Einstieg in Freiberuflichkeit
Letzte Aktualisierung am: 10. Oktober 2024
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Steht der Entschluss erst einmal, es auf dem Arbeitsmarkt als Freiberufler zu versuchen, so kann dieser recht schnell in die Tat umgesetzt werden. Denn der Einstieg in die Freiberuflichkeit ist alles andere als umständlich. Zuerst steht die Anmeldung beim Finanzamt an. Dieses überprüft den freiberuflichen Status und legt fest, ob es sich denn tatsächlich um einen freien Beruf handelt oder nicht. Wenn nicht, ist die Anmeldung beim Gewerbeamt der nächste Schritt. Es kann teilweise sein, dass die Tätigkeit eingehend beschrieben werden muss, auch eine Auskunft über die Ausbildung wird manchmal verlangt. Denn für die Tätigkeit als Freiberufler wird eine entsprechende Ausbildung vorausgesetzt.
Die richtige Berufswahl ist daher gar nicht so unerheblich, wie manchmal angenommen wird.
Das Finanzamt legt nun also den Status fest und errechnet die zu zahlende Einkommenssteuer, die im Voraus entrichtet werden muss. Bei zu geringen Einnahmen entfällt sie allerdings. Die Bearbeitung des Antrags durch das Finanzamt kann übrigens gute sechs Wochen dauern. Die Anmeldung sollte innerhalb des ersten Monats nach Aufnahme der Tätigkeit erfolgen. Zeitgleich sollte sich der angehende Freiberufler um seine Versicherungen kümmern. Er muss sich selbst kranken- und rentenversichern, zumindest, wenn er hauptberuflich freiberuflich sein möchte. Zur Wahl hat er bei der Krankenkassen die private Krankenversicherung, die freiwillig gesetzliche Versicherung und die Künstlersozialkasse.
Für publizistisch oder künstlerisch Tätige steht der Weg in die KSK offen. Hier ist es auch möglich, die Versicherung für gesetzliche Rente abzuschließen. Der Versicherte ist aber nicht direkt über die KSK versichert, Ansprechpartner für ihn bleiben im Bedarfsfall die übliche Rentenversicherung und die Krankenkasse seiner Wahl.
Auch bei den Versicherungen ist mit mehreren Wochen Bearbeitungszeit zu rechnen. Für die Renten- und Krankenversicherung kann sich der Freiberufler drei Monate Zeit lassen, er muss die Beiträge aber ohnehin für diesen Zeitraum nachzahlen.
Es kann übrigens sinnvoll sein, sich erst einmal nebenberuflich als Freiberufler zu probieren, um das nötige unternehmerische Wissen zu erwerben. Schließlich gibt es einiges zu lernen, über die Kalkulation des Honorars, Steuerzahlungen, die perfekte Geschäftsausstattung wie Briefpapier und Logo, Selbstmarketing, Zeitmanagement, usw. Die Zeit kann auch in Weiterbildungen investiert werden, wenn für den gewünschten Freiberuf das nötige Fachwissen noch nicht vorhanden ist. So geht der Einstieg in die hauptberufliche Freiberuflichkeit weitaus leichter vonstatten.
Inhaltsverzeichnis
Freiberufler im Nebenerwerb?
Wer seine Geschäftsidee nicht gleich vollberuflich in die Tat umsetzen möchte, kann auch erst einmal nebenberuflich starten. Denn auch im Nebenerwerb ist die Freiberuflichkeit natürlich möglich. Gewerbesteuer fällt in dem Fall ebenfalls nicht an, je nach Höhe der Einnahmen müssen diese nicht einmal versteuert werden.
Wichtig: Die Anmeldung beim Finanzamt bleibt natürlich dennoch bestehen, nur dass eben die Nebenberuflichkeit hier angekreuzt wird.
Die Einnahmen werden im Rahmen der üblichen Steuererklärung am Ende des Jahres angegeben.
Ausgaben im Nebenerwerb
Für die Freiberuflichkeit im Nebenerwerb fallen eventuell Kosten an. Diese können steuerlich geltend gemacht werden und mindern den Gewinn. Im Interesse einer einfacheren Buchführung kann auch von den pauschalen Ausgaben Gebrauch gemacht werden. Sie betragen für einen Nebenberufler 614 Euro im Jahr. Das bedeutet, dass die Betriebsausgaben bis zu dieser Höhe pauschal angegeben werden können und kein konkreter Nachweis für einzelne Abgänge nötig ist. Persönliche Ausgaben und solche für die Altersvorsorge werden aber konkret aufgeschlüsselt und bei der Steuererklärung angegeben. Der Steuerberater hilft hier gern im Einzelfall weiter.
Die Tipps und Hinweise über den Einstieg in die Freiberuflichkeit wurden erstellt vom Autor: Jürgen Busch
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