufler zu nennen:
Weitere Ratgeber zu den Betriebsausgaben
- Betriebsausgaben steuerlich absetzen
- Fortbildungskosten absetzen
- Renovierungskosten absetzen
- Telefonkosten absetzen
Inhaltsverzeichnis
Betriebsausgabenpauschale
Sie werden in den Zeilen 19 und 20 genannt und können sich gewinnmindernd auswirken. Wichtig ist dabei, ob der Freiberufler haupt- oder nebenberuflich tätig ist. Nebenberufler können maximal 613,55 Euro oder bis zu 25 Prozent pro Jahr ansetzen.
Personalaufwendungen
Bei hauptberuflich Tätigen sind es maximal 30 Prozent oder 2454,20 Euro. Die Aufwendungen für Personal werden in verschiedene Bereiche eingeteilt. Es gibt die Löhne und Gehälter, aber auch die Aufwendungen für soziale Absicherung und Aufwand für die Rentenvorsorge. Gehälter und Löhne sowie die vermögenswirksamen Leistungen, die eventuell gewährt werden, müssen in Zeile 23 eingetragen werden. Damit wird das sozialversicherungs- und lohnsteuerpflichtige Entgelt erhöht. Aufgeführt werden müssen auch Beiträge zur Berufsgenossenschaft sowie zur Sozialversicherung.
Fahrkosten und Kosten für Fahrzeuge
Sie werden in den Zeilen 35 bis 37 erwähnt. Pauschal dürfen hier 0,30 Cent pro Kilometer angesetzt werden, wenn der Freiberufler das private Fahrzeug für betriebliche Fahrten nutzt.
Geschenke
Geschenke zählen zu den beschränkt abzugsfähigen Betriebsausgaben. Der Betrag darf eine Höhe von 35 Euro pro Geschäftsfreund pro Jahr nicht übersteigen. Wer zum Beispiel zwei Flaschen teuren Whiskeys verschenkt, wovon zwar eine unter dem Betrag von 35 Euro liegt, darf am Ende gar keine davon von der Steuer absetzen.
Tipp: Empfehlenswert ist das Führen eines Verzeichnisses, in dem die Geschenke, Anlässe, Empfänger und Werte verzeichnet sind.
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Bewirtungskosten
Auch sie zählen zu den beschränkt abzugsfähigen Betriebsausgaben. Angesetzt werden dürfen maximal 70 Prozent der angemessenen Aufwendungen. Die übrigen 30 Prozent sind nicht abzugsfähig. Die Vorsteuer darf aber in voller Höhe angesetzt werden. Benötigt wird als Nachweis ein elektronischer Beleg (Rechnung) über die Zahlung. Hilfreich ist auch das Vermerken der Namen der Gäste und des Anlasses, zu dem die Bewirtung stattfand.
Reisekosten
Reisekosten müssen rein beruflich veranlasst sein. Daher dürfen auch nur die Kosten angesetzt werden, die wegen einer beruflichen Tätigkeit entstanden sind. Pauschalen für Verpflegungen dürfen nicht überschritten werden.
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung.
Sind Ausgaben für Kredite absetzbar?
Das EStG sieht viele verschiedene Abzugsmöglichkeiten vor. Darunter auch die Schuldzinsen. Diese können immer dann abgesetzt werden, wenn ihr Auftreten mit der Erzielung eines Einkommens verbunden ist. Das heißt, wenn Sie einen Kredit aufgenommen haben, mit dem das neue Firmenfahrzeug finanziert wird – das nun einmal nötig ist, um Kunden und Geschäftspartner zu besuchen -, so können die für diesen Kredit entstehenden Zinsen steuerlich geltend gemacht werden.
Die eigentlichen Tilgungsraten jedoch können nicht als Betriebsausgaben angesetzt werden. Sie werden aber im Grunde durch die AfA wieder hereingeholt.
Die Lebensführung
Grundsätzlich kann ein Unternehmer keine Kosten für die private Lebensführung geltend machen. Diesen Kosten werden übrigens auch Bewirtungskosten zugerechnet, die sich in erster Linie aus privatem Anlass ergeben haben. Wenn Sie also zum Beispiel anlässlich Ihres Geburtstags eine Feier geben, können die dafür entstandenen Kosten nicht abgesetzt werden. Für Verheiratete gilt, dass sie die Kosten für eine doppelte Haushaltsführung jedoch als Sonderausgaben geltend machen können.
Geldbußen zählen nicht zu den Betriebsausgaben. Sie können in die Buchführung nicht mit aufgenommen werden. Wenn jedoch ein Arbeitnehmer eine Geldbuße für zu schnelles Fahren mit dem Pkw erhält, so können Sie als Arbeitgeber diese übernehmen. Sie verbuchen die Aufwendungen dann als Lohnnebenkosten. Der Arbeitnehmer jedoch erhält damit einen geldwerten Vorteil, den er im Zusammenhang mit der Steuererklärung anmelden muss.
Betriebsausgaben reduzieren
Die Betriebsausgaben sollte jeder Freiberufler zu gering wie möglich halten. Das fängt schon bei kleinen Bestellungen an. Häufig werden von einem benötigten Artikel immer nur kleine Mengen bestellt, auch wenn dieser Artikel in regelmäßigen Abständen nachgekauft werden muss. Eine größere Bestellung kostet insgesamt gesehen nicht nur weniger Zeit, sondern kann auch zu einem Mengenrabatt und damit einer Einsparung der Betriebsausgaben führen.
Hilfreich ist es, für ständige Bestellungen eine gewisse Routine einzurichten, wann beispielsweise Büromaterial oder technisches Zubehör bestellt werden muss. Der Einkauf sollte immer bei dem günstigsten Anbieter für die gewünschte Qualität erfolgen, außerdem sollte der Freiberufler seine Materialvorräte immer im Auge behalten und nicht erst bestellen, wenn etwas fehlt. Gerade in Zeiten des Internets bieten sich dem Unternehmer viele Einsparungsmöglichkeiten, wenn Preisvergleiche und Preisagenturen genutzt werden. Viele Verkäufer geben ihre online bestellte Ware ohnehin zu einem günstigeren Preis als die Katalogware ab.
Schluss- und Werksverkäufe sowie Verbandsangebote nutzen
Schluss- und Werksverkäufe lassen sich ebenfalls gut zur Einsparung der Betriebsausgaben nutzen.
Hinweis: Wer antizyklisch einkauft, also immer dann, wenn in den Geschäften wenig los ist, beziehungsweise die Nachfrage nach einem Artikel besonders gering ist, kann einige Kostenvorteile erreichen. Bestimmte Verbände, wie etwa Lektoren oder Journalisten, bieten ihren Mitgliedern spezielle Vergünstigungen.
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