Existenzgründung im Medienbereich
Letzte Aktualisierung am: 7. Oktober 2024
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Die meisten Existenzgründer im Medienbereich können als Freiberufler an den Start gehen. Das heißt, sie müssen für die Gründung des eigenen Unternehmens kaum Kosten aufbringen, denn im Unterschied zu vielen Selbstständigen entfallen Anschaffungskosten für Maschinen und Geräte. Es müssen keine Mitarbeiter beschäftigt werden und – als laufende Kosten – es fallen auch keine Gewerbesteuern an.
Inhaltsverzeichnis
Nur geringe Betriebskosten
Die Betriebsausgaben halten sich bei vielen Freiberuflern im Medienbereich so gering, dass oftmals die Inanspruchnahme des pauschalen Abzugs der Betriebsausgaben bei der Steuererklärung lukrativer ist, als die genaue Aufrechnung. Dabei können bei einem hauptberuflich Tätigen bis 30 Prozent oder bis zu maximal 2455 Euro als Betriebsausgabe abgezogen werden. Oftmals wird dieser Betrag mit den reellen Betriebsausgaben gar nicht benötigt.
Was braucht ein Existenzgründer im Medienbereich denn überhaupt für den Start?
In den meisten Fällen ist der Rechner völlig ausreichend, dazu wird eventuell noch eine spezielle Software benötigt. Hinzu kommen der Telefon- und der Internetanschluss, der aber meist bei jemandem, der dann noch von zu Hause aus arbeitet, ohnehin vorhanden ist. Wer sofort in ein eigenes Büro ziehen möchte, für den fallen als Betriebsausgaben noch die Kosten für die Büroeinrichtung an sowie für die Miete und den Strom- und Wasseranschluss.
Networking und Kontakte sind wichtig
Existenzgründer im Medienbereich können vom Networking ebenso profitieren, wie von der Gründung von Bürogemeinschaften. Warum sich nicht die Kosten für das Büro und die Einrichtung teilen? Zudem bringt die Zusammenarbeit weitere Vorteile, wie zum Beispiel die Möglichkeit der Übernahme völlig neuer Aufträge, die weitaus umfangreicher sind und thematisch nicht von einem einzigen Anbieter umgesetzt werden könnten.
Versicherungen, KSK und BU für freie Medienschaffende
Wer als Freiberufler startet, muss sich auch nicht zwingend privat krankenversichern lassen. Die Künstlersozialkasse – KSK – bietet vor allem für gering bis mittel Verdienende eine gute Möglichkeit, denn hier ist nur die Hälfte der Beiträge zu zahlen, die andere Hälfte übernimmt der Bund. Ein Mindestgewinn von 3900 Euro muss allerdings aufgebracht werden, damit die Versicherung hier möglich ist.
Die Krankenversicherung des Freiberuflers zählt übrigens nicht als Betriebsausgabe, sie kann aber bei der Steuer als Ausgabe für die eigene Person geltend gemacht werden und zwar in voller Höhe. Das gilt auch für die Berufsunfähigkeitsversicherung, sie kann prinzipiell ebenfalls von der Steuer abgesetzt werden und mindert so die Steuerlast.
Autor: Jürgen Busch
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