Betriebskosten des Freiberuflers

Von Jürgen Busch

Letzte Aktualisierung am: 10. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Betriebsausgaben des Freiberuflers
Betriebsausgaben des Freiberuflers

Wie in jedem größeren Unternehmen fallen für den Freiberufler bzw. Selbstständigen Betriebskosten an. Diese Betriebsausgaben können in zwei verschiedene Bereiche eingeteilt werden: Es gibt auf der einen Seite die auftragsabhängigen, auf der anderen Seite die auftragsunabhängigen Kosten. Zu ersteren gehören zum Beispiel Telefonkosten, Kosten für die Nutzung des Internets, Portogebühren, Fahrtkosten zum Kundengespräch und ähnliches.

Auftragsunabhängig sind alle Kosten, die ohnehin angefallen wären, wie die Miete für das Büro, Anschlussgebühren für Telefon und Internet, Abschreibungen, Kosten für Fortbildungen, Ausgaben für Werbung und die SteuerberatungDiese betrieblichen Ausgaben nun müssen mit den Einnahmen verrechnet werden, das heißt, durch die einfachen Einnahmen – Überschuss – Rechnung ergibt sich am Ende ein Betrag, der für die Kalkulation des Honorars wichtig ist. Je nach Art der Tätigkeit des Freiberuflers können die Betriebsausgaben aber variieren. Der eine, der vielleicht als Texter am heimischen PC arbeiten kann, muss keine Miete für ein eigenes Büro entrichten, der andere, der als Dolmetscher tätig ist, reist häufig zu den Kundenterminen und hat entsprechende Ausgaben für Reisekosten. Sicher, diese kann er dem Auftraggeber direkt in Rechnung stellen, allerdings fallen auch dann weitere Kosten an, wie Versicherung des Kfz und dessen Abschreibung.

Von dem Honorar müssen mindestens die Betriebskosten finanziert werden

Es wird davon ausgegangen, dass ein Freiberufler zwischen 17.000 und 20.000 Euro pro Jahr als Betriebskosten einrechnen muss, natürlich gibt es Ausnahmen, die darüber oder darunter liegen.

Hinweis: Die Ausgaben, die ein Freiberufler im Laufe des Jahres zu bestreiten hat, müssen mindestens durch das Honorar wieder eingenommen werden. Mindestens deshalb, weil eben nicht nur die betrieblichen Ausgaben gezählt werden dürfen, sondern auch die privaten.

Woher soll schließlich das Geld des Selbstständigen für Lebensmittel kommen? Auch ein Gewinn sollte daher einkalkuliert werden.

Auch Ausgaben für Versicherungen gehören zu den Betriebskosten

Zu den Betriebskosten zählen aber auch die diversen Versicherungen, die ein Freiberufler abschließen muss oder zumindest sollte. Da sind die Berufsunfähigkeitsversicherung oder auch die Haftpflichtversicherung, die Rechtsschutz– oder die betrieblichen Ausfallversicherungen. Welche davon tatsächlich benötigt werden, muss der Freiberufler genau überlegen und kann hier vielleicht einiges an Betriebsausgaben sparen. Nicht eingerechnet wird bei den Betriebskosten die eigene Arbeitskraft, die aber zumindest theoretisch, dazu gezählt werden müsste.


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Über den Autor

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Jürgen Busch

Als Autor und Internetunternehmer verfasste Jürgen Busch zahlreiche Beiträge für dieses Ratgeber-Portal. Im Fokus standen die Themenbereiche Existenzgründung, Marketing, Akquise und Honorare für Freiberufler aus dem Medienbereich. Als glücklicher Opa von fünf Enkelkindern betreibt er heute Ratgeber-Portale für die Zielgruppe „Oma & Opa“. Grossvater.de ist dabei sein Lieblingsprojekt.

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