Fortbildungskosten von der Steuer absetzen: Wichtige Informationen!

Von Meike Z.

Letzte Aktualisierung am: 14. Juli 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Sowohl Arbeitnehmer als auch Selbstständige können Weiterbildungskosten absetzen.
Sowohl Arbeitnehmer als auch Selbstständige können Weiterbildungskosten absetzen.

Man lernt nie aus: In unserer besonders schnelllebigen Welt stellt diese Redewendung einen wichtigen Fakt dar. Wer im Beruf up to date sein möchte, kommt meist nicht darum herum, sich weiterzubilden. Können Fortbildungskosten von der Steuer abgesetzt werden?

Fortbildung steuerlich absetzen im Überblick

Kann man Weiterbildungskosten von der Steuer absetzen?

Ja, Weiterbildungs- bzw. Fortbildungskosten können in der Regel von der Steuer abgesetzt werden. Berücksichtigt werden unter anderem Reisekosten, Seminar- sowie Prüfungsgebühren und Kosten für Lernmaterialien.

Wie wirken sich Fortbildungskosten auf die Steuer aus?

Sie können die Fortbildungskosten von der Steuer absetzen, was dazu führt, dass sich Ihre Steuerlast verringert. Sie müssen also weniger Einkommensteuer zahlen.

Wann sind Fortbildungskosten steuerlich absetzbar?

Die Kosten können Sie steuerlich als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben absetzen, wenn es sich nicht um eine Erstausbildung oder ein Erststudium handelt. Außerdem muss die Maßnahme beruflich begründet sein.

Wo muss ich Fortbildungskosten in der Steuererklärung eintragen?

Die Weiterbildungskosten müssen Arbeitnehmer als Werbungskosten in die Anlage N (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit) der Einkommensteuererklärung eintragen. Für Selbstständige gilt, dass die Fortbildungskosten als Betriebsausgaben gewertet werden. Sie müssen in der Anlage S (Einkünfte aus selbstständiger Arbeit) vermerkt werden.

Tipps für Arbeitnehmer: Weiterbildungskosten absetzen, Steuern sparen!

Von der Steuer absetzen: Zu Fortbildungskosten können auch Fahrtkosten zählen.
Von der Steuer absetzen: Zu Fortbildungskosten können auch Fahrtkosten zählen.

Arbeitnehmer können die Kosten für eine Weiterbildung von der Steuer absetzen und damit bares Geld sparen. Dabei sind jedoch einige wichtige Punkte zu beachten. Möchten Sie in Ihrer Steuererklärung Fortbildungskosten angeben, dann handelt es sich dabei um sogenannte Werbungskosten. Dies sind Kosten, die mit Ihrem Beruf zusammenhängen.

Achten Sie darauf: Als Weiter- bzw. Fortbildung gelten nur solche Maßnahmen, die nach einer Ausbildung oder einem Erststudium absolviert werden und die direkt mit Ihrem Beruf in Verbindung stehen. Ist dies der Fall, können Sie die Fortbildungskosten von der Steuer absetzen.

Doch welche Kosten einer Weiterbildung können Sie steuerlich absetzen? Zum Beispiel gehören dazu die Folgenden:

  • Teilnahmegebühren
  • Prüfungsgebühren
  • Kosten für Arbeits- und Lernmaterialien
  • Reisekosten
  • Verpflegungskosten
  • Übernachtungskosten

Fortbildungskosten: Pauschale für Verpflegung & Reise

Wichtig zu wissen: Möchten Arbeitnehmer entstandene Fortbildungskosten von der Steuer absetzen, dann können sie in gewissen Bereichen nicht die tatsächlichen Summen abziehen. Vielmehr werden gewisse Pauschalen angesetzt. Dazu gehören die Folgenden:

  • Fahrtkostenpauschale bei Fahrten mit dem eigenen Pkw: 0,30 bzw. 0,35 Cent pro Kilometer (ab dem 21. Kilometer)
  • Verpflegungspauschbetrag: 14 bzw. 28 Euro pro Kalendertag (2021/2022)
  • Übernachtungspauschale: 20 Euro pro Nacht

Beachten Sie: Übernimmt Ihr Arbeitgeber die anfallenden Kosten, führt dies dazu, dass die Fortbildungskosten von der Steuer nicht abgezogen werden können.

Können auch Selbstständige Weiterbildungskosten absetzen?

Wenn Sie Fortbildungskosten von der Steuer absetzen, sparen Sie bares Geld.
Wenn Sie Fortbildungskosten von der Steuer absetzen, sparen Sie bares Geld.

Bisher haben wir geklärt, dass Arbeitnehmer Fortbildungskosten als Werbungskosten absetzen können. Doch wie verhält es sich mit Freiberuflern und anderen Selbstständigen? Können auch sie Steuern sparen, wenn sie sich weiterbilden?

Die gute Nachricht lautet: Ja, auch Freiberufler & Co. können Fortbildungskosten von der Steuer absetzen – gleich, ob der Unternehmer selbst oder seine Mitarbeiter daran teilgenommen haben.

Allerdings gelten diese nicht als Werbungs-, sondern als Betriebsausgaben. Hierbei handelt es sich um Ausgaben, die durch den Betrieb veranlasst sind. Sie helfen dabei, Steuern zu sparen, weil sie den Gewinn des Unternehmens mindern.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang jedoch, dass die Weiterbildung betrieblich veranlasst ist. Erkennt das Finanzamt keinen direkten Zusammenhang, kann es dazu kommen, dass Sie die Weiterbildung nicht steuerlich absetzen dürfen.

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Über den Autor

Meike
Meike Z.

Meike unterstützt das Team von erfolg-als-freiberufler.de seit 2016. Sie hat es sich zur Aufgabe gemacht, komplexe Themen rund um finanzielle Fragestellungen leicht verständlich aufzubereiten. Ihre Texte zu Versicherungen, Finanzierung, der Absicherung für Freiberufler etc. können so auch Laien helfen, die auf dem Sprung in die Selbstständigkeit sind.

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