Einkommensteuergrenze: Ab welchem Einkommen fällt die Steuer an?
Letzte Aktualisierung am: 11. Juni 2024
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Die Einkommensteuer wird, wie der Name bereits vermuten lässt, auf das Einkommen einer Person erhoben. Damit sind nicht nur die Einkünfte aus der beruflichen Tätigkeit gemeint. Auch andere Einkommensarten wie z. B. Unterhaltsleistungen, Gewinnanteile oder Einnahmen aus einer Vermietung können steuerpflichtig sein. Die Einkommensteuergrenze legt fest, wann Sie wie viele Steuern für Ihre Einkünfte abdrücken müssen.
Inhaltsverzeichnis
„Einkommensteuer” im Überblick
Die Steuer fällt ab einem monatlichen Einkommen von mehr als 520 Euro an. Einkünfte aus einer Mitarbeit in einem Verein oder in einer öffentlichen Einrichtung sind davon ausgenommen, sofern sie jährlich höchsten 2.400 Euro betragen. Außerdem gibt es noch den Grundfreibetrag beim Jahreseinkommen (2024 beträgt dieser 11.604 Euro für Ledige und 23.208 Euro für Verheiratete).
Hinsichtlich der Einkommensteuergrenze gelten bei selbstständiger Tätigkeit keine Besonderheiten. Die Höhe des Grundfreibetrags bleibt unverändert. Allerdings gilt bei Selbstständigkeit, dass nur natürliche Personen (Freiberufler und Personengesellschaften) Einkommensteuer zahlen müssen. Bei Kapitalgesellschaften fällt hingegen die Körperschaftsteuer an.
Der Rentenfreibetrag ist der gleiche wie der Grundfreibetrag, dessen Höhe sich jährlich ändert. 2024 beträgt er 11.604 Euro für Ledige und 23.208 Euro für Verheiratete. Für das jeweilige Kalenderjahr müssen nur die Rentenanteile, die über diesem Betrag liegen, versteuert werden.
Wann muss Einkommensteuer gezahlt werden?
Bevor wir erläutern, welche Grenze bei der Einkommensteuer Anwendung findet, wollen wir klären, für welche Arten von Einkünften überhaupt Steuern anfallen. Gemäß § 2 Einkommensteuergesetz (EStG) sind das Einkünfte aus:
- Land- und Forstwirtschaft
- Gewerbebetrieb
- selbstständiger Arbeit
- nichtselbstständiger Arbeit
- Kapitalvermögen (z. B. Dividenden)
- Vermietung und Verpachtung
- aus sonstigen Quellen gemäß § 22 EStG (z. B. Renten, Entschädigungen)
Einkommensteuerpflicht: Ab welchem Einkommen besteht sie?
Wie eingangs erwähnt gilt hier jedoch eine Einkommensteuergrenze: Betragen Ihre monatlichen Einkünfte nicht mehr als 450 Euro – das Entgelt für einen Mini-Job –, müssen diese nicht versteuert werden. Erst bei einem höheren monatlichen Einkommen werden Steuern fällig.
Stammen die Einkünfte aus einer Mitarbeit in einem Verein oder einer öffentlichen Einrichtung, liegt die Einkommensteuergrenze bei 2.400 Euro pro Jahr. Wird diese nicht überschritten, besteht keine Einkommensteuerpflicht.
Des Weiteren gibt es noch einen Grundfreibetrag für das Jahreseinkommen. Bis zu dessen Höhe fällt für die Einkünfte eines Jahres keine Einkommensteuer an. Diese Grenze wird jedes Jahr aufs Neue festgelegt. 2024 liegt sie bei 11.604 Euro für Ledige und bei 23.208 Euro für Verheiratete.
Diese Einkommensteuergrenze gilt für Selbstständige und Beschäftigte gleichermaßen. Es wird hier keine Unterscheidung getroffen.
Ab welcher Grenze muss eine Einkommensteuererklärung eingereicht werden?
Nur weil Ihre Einkünfte die Einkommensteuergrenze überschreiten und somit steuerpflichtig sind, heißt das nicht, dass Sie auch zwingend eine Einkommensteuererklärung abgeben müssen.
Die Pflicht dazu besteht erst, wenn z. B.
- Ihre steuerpflichtigen Einkünfte über dem Grundfreibetrag liegen, Sie aber kein Arbeitsentgelt beziehen
- Sie mehrere Arbeitsentgelte gleichzeitig beziehen
- Sie Lohnersatzleistungen (z. B. Arbeitslosen- oder Kurzarbeitergeld) von mehr als 410 Euro im Monat erhalten
- Sie Freibeträge beim Lohnsteuerabzug geltend gemacht haben
Selbst wenn Sie diese Kriterien nicht erfüllen und somit nicht verpflichtet sind, eine Einkommensteuererklärung abzugeben, lohnt es sich in vielen Fällen, diese freiwillig einzureichen.
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