Doppelte Buchführung für Freiberufler

Von Jürgen Busch

Letzte Aktualisierung am: 12. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

 

Es besteht keine Verpflichtung für den Freiberufler, eine Einnahmen-Überschussrechnung anzufertigen. Er kann sich auch für die übliche Bilanzierung und die doppelte Buchführung entscheiden. Das kann entweder gleich zu Beginn der freiberuflichen Tätigkeit geschehen oder erst später, einen festgelegten Zeitpunkt gibt es dafür nicht. Der Aufwand lohnt sich aber kaum für jemanden, der allein tätig ist und beispielsweise als freier Werbetexter lediglich fünf Aufträge pro Monat besitzt.

Wer als Einzelunternehmer überwiegend durch geistige Tätigkeit Dienstleistungen abliefert, hat keine großen Aufwendungen für seine Arbeit. Daher lohnt sich auch die Bilanzierung kaum. Wird aber viel Vermögen mit eingebracht, etwa Firmenwagen oder mehrere Computeranlagen, so kann die Bilanzierung sinnvoll sein. Dann bekommt der Freiberufler am Ende des Jahres einen Überblick über die Wertentwicklung der Vermögensgegenstände und über die Kapitallage im Ganzen.

Die doppelte Buchführung empfiehlt sich also immer dann, wenn die Ausgaben unübersichtlich zu werden drohen oder wenn die Strukturen des Betriebes sehr komplex geworden sind.Allerdings sind mit der Entscheidung für die doppelte Buchführung und die Bilanzierung auch höhere Kosten verbunden, beispielsweise beim Steuerberater, und beide erfordern einen höheren Aufwand.

In einer Bilanz wird also das ganze Vermögen dargestellt, das der Freiberufler in sein Unternehmen eingebracht hat. Außerdem wird Auskunft darüber gegeben, womit das Vermögen eigentlich finanziert wurde, das heißt, ob Eigen- oder Fremdkapital eingeflossen sind. Unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung werden die Einnahmen und die Ausgaben zum jeweiligen Wirtschaftsjahr gerechnet, was bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung anders ist.

Hier werden die Zahlungen immer dann angesetzt, wenn sie tatsächlich erbracht worden sind. Die doppelte Buchführung bietet also den Vorteil, dass sie wesentlich übersichtlicher ist und damit aussagekräftiger. Wenn ein Unternehmer nicht nur dem Finanzamt gegenüber aussagefähig sein muss, sondern auch anderen Stellen und Behörden, so ist es sinnvoller, eine doppelte Buchführung anzulegen.

Teilweise wird es sogar gefordert, eine zusätzliche Einnahmen-Überschussrechnung vorzuweisen, außerdem eine Aufstellung über alle Einnahmen und Ausgaben, die noch nicht geflossen sind, aber in den jeweiligen Zeitraum zu rechnen sind. Wenn es so ist, dass diese Zahlen öfter vorgelegt werden müssen, ist die doppelte Buchführung sinnvoller, denn sie bietet die Zahlen und es muss nichts extra angelegt werden.

Wer als Freiberufler einen sehr hohen Gewinn erwirtschaftet, kann diesen unter bestimmten Umständen und bei Anwendung gewisser Methoden zur Bewertung auf mehrere Jahre verteilen und muss so weniger Steuern zahlen. Das funktioniert aber nur, wenn die doppelte Buchführung angewendet wird. Bei einer einfachen Einnahmen-Überschussrechnung wird das nicht anerkannt.

Der Wechsel zur Bilanzierung und doppelten Buchführung kann auch dann sinnvoll sein, wenn eine Gewinnthesaurierung als lohnend festgestellt wurde. Der dabei einbehaltene Gewinn wird meist zur Finanzierung des Unternehmens selbst benutzt und muss erst einmal nicht versteuert werden. Erst bei einer Entnahme des Geldes wird auch die Versteuerung fällig. Diese steuerlichen Hinweis für Freiberufler und Selbstständige ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung.

Diese Steuer-Tipps über die doppelte Buchführung für Selbstständige und Freiberufler stammen vom

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Über den Autor

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Jürgen Busch

Als Autor und Internetunternehmer verfasste Jürgen Busch zahlreiche Beiträge für dieses Ratgeber-Portal. Im Fokus standen die Themenbereiche Existenzgründung, Marketing, Akquise und Honorare für Freiberufler aus dem Medienbereich. Als glücklicher Opa von fünf Enkelkindern betreibt er heute Ratgeber-Portale für die Zielgruppe „Oma & Opa“. Grossvater.de ist dabei sein Lieblingsprojekt.

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