Die einzelnen Schritte zum Gründungszuschuss
Letzte Aktualisierung am: 17. Juli 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Der Weg zum Gründungszuschuss geht über insgesamt zwölf Schritte, die Ihnen im Folgenden vorgestellt werden.
Inhaltsverzeichnis
1. Meldung bei der Arbeitsagentur
Zuerst einmal müssen Sie Arbeitslosengeld beantragen. Sie bekommen einen Bewilligungsbescheid ausgehändigt, der Ihre Ansprüche darstellt. Wichtig ist, dass Sie sich sofort arbeitssuchend melden, wenn Sie Kenntnis von der baldigen Arbeitslosigkeit durch Erhalten der Kündigung oder Unterzeichnen des Aufhebungsvertrags erhalten haben.Dies muss innerhalb von drei Tage geschehen, damit Sie keine einwöchige Sperrzeit aufgebrummt bekommen.
Für Bezieher von Arbeitslosengeld I:
Prüfen Sie, ob Sie noch einen restlichen Anspruch auf ALG I von 90 Tagen haben, damit Sie wissen, wann Sie spätestens die Gründung vornehmen müssen. Vier Wochen vor der Gründung darf das ALG I nicht nur ein Nebeneinkommen gemindert werden, damit würde die Gründungsförderung für Sie als Freiberufler oder Selbstständiger sinken.
2. Antragsabholung
Zeigen Sie Ihrem Berater bei der Arbeitsagentur, dass Sie gründen möchten und holen sich Ihren Antrag auf Förderung ab. Der Berater wird dafür erst einmal seine Vermittlungsbemühungen einstellen. Der Anspruch auf Förderung erlischt, wenn Sie den Antrag erst nach der Gründung abholen. Dies muss persönlich geschehen, denn es gilt als formaler Akt.
3. Erlaubnis und Zulassung
Je nachdem, welcher selbstständigen bzw. freiberuflichen Tätigkeit Sie nachgehen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis dafür. Kümmern Sie sich rechtzeitig um die nötigen Papiere, damit unnötige Wartezeiten verhindert werden.
4. Fachkundige Stellen
Sie können Ihre Chancen auf den Gründungszuschuss deutlich erhöhen, wenn Sie sich von einer fachkundigen Stelle beraten lassen. Suchen Sie sich einen Berater, der selbst als Unternehmer tätig ist und über die entsprechende Erfahrung verfügt.
5. Existenzgründerseminar
In den Antragsformularen finden Sie den Hinweis, ob Sie zwingend an einem Existenzgründerseminar teilnehmen müssen. Auf jeden Fall wird zur Teilnahme geraten – zur Beantwortung von Fragen und zum Knüpfen von Kontakten ist es unverzichtbar.
6. Der Businessplan
Für die Beantragung von Einstiegsgeld oder für den Gründungszuschuss unverzichtbar ist der Businessplan, in dem die Geschäftsidee sowie die geplante Finanzierung plausibel erklärt werden. Rund drei bis sechs Wochen benötigen Sie dafür, weil einige Recherchen zu tätigen sind. Das rechtzeitige Einbinden eines Beraters ist dringend zu empfehlen.
7. Teilnahme an Workshops
Nutzen Sie den Basis-Workshop für Existenzgründer und schreiben Sie anschließend den Businessplan. Zu viele Workshops und Seminare sind nicht sinnvoll, schon allein aus dem Grund, weil Sie am Ende über so viele Informationen verfügen, dass Sie gar nicht mehr durchblicken. Dennoch sind Fachseminare zu Buchführung, Marketing, Networking etc. natürlich sinnvoll.
8. Einreichen des Businessplans
Ist der Businessplan fertigt, sollten Sie ihn durch eine fachkundige Stelle prüfen lassen. Oft ist die Vorlage per E-Mail ausreichend. Sie bekommen nach der Prüfung ein schriftliches oder mündliches Feedback und so die Gelegenheit, den Businessplan noch einmal anzupassen.
9. Selbstständigkeit anmelden
Als Freiberufler müssen Sie Ihre Tätigkeit nur gegenüber dem Finanzamt anmelden, als Selbstständiger müssen Sie dem Gewerbeamt die Aufnahme der Tätigkeit anzeigen. Sie legen damit den Stichtag fest, an dem Ihre Arbeitslosigkeit endet und die selbstständige oder freiberufliche Tätigkeit beginnt.
10. Gespräch über den Businessplan
Besprechen Sie mit der fachkundigen Stelle Ihren Businessplan, teilweise werden hier auch zwei Gespräche anberaumt. Sie bekommen hier ein Formular zur „Tragfähigkeit Ihrer Existenzgründung“, das auf den Angaben im Businessplan basiert.
11. Antragstellung
Nun ist der Zeitpunkt gekommen, den Antrag auf Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld zu stellen. Reichen Sie dafür Ihren Businessplan bei der Arbeitsagentur ein, zusammen mit der positiven Stellungnahme der fachkundigen Stelle.
12. Entscheidung durch die Arbeitsagentur
Der Antrag auf Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld wird in der Regel schnell bearbeitet. Mit dem Bescheid bekommen Sie den Bezugszeitraum sowie die Höhe des Zuschusses genannt. Auch der Aufhebungsbescheid für das Arbeitslosgengeld I geht Ihnen damit zu. Eventuell wird das ALG II neu festgesetzt, da sich durch die Nebeneinkünfte Ihre Ansprüche auf ALG II mindern..
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