Freiberufler in Elternzeit

Von Jürgen Busch

Letzte Aktualisierung am: 7. Oktober 2024

Geschätzte Lesezeit: 2 Minuten

Freiberufler in Elternzeit
Freiberufler in Elternzeit

Auch Freiberufler haben natürlich Anspruch auf Elterngeld. Maximal werden 67 Prozent des Gewinns gezahlt, der in den letzten zwölf Monaten vor Geburt des Kindes angefallen ist. Von diesem Gewinn sind auch noch die Sozialabgaben abzuziehen, die beispielsweise an die Künstlersozialkasse gezahlt werden. Nun stellt sich für viele Freiberufler in Elternzeit die Frage, was den in den kommenden zwölf Monaten mit ihren Kunden wird? Werden sie sich anderweitig umsehen?

Wie groß wird der Kundenstamm nachher noch sein und wie umständlich wird die Akquise von Neukunden? So ist es häufig klar, dass auch während der Elternzeit weiter gearbeitet werden muss, denn immerhin muss auch nach der Elternzeit wieder Geld eingenommen werden um den Lebensunterhalt zu sichern.

Beachten Sie: Für die Berechnung des Elterngeldes bedeutet das, dass die Monate nach der Geburt ebenfalls berücksichtigt werden und die Einnahmen angerechnet werden.

Bei der Antragstellung auf Elterngeld ist die freiberufliche Tätigkeit anzugeben.

Schon bei der Antragstellung auf das Elterngeld wird die Frage gestellt, ob einer beruflichen Tätigkeit nachgegangen werden soll. Das heißt, dass das Geld, das in den Monaten nach der Geburt des Kindes eingenommen wird, auch auf das Elterngeld angerechnet wird. So kann es sein, dass ein freiberuflich Tätiger nur den Mindestbetrag von 300 Euro bekommt, auf den jeder Anspruch hat. Wenn ein Geschwisterkind im Haushalt lebt, das den dritten Geburtstag noch nicht gefeiert hat, dann werden 75 Euro als Bonus gezahlt.

Das ist auch der Fall, wenn mehrere Kinder im Haushalt leben und das älteste hat den sechsten Geburtstag noch nicht gefeiert. Wer nun aber über 30 Stunden pro Woche freiberuflich tätig ist, bekommt kein Elterngeld mehr. Zudem gilt die Tätigkeit auch nicht mehr als nebenberuflich, sondern als hauptberufliche Tätigkeit. Hier kommt es übrigens auch darauf an, wie dem Finanzamt gegenüber die Tätigkeit gemeldet wurde. Es ist auch möglich, als hauptberuflich freiberuflich zu gelten mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von nur zehn Stunden. Beim Finanzamt spielt eine Rolle, ob damit der Lebensunterhalt verdient wird und in welcher Höhe der Gewinn ausfällt.

Der Gewinn der Nebentätigkeit wird auf das Elterngeld angerechnet

Wichtig zu wissen ist, dass auch der Gewinn der nebenberuflichen Freiberuflichkeit versteuert werden muss. Der Gewinn wird auf das Elterngeld angerechnet und muss mit der Steuererklärung angegeben werden.

Hinweis: Häufig müssen dann Steuern nachgezahlt werden, denn auch das Elterngeld unterliegt dem so genannten Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass das Geld steuerfrei in der Auszahlungsphase ist, aber nachträglich besteuert wird.

Tipps Elternzeit für Freiberufler stammen vom Autor: Jürgen Busch

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Über den Autor

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Jürgen Busch

Als Autor und Internetunternehmer verfasste Jürgen Busch zahlreiche Beiträge für dieses Ratgeber-Portal. Im Fokus standen die Themenbereiche Existenzgründung, Marketing, Akquise und Honorare für Freiberufler aus dem Medienbereich. Als glücklicher Opa von fünf Enkelkindern betreibt er heute Ratgeber-Portale für die Zielgruppe „Oma & Opa“. Grossvater.de ist dabei sein Lieblingsprojekt.

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