Bonitätsprüfung und Auskunft
Letzte Aktualisierung am: 1. Oktober 2024
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Überprüfung der Kreditwürdigkeit eines Freiberuflers
Innerhalb der Überprüfung der Kreditwürdigkeit eines Freiberuflers ist seit einiger Zeit der Begriff Basel II im Gespräch. Es ist ein Element der europäischen Rechtsvorschriften, das zur Ermittlung der Zahlungsfähigkeit dienen soll. Zu jeder Kreditvergabe wird also eine Prüfung der Bonität vorausgesetzt. Diese beurteilt letzten Endes, ob der Freiberufler in der Lage sein wird, vereinbarte Zins- und Tilgungsbeträge für das Darlehen auch wirklich aufzubringen.
Um Risiken für die Bank selbst auszuschließen, werden bei der Beurteilung der Bonität auch Sicherheiten von Seiten des Freiberuflers verlangt, die im Falle der Zahlungsunfähigkeit zur Tilgung des Kredites aufgewendet werden können.
Ist die Bonität nicht ganz gegeben, kann sie durch ausreichende Sicherheiten zum Teil ausgeglichen werden.
Beachten Sie: Das gilt auch umgekehrt. Wir der Kreditantragsteller in seiner Bonität nur als unzureichend eingestuft, also geratet, so gewährt die Bank nicht selten den beantragten Kredit nicht.
Mit einem Ratingverfahren wird die Bonität des Freiberuflers beurteilt
Die Beurteilung der Bonität wird mit dem so genannten Ratingverfahren durchgeführt, das sich aus unterschiedlichen Faktoren zusammensetzt und welches bei verschiedenen Banken auch jeweils anders gehandhabt wird. Bei schon etablierten Freiberuflern werden für das Verfahren die harten Faktoren, also Gewinne, Kosten, Umsätze, berücksichtigt, bei neu gegründeten ist dies nicht der Fall, da diese Faktoren hier schließlich noch nicht vorliegen.
Sie können lediglich angenommen werden. Für Unternehmensgründer wird das Ratingverfahren häufig auf der Grundlage der bestehenden Zahlungsfähigkeit, der Persönlichkeit des Freiberuflers und dem bisherigen beruflichen Werdegang durchgeführt.
Gründerperson, Gründungskonzept und Markteinschützung stehen im Mittelpunkt
Im Mittelpunkt stehen also eher qualitative Faktoren. Ein gutes Gründungskonzept kann hier weiterhelfen, wenn daraus auch Rückschlüsse auf die Zukunft des Unternehmens gezogen werden können. Der Existenzgründer als Person selbst und die Markteinschätzung bilden weitere Faktoren, anhand derer das Ratingverfahren durchgeführt wird. Nach Abschluss des Verfahrens wird der Antragsteller also eingestuft und anhand dessen erfolgt die Erklärung der Bonität.
Nicht immer ist es so, dass vorliegende Sicherheiten zu einer besseren Bonität führen, es gibt auch viele Kreditinstitute, die einen Kredit an den Freiberufler oder Selbstständigen dennoch verweigern.
Hinweis: Ist die Person, die den Kreditantrag stellt, also schlecht geratet worden, so kann es sein, dass trotz ausreichender Bonität oder vorliegender Sicherheiten der Kredit verweigert wird.
Diese Tipps und Hinweise zur Bonität für Freiberufler und Selbstständige stammen vom Autor: Jürgen Busch
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