Betriebsausgabenpauschale und Freibeträge
Letzte Aktualisierung am: 11. August 2024
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Angehörige verschiedener Berufe, die freiberuflich ausgeübt werden, können pauschale Betriebsausgaben ansetzen und diese steuermindernd geltend machen. Die tatsächlichen Betriebskosten müssen dann nicht nachgewiesen werden.
Der pauschale Abzug ist nicht möglich, wenn ein Freibetrag für die Tätigkeit geltend gemacht wird, wie das etwa bei einem Übungsleiter der Fall ist. Hier wird der Freibetrag von der Pauschale abgezogen.
Inhaltsverzeichnis
Betriebsausgabenpauschalen für bestimmte Berufsgruppen
Das Einkommenssteuerrecht lässt für bestimmte Berufsgruppen die Geltendmachung von Betriebsausgabenpauschalen zu. Diese Pauschale wird anstelle der tatsächlichen Betriebsausgaben eingetragen und muss nicht nachgewiesen werden.
Wer nebenberuflich tätig ist und mit einer wissenschaftlichen Tätigkeit, künstlerischen Tätigkeit oder schriftstellerischen Tätigkeit sein Zubrot verdient, darf höchstens 25 Prozent der Einnahmen pauschal als Ausgaben deklarieren. Der Höchstbetrag beläuft sich dabei auf 614 Euro.
Die dritte Gruppe der Freiberufler wird durch diejenigen bestimmt, die nebenberuflich einer Lehr- oder Prüfungstätigkeit nachgehen. Auch diese dürfen den Maximalsatz von 614 Euro oder 25 Prozent der Einnahmen pauschal als Betriebsausgabe ansetzen. Außerdem sei an dieser Stelle kurz auf Tagespflegepersonen eingegangen. Pro Kind und Monat dürfen diese 300 Euro als Pauschale benennen, wobei eine wöchentliche Betreuungszeit von vierzig Stunden angenommen wird. Bei einer geringeren Betreuungszeit muss die Pauschale entsprechend gekürzt werden. Das heißt, wenn der Betreuungsvertrag nur über 20 Stunden läuft, beträgt die Pauschale 150 Euro pro Kind und Monat. Ebenfalls im Formular der EÜR wird der Übungsleiterfreibetrag eingetragen, der sich auf 2.400 Euro beläuft.
Hinweis: Betriebsausgaben, die über den Maximalsatz hinausgehen, müssen nachgewiesen werden
Wer nebenberuflich für eine mildtätige, kirchliche oder gemeinnützige Einrichtung tätig ist, darf pro Jahr ebenfalls eine Pauschale für die Betriebsausgaben ansetzen. Diese beträgt 720 Euro. Die errechnete Betriebsausgabenpauschale ist in der Anlage EÜR – Betriebsausgaben in Zeile 21 einzutragen.
Beispiele für Betriebsausgabenpauschalen
Beispiel 1
Sieglinde W. arbeitet hauptberuflich als Schriftstellerin. Sie hat für ihre freiberufliche Tätigkeit kaum Ausgaben, denn dank des Internets kann sie viel direkt recherchieren. Der Kauf von Fachbüchern fällt daher nur selten an. Bei einem Vergleich des Betrags für die Betriebsausgabenpauschale und dem realen Nachweis der Ausgaben kommt heraus, dass die Pauschale die bessere Lösung ist. Die realen Betriebsausgaben würden sich auf 370 Euro belaufen. Die Betriebsausgabenpauschale berechnet sich wie folgt:
Einnahmen im Kalenderjahr 2014 von 30.000 Euro x 30 Prozent = 9.000 Euro. Maximal können 2.455 Euro angesetzt werden, was für Frau W. bedeutend günstiger ist und den Gewinn mindert. Folglich fallen weniger Steuern an.
Beispiel 2
Verkäuferin Elsa T. arbeitet in einer Postfiliale und hat dort ständig mit verschiedenen Menschen zu tun, die ihr die abenteuerlichsten Geschichten erzählen. Die interessantesten Storys davon möchten Frau T. aufschreiben und veröffentlichen. Dies hat sie bereits einmal getan, wobei sich die Bücher sehr gut verkauft haben. Frau T. hat dafür im Jahr 2014 Honorare in Höhe von 1.200 Euro eingenommen.
Da Frau T. nebenberuflich tätig ist, darf sie nur 25 Prozent als Pauschale ansetzen. Dies macht einen Betrag von 300 Euro aus. Den Höchstbetrag von 614 Euro darf Frau T. nicht ansetzen.
Beispiel 3
Der Lehrer Max R. arbeitet nebenberuflich in einem Sportverein. Hier bringt er Kindern das Schwimmen bei und übernimmt einen Teil des Trainings. In 2014 bekommt er dafür Honorare in Höhe von 3.000 Euro. Die Ausgaben, die Max R geltend machen kann, belaufen sich lediglich auf 550 Euro. Für Max R. gilt der Freibetrag in Höhe von 2.400 Euro für Übungsleiter. Von dem Honorar müssen dann noch 600 Euro versteuert werden.
Beispiel 4
Gisela P. arbeitet eigentlich als Buchhalterin. Doch sie singt für ihr Leben gern und möchte daher einem Chor beitreten. Sie übernimmt die Buchführung des Vereins und bekommt dafür pro Jahr 1.200 Euro als Aufwandsentschädigung. Das macht 100 Euro im Monat. Ausgaben hat sie dafür keine. Frau P. kann den Freibetrag in Höhe von 720 Euro in Anspruch nehmen, was dazu führt, dass sie noch einen Betrag von 480 Euro beim Finanzamt versteuern muss.
Als Freiberufler die Pauschale oder reale Kosten ansetzen?
Die Betriebsausgabenpauschale wird gern von Freiberuflern in Anspruch genommen, die als Kleinunternehmer angemeldet sind. Diese können nur maximal 17.500 Euro im Jahr umsetzen. Meist sind diese geringen Einnahmen aber mit geringen Ausgaben verbunden. Man nehme nur einmal das Beispiel der oben genannten Schriftstellerin, die vom Rechner zu Hause aus arbeitet. Das lässt sich weiterspinnen: Sie arbeitet am Küchentisch und braucht nicht einmal ein Büro.
Viele E-Books sind kostenlos einzusehen, auch Fachzeitschriften lassen sich für wenig Geld im Netz lesen. Der Rechercheaufwand ist teilweise hoch, die tatsächlichen Ausgaben sind aber sehr gering. Wenn diese Schriftstellerin nun bei der Erstellung der Einnahmen-Überschuss-Rechnung die realen Ausgaben angeben würde, müsste sie eine deutlich höhere Summe von ihrem Einkommen versteuern, als wenn sie die Betriebsausgabenpauschale nutzt.
Wichtig ist in jedem Fall, eine gute Aufstellung der realen Kosten zu machen. Was kommt hier insgesamt zusammen?
Art der Kosten | Höhe (Beispielbeträge) |
---|---|
Büromaterial | 250 Euro |
Internet und Telefon | 360 Euro |
Reisekosten | 500 Euro |
Häusliches Arbeitszimmer | 1000 Euro |
Abschreibungen | 1200 Euro |
Neukauf Computer | 1400 Euro |
Softwarekauf | 240 Euro |
Summe | 4950 Euro |
In diesem Beispiel wird davon ausgegangen, dass ein Werbetexter hauptberuflich tätig ist und ein jährliches Einkommen von 37.000 Euro hat. Würde hier die Betriebskostenpauschale angesetzt werden, könnte er nur 2.455 Euro steuerlich geltend machen.
Tipp: Ein Rechner kann helfen, den genauen Betrag zu ermitteln und zu entscheiden, welche Art der Geltendmachung der Ausgaben im Einzelfall günstiger ist.
Kann ein Wechsel vorgenommen werden?
Innerhalb eines Jahres kann verständlicherweise nicht zwischen der Betriebsausgabenpauschale und der Berechnung der realen Ausgaben gewechselt werden. Dies ist erst zum nächsten Geschäftsjahr wieder möglich.
Wichtig: Ein Ansetzen der Pauschale kann in keinem Fall stattfinden, wenn bei der Kindertagespflege nötige Räumlichkeiten durch die Gemeinde kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.
In diesem Fall ist ein Einzelnachweis der tatsächlichen Ausgaben nötig, die Frage nach einem Wechsel hin zur Nutzung der Pauschale stellt sich gar nicht erst.
Eine Antwort auf “Betriebsausgabenpauschale und Freibeträge”
Als Taschenrechner bevorzuge ich den Casio FX-991DE X.