Computer von der Steuer absetzen: Aber wie?
Letzte Aktualisierung am: 3. Oktober 2024
Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten
Freiberufler haben grundsätzlich die Möglichkeit, benötigte Arbeitsmittel steuerlich abzusetzen. Da der Computer in der heutigen Zeit wohl das wichtigste Arbeitsmittel überhaupt ist, gilt das normalerweise auch für die smarte Datenverarbeitungsanlage. Wie Sie Ihren Computer von der Steuer absetzen, wenn Sie selbstständig sind, lesen Sie hier.
Inhaltsverzeichnis
“Computer von der Steuer absetzen” im Überblick:
Normalerweise können Sie Ihren Computer nur dann als Arbeitsmittel absetzen, wenn er als solches anerkannt wird. Dazu muss er in der Regel zu 90 Prozent für die Arbeit genutzt werden. In Ausnahmefällen ist auch eine 50/50-Regelung möglich. Mehr darüber lesen Sie hier.
Ja, sie können nicht nur den Computer von der Steuer absetzen, sondern auch alle Geräte, die dazugehören oder bei der Benutzung vonnöten sind. Dazu zählen beispielsweise Tastatur, Maus, Ladekabel, Drucker oder benötigte Software.
Informationen dazu, wie viel Geld Sie wiederbekommen, wenn Sie Ihren Rechner absetzen, finden Sie hier.
PC absetzen
von der Steuer: Welche Voraussetzungen gibt es?
Um Ihren Computer von der Steuer absetzen zu können, müssen Sie zunächst einmal gewisse Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehört es beispielsweise, dass Sie Ihren Rechner zu 90 Prozent aus beruflichen Gründen benutzen, da er in der Regel ansonsten nicht als Arbeitsmittel angesehen wird.
Sie benötigen demzufolge einen Nachweis der beruflichen Nutzung für das Finanzamt, wenn Sie Ihren PC steuerlich absetzen möchten. Einen solchen können Sie auf unterschiedliche Weise erbringen:
- Sie notieren sich jedes Mal, wenn Sie den Computer nutzen, das Datum, die Uhrzeit sowie den Nutzungszweck. Da damit ein hoher Aufwand verbunden ist, reicht es normalerweise aus, wenn Sie dies ca. drei Monate lang tun.
- Sie listen alle beruflichen Arbeiten auf, die Sie mit dem PC regelmäßig erledigen.
- Möchten Sie Ihren Computer von der Steuer absetzen, können allerdings nicht genau nachweisen, wie hoch die prozentuale Nutzung des Geräts ist, lässt sich das Finanzamt in der Regel auf die sogenannte 50/50-Regelung ein. In diesem Fall tragen Sie eine Hälfte der Kosten und können die andere von der Steuer absetzen.
Übrigens: Sie können nicht nur Ihren Computer steuerlich absetzen, sondern zum Beispiel auch Geräte, die dazugehören. Dabei kann es sich unter anderem um Ladekabel, Maus, Tastatur, Drucker, Monitor oder benötigte Software handeln.
Computer von
der Steuer absetzen: Wie viel gibt es zurück?
Wenn die Kosten für die Anschaffung des Computers ohne Mehrwertsteuer unter 800 Euro lagen (ab 2018), können Sie diese in voller Höhe als Werbungskosten geltend machen. Sie können aber auch Ihren Rechner von der Steuer absetzen, indem Sie die Kosten über die Nutzungsdauer stückeln. Sobald der PC teurer war als 800 Euro ohne Mehrwertsteuer, müssen Sie das Ganze normalerweise gleichmäßig über 36 Monate hinweg aufteilen („abschreiben“).
Hinterlassen Sie einen Kommentar