Freiberufler: Ist eine Gewerbeanmeldung erforderlich?
Letzte Aktualisierung am: 4. Juli 2024
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Auf dem Weg in die Selbstständigkeit gilt es, zahlreiche Vorschriften und bürokratische Vorgaben zu beachten. So sind über die Aufnahme der Tätigkeit zum Beispiel die zuständigen Behörden – wie etwa das Finanzamt – zu informieren. Doch müssen Freiberufler auch eine Gewerbeanmeldung durchführen? Die Antwort darauf liefert der nachfolgende Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis
Freiberufler: Infos zur Gewerbeanmeldung im Überblick
Nein, eine Gewerbeanmeldung ist für Freiberufler in der Regel nicht vorgeschrieben.
Bei welchen Jobs Sie als Freiberufler kein Gewerbe anmelden müssen, zeigt diese Auflistung.
Da die Gewerbeanmeldung entfällt, müssen Freiberufler sich beim Finanzamt registrieren, um den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung sowie anschließend eine Steuernummer zu erhalten.
Ist als Freiberufler eine Gewerbeanmeldung nötig?
Als Freiberufler werden Personen bezeichnet, die den sogenannten Freien Berufen nachgehen. Hierbei handelt es sich insbesondere um wissenschaftliche, künstlerische, erziehende, unterrichtende oder schriftstellerische Tätigkeiten, deren Ausübung eine besondere Berufsqualifikation oder eine schöpferische Begabung erfordert.
Der Gesetzgeber räumt diesen Berufen eine gewisse Sonderstellung ein, weshalb Freiberufler beispielsweise keine Gewerbeanmeldung benötigen und von der Zahlung der Gewerbesteuer befreit sind. Davon profitieren gemäß § 18 Einkommensteuergesetz (EstG) unter anderem folgende Berufsgruppen:
- Heilberufe:
Ärzte, Heilpraktiker, Physiotherapeuten, Tierärzte, Zahnärzte - Naturwissenschaftliche/technische Berufe:
Architekten, Handelschemiker, Ingenieure, Lotsen - Rechts-, steuer- und wirtschaftsberatende
Berufe: Anwälte, beratende
Betriebswirte, Notare, Steuerberater, vereidigte Buchprüfer, Wirtschaftsprüfer - Sprach- und informationsvermittelnde Berufe:
Bildberichterstatter, Dolmetscher, Journalisten, Übersetzer
Zusätzlich dazu qualifizieren sich im Einzelfall noch weitere Berufsbilder, wenn diese selbständig ausgeübt werden, für den Status als Freiberufler. Eine Gewerbeanmeldung kann demnach auch bei Künstlern, Schriftstellern, Lehrern und Erziehern entfallen.
Die Welt ist ständig im Wandel, was auch dazu führt, dass neue Berufe entstehen oder sich die Tätigkeiten verändern. Aus diesem Grund ist die Auflistung der Freien Berufe auch nicht abgeschlossen. So können auch Personen, die Berufen nachgehen, die den Vorgaben gemäß §18 EstG ähneln, als Freiberufler gelten. Eine Gewerbeanmeldung entfällt allerdings nur, wenn das Finanzamt den Status als Freien Beruf bestätigt.
Sonderfall: Wann muss ein Freiberufler doch ein Gewerbe anmelden?
In der Regel können Freiberufler auf eine Gewerbeanmeldung verzichten. Allerdings ist die Unterscheidung von gewerbepflichtigen, handwerklichen Arbeiten und einer freiberuflichen Tätigkeit nicht immer so eindeutig, wie die Definitionen vermuten lassen.
Dies zeigt sich unter anderem am Beruf des Fotografen. Denn erstellt dieser künstlerische Fotografien oder verdient sein Geld als Fotojournalist, ist prinzipiell von einer freiberuflichen Tätigkeit auszugehen.
Anders sieht es hingegen aus, wenn der Fotograf professionelle Dienstleistungen (z. B. Bewerbungs-, Pass- oder Hochzeitsfotos) anbietet und Bilder im Auftrag bearbeitet. Dies gilt nicht mehr als freiberufliche Tätigkeit, sodass eine Gewerbeanmeldung notwendig ist. Zu diesem Schluss kam zumindest der Bundesfinanzhof (BFH) in seinem Urteil vom 19. Februar 1998 (Az.: IV R 50/96):
Erfolgt die Herstellung von Lichtbildern dagegen zu einem dem individuellen Interesse des Abnehmers dienenden (nicht auf dem Gebiet der aktuellen Berichterstattung liegenden) Zweck, übt der Fotograf eine gewerbliche Tätigkeit aus.
Anhand dieses Beispiels zeigt sich, dass eine generelle Unterscheidung nicht bei allen Berufsgruppen möglich ist. Daher müssen im Zweifelsfall die Mitarbeiter im Finanzamt entscheiden, ob sie den Status als Freiberufler anerkennen. Eine Gewerbeanmeldung bleibt nur dann aus. Auch aus diesem Grund sollte die Tätigkeit erst nach der Anmeldung beim Finanzamt aufgenommen werden.
Hinterlassen Sie einen Kommentar