Fortbildungskosten von der Steuer absetzen: Wichtige Informationen!
Letzte Aktualisierung am: 14. Juli 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Man lernt nie aus: In unserer besonders schnelllebigen Welt stellt diese Redewendung einen wichtigen Fakt dar. Wer im Beruf up to date sein möchte, kommt meist nicht darum herum, sich weiterzubilden. Können Fortbildungskosten von der Steuer abgesetzt werden?
Inhaltsverzeichnis
Fortbildung steuerlich absetzen im Überblick
Ja, Weiterbildungs- bzw. Fortbildungskosten können in der Regel von der Steuer abgesetzt werden. Berücksichtigt werden unter anderem Reisekosten, Seminar- sowie Prüfungsgebühren und Kosten für Lernmaterialien.
Sie können die Fortbildungskosten von der Steuer absetzen, was dazu führt, dass sich Ihre Steuerlast verringert. Sie müssen also weniger Einkommensteuer zahlen.
Die Kosten können Sie steuerlich als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben absetzen, wenn es sich nicht um eine Erstausbildung oder ein Erststudium handelt. Außerdem muss die Maßnahme beruflich begründet sein.
Die Weiterbildungskosten müssen Arbeitnehmer als Werbungskosten in die Anlage N (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit) der Einkommensteuererklärung eintragen. Für Selbstständige gilt, dass die Fortbildungskosten als Betriebsausgaben gewertet werden. Sie müssen in der Anlage S (Einkünfte aus selbstständiger Arbeit) vermerkt werden.
Tipps für Arbeitnehmer: Weiterbildungskosten absetzen, Steuern sparen!
Arbeitnehmer können die Kosten für eine Weiterbildung von der Steuer absetzen und damit bares Geld sparen. Dabei sind jedoch einige wichtige Punkte zu beachten. Möchten Sie in Ihrer Steuererklärung Fortbildungskosten angeben, dann handelt es sich dabei um sogenannte Werbungskosten. Dies sind Kosten, die mit Ihrem Beruf zusammenhängen.
Achten Sie darauf: Als Weiter- bzw. Fortbildung gelten nur solche Maßnahmen, die nach einer Ausbildung oder einem Erststudium absolviert werden und die direkt mit Ihrem Beruf in Verbindung stehen. Ist dies der Fall, können Sie die Fortbildungskosten von der Steuer absetzen.
Doch welche Kosten einer Weiterbildung können Sie steuerlich absetzen? Zum Beispiel gehören dazu die Folgenden:
- Teilnahmegebühren
- Prüfungsgebühren
- Kosten für Arbeits- und Lernmaterialien
- Reisekosten
- Verpflegungskosten
- Übernachtungskosten
Fortbildungskosten: Pauschale für Verpflegung & Reise
Wichtig zu wissen: Möchten Arbeitnehmer entstandene Fortbildungskosten von der Steuer absetzen, dann können sie in gewissen Bereichen nicht die tatsächlichen Summen abziehen. Vielmehr werden gewisse Pauschalen angesetzt. Dazu gehören die Folgenden:
- Fahrtkostenpauschale bei Fahrten mit dem eigenen Pkw: 0,30 bzw. 0,35 Cent pro Kilometer (ab dem 21. Kilometer)
- Verpflegungspauschbetrag: 14 bzw. 28 Euro pro Kalendertag (2021/2022)
- Übernachtungspauschale: 20 Euro pro Nacht
Beachten Sie: Übernimmt Ihr Arbeitgeber die anfallenden Kosten, führt dies dazu, dass die Fortbildungskosten von der Steuer nicht abgezogen werden können.
Können auch Selbstständige Weiterbildungskosten absetzen?
Bisher haben wir geklärt, dass Arbeitnehmer Fortbildungskosten als Werbungskosten absetzen können. Doch wie verhält es sich mit Freiberuflern und anderen Selbstständigen? Können auch sie Steuern sparen, wenn sie sich weiterbilden?
Die gute Nachricht lautet: Ja, auch Freiberufler & Co. können Fortbildungskosten von der Steuer absetzen – gleich, ob der Unternehmer selbst oder seine Mitarbeiter daran teilgenommen haben.
Allerdings gelten diese nicht als Werbungs-, sondern als Betriebsausgaben. Hierbei handelt es sich um Ausgaben, die durch den Betrieb veranlasst sind. Sie helfen dabei, Steuern zu sparen, weil sie den Gewinn des Unternehmens mindern.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang jedoch, dass die Weiterbildung betrieblich veranlasst ist. Erkennt das Finanzamt keinen direkten Zusammenhang, kann es dazu kommen, dass Sie die Weiterbildung nicht steuerlich absetzen dürfen.
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