Corona-Kredite der KfW für Selbstständige und Freiberufler: Welche Hilfe gibt es für Geschädigte?

Von Jürgen Busch

Letzte Aktualisierung am: 25. Januar 2022

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Das Coronavirus (SARS-CoV-2) sorgt durch die strengen Infektionsschutzmaßnahmen nicht nur für leere Straßen, sondern ebenso für leere Arbeitsplätze. Der Shutdown trifft in Deutschland besonders Freiberufler, Selbstständige und Kleinunternehmer hart. Viele von ihnen bangen nun um die Existenz. Doch die Bundesregierung bietet Hilfe an. Welche Hilfen konkret angeboten werden und welche Voraussetzungen gelten, um davon zu profitieren, erfahren Sie in dieser Übersicht. 

Hilfen für Selbstständige und Freiberufler

Da einige Hilfen von den Bundesländern unterschiedlich gestaltet werden und jedes Bundesland eigene Formulierungen und Bedingungen stellt, sollten Selbstständige und Freiberufler sich zunächst einmal ganz bewusst machen, in welche Kategorie sie formal fallen:

Selbstständig sind Personen, die nicht in einem Angestelltenverhältnis stehen. Sie vermarkten Produkte und Dienstleistungen auf eigene Rechnung. Freiberuflichkeit und Selbstständigkeit unterscheiden sich nicht nur in der Sozialsteuer und in Arbeitnehmerrechten, sondern ebenfalls in Bezug auf Steuern.

Freiberufler werden die Menschen bezeichnet, die im schriftstellerischen, künstlerischen, wissenschaftlichen oder unterrichtenden/erzieherischen Bereich selbstständig tätig sind. Laut Einkommenssteuergesetz (EstG) §18 zählen dazu unter anderem: Ärzte, Steuerberater, Notare, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Architekten oder Ingenieure. Freiberufler gehören also zur Gruppe der selbstständigen Personen. Freiberufler müssen ihre freiberufliche Tätigkeit beim Finanzamt anmelden, sie betreiben jedoch kein Gewerbe. Sie entrichten auch keine Gewerbesteuer. Wenn also seitens der Städte und Kommunen von der Stundung der Gewerbesteuer oder von der Reduzierung der Gewerbesteuervorauszahlung als Hilfe gesprochen wird, dann betrifft das nicht die Freiberufler, sondern nur gewerbesteuerpflichtige Selbstständige.

Wie können Freiberufler und Selbstständige ihre Existenz retten? 

Die Bundesregierung und die Landesregierungen haben versichert, Freiberuflern und Selbstständigen in der schweren Krisenzeit wirksame Unterstützung zukommen zulassen. Doch welche Hilfsmaßnahmen sind das genau?

Schnelle Soforthilfe der Regierung für Selbstständige

Neben der Corona-Soforthilfe für Solo-Selbstständige und Einzelunternehmer, Steuererleichterungen für Selbstständige und Kinderbetreuung für Selbstständige, stellt ebenfalls die KfW-Bank ein Hilfspaket speziell für Unternehmer, Selbstständige und Freiberufler zur Verfügung:

Ab dem 23. März 2020 können bei der jeweiligen Hausbank Hilfskredite beantragt werden. Dafür wurden extra die bestehenden KfW-Programme wegen der Corona-Pandemie erweitert. 

Was ist KfW? Wie hilft sie mir weiter?

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau, auch KfW genannt, ist die weltweit größte nationale Förderbank und hat seinen Sitz in Frankfurt am Main. Sie wurde 1948 auf der Grundlage des Gesetzes über die Kreditanstalt für Kreditaufbau als Anstalt des öffentlichen Rechts gegründet. Zusammen mit den Tochtergesellschaften DEG, KfW IPEX-Bank und FuB bildet die KfW die KfW Bankengruppe.

Die KfW-Corona-Hilfe sieht wie folgt aus:

KfW bietet für Selbstständige, Freiberufler und Unternehmer einen Kredit für Investitionen und Betriebsmittel an, den sie bei ihrer Bank beantragen können. Voraussetzung dafür ist, dass sie bis zum 31.12.2019 nicht in finanziellen Schwierigkeiten waren.

Eine Besondersheit hierbei ist, dass die Vergabekriterien für die Kredite leicht herabgesetzt wurden. Dennoch werden auch bei den KfW-Krediten die Bonität und die betriebswirtschafttliche Situation des Kreditnehmers durch die Hausbank überprüft. Das ist für viele Selbstständige kein Selbstläufer.

Als Alternative gibt es auch Kredit-Anbieter, die bei der Kreditvergabe für Selbstständige weniger streng sind als die klassischen Filialbanken für Geschäftskunden. Wer bei der Hausbank keine Chance auf einen günstigen Kredit sieht, kann sich hier über weitere Finanzierungsmöglichkeiten informieren.

Beim KfW-Kredit wird die Kreditvergabe in verschiedene Kategorien unterschieden: 

KfW-Unternehmerkredit für Unternehmen/Selbstständige/Freiberufler, die länger als 5 Jahre am Markt sind:

Die KfW übernimmt einen Teil des Risikos Ihrer Bank.  Für große Unternehmen wären das bis zu 80% Risikoübernahme. Für kleine und mittlere Unternehmen sind bis zu 90% Risikoübernahme geplant. 

Je nach Unternehmensgröße und wirtschaftlicher Bedeutung können Kreditsummen bis zu 1 Mrd. Euro beantragt werden. Der Kredithöchstbetrag kann folgendermaßen sein: 

  • 25% des Jahresumsatzes 2019
  • das doppelte der Lohnsteuer von 2019 
  • der aktuelle Finanzierungsbedarf für die nächsten 18 Monate bei kleinen und mittleren Unternehmen bzw. 12 Monate bei großen Unternehmen 
  • 50% der Gesamtverschuldung Ihres Unternehmens bei Krediten über 25 Mio. Euro

KfW-Kredit für junge Unternehmen/Selbstständige/Freiberufler, die weniger als 3 Jahre am Markt sind

Sie können einen ERP-Gründerkredit – Universell für Investitionen und Betriebsmittel beantragen. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass die Bank das volle Risiko tragen muss. 

KfW Sonderprogramm – Konsortialfinanzierung ab 25 Mio. Euro

Der KfW-Risikoanteil beträgt hierbei mindestens 25 Mio. Euro und ist begrenzt auf:

  • 25% des Jahresumsatzes 2019
  • das doppelte der Lohnkosten von 2019
  • den aktuellen Finanzierungsbedarf für die nächsten 12 Monate.

Sollten Sie und Ihr Unternehmen also zu einer dieser Gruppen gehören, werden Sie in der Krisenzeit vom Staat und der KfW finanziell unterstützt. Dabei handelt es sich jedoch um Kredite, die natürlich erwirtschaftet und zurückgezahlt werden müssen. Diese Kredite lohnen sich also nur für gesunde Unternehmen, die durch die Krise einen heftigen Schlag bekommen haben, zu normalen Zeiten aber gut wirtschaften konnten.

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (49 Bewertungen, Durchschnitt: 4,22 von 5)
Loading ratings...Loading...

Über den Autor

Male Author Icon
Jürgen Busch

Als Autor und Internetunternehmer verfasste Jürgen Busch zahlreiche Beiträge für dieses Ratgeber-Portal. Im Fokus standen die Themenbereiche Existenzgründung, Marketing, Akquise und Honorare für Freiberufler aus dem Medienbereich. Als glücklicher Opa von fünf Enkelkindern betreibt er heute Ratgeber-Portale für die Zielgruppe „Oma & Opa“. Grossvater.de ist dabei sein Lieblingsprojekt.

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert