Freiberufler mit Wohnsitz im Ausland: Auswandern und weiterarbeiten möglich?
Letzte Aktualisierung am: 26. Juni 2024
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
Die digitale Welt ist in den letzten Jahren sehr groß und umfassend geworden. Somit können Menschen von jedem Ort auf dieser Welt arbeiten, solange es einen funktionierenden Internetzugang gibt. Verdienen Sie Ihr Geld beispielsweise als Freelancer mit dem Schreiben von Texten, kann der Arbeitsort überall sein. Somit können Sie auch aus einem Café oder am Strand arbeiten, doch ebenso in jeder Großstadt. Als Freiberufler haben Sie grenzenlose Möglichkeiten und immer mehr Menschen entscheiden sich für diese berufliche Möglichkeit. Doch funktioniert das überhaupt, einen Wohnsitz im Ausland zu haben, auszuwandern und trotzdem in Deutschland weiterzuarbeiten?
Wohnsitz im Ausland
Grundsätzlich wird in Deutschland zwischen zwei Gruppen unterschieden, in Freiberufler und Gewerbetreibende. Wer ins Ausland auswandert, jedoch sein gemeldetes Gewerbe in Deutschland weiterführt, der muss auch ordnungsgemäß seine Gewerbesteuer dort zahlen. Haben Sie jedoch Ihren Wohnsitz in Deutschland vollkommen aufgelöst, kann das Gewerbe auch nicht mehr dort weitergeführt werden. Sie können lediglich Ihr Gewerbe in Deutschland weiterführen, wenn Sie es als Gewerbe ohne festen Wohnsitz in Deutschland anmelden.
Unterschied zwischen Freiberufler und Gewerbetreibende im Ausland
Die steuerlichen Abgaben unterscheiden sich bei Freiberuflern und Gewerbetreibenden im Ausland, ebenso ist der Wohnsitz entscheidend. Wer seinen Wohnsitz in Deutschland hat, zahlt auch nach deutschem Recht Steuern. Wer in Deutschland Einnahmen erzielt, muss diese auch nach diesem Recht versteuern, auch wenn er seinen Wohnsitz im Ausland hat.
Wichtig: Es kann steuerliche Vorteile haben, das Gewerbe im Ausland anzumelden, indem Sie Ihren Wohnsitz verlegt haben. Jedoch kann es vorkommen, dass Sie dabei Geld in Form von Vergütung verlieren. Zudem kann die Anmeldung eines Gewerbes im Ausland kompliziert sein. Bedenken Sie auch bei einem Wohnsitz im Ausland den Bereich Kranken- und Rentenversicherung. Länderspezifische Besonderheiten sollten vorab überprüft werden.
Der Traum des Auswanderns und der Selbstständigkeit
Wer die Welt bereisen möchte, wird oftmals feststellen, dass das gesparte Geld nicht unendlich vorhanden ist. Viele möchten auch das Auswandern und die Arbeit miteinander verbinden. Da es viele Länder gibt, die beides anbieten, dort jedoch verschiedene Probleme aufkommen, ist die Freelancer Tätigkeit oftmals optimal. Die Auftraggeber kommen aus Deutschland und somit sind Sie unabhängig vom vorherrschenden Arbeitsmarkt im entsprechenden Land. Der Vorteil liegt klar auf der Hand. In Deutschland können Sie vor Ihrer Abreise bereits Kontakte aufbauen und somit auch genügend Geld für den eigenen Unterhalt und die Reisen verdienen.
Tipp der Redaktion: Das Arbeiten im Ausland kann eine spannende und bereichernde Erfahrung sein, da man neue Kulturen, Arbeitsweisen und Menschen kennenlernen kann. Um den richtigen Job im Ausland zu finden, gibt es hilfreiche Tipps auf gojobben.com
Freiberufler oder Gewerbetreibender – wer ist im Vorteil`
Im Gegensatz zum Gewerbetreibenden brauchen Sie als Freiberufler kein Gewerbe anzumelden. Dies bringt Ihnen eine Reihe von Vorteilen:
- es muss keine Gewerbesteuer gezahlt werden
- deutlich weniger Prüf- und Meldevorschriften
- vereinfachte Buchführung
- viele Sonderrechte
Viele Finanzämter in Deutschland stufen jedoch Personen, die ein Gewerbe neu anmelden und welches nicht zuzuordnen ist, oftmals als Gewerbetreibende ein. Der Hintergrund ist recht einfach: Diese Kategorie spült mehr Steuern in die Kassen ein. Unter freiberufliche Tätigkeiten fallen sogenannte Katalogberufe. Diese sind:
- Rechtsanwälte,
- Steuerberater
- Notare
- Ärzte
- Ingenieure
- Journalisten
Selbstständig ausgeübte Tätigkeiten im künstlerischen, wissenschaftlichen, schriftstellerischen und erzieherischen Bereich fallen ebenfalls unter Freelancer. Ein digitaler Freelancer kann seinen Beruf unabhängig vom Ort ausüben. Dies umfasst:
- Übersetzer
- Freie Texter
- Lektoren
- Dolmetscher
Tipp: Das Finanzamt stuft die aufgelisteten Berufe als freie Berufe ein. Diese müssen keine Gewerbesteuer zahlen und können ihren Job von jedem Ort der Welt ausüben.
Soziale Absicherung
Sind Sie leidlich für eine gewisse Zeit im Ausland und verdienen dort Ihr Geld mit einer freiberuflichen Tätigkeit ist die soziale Absicherung kein Punkt, der groß behandelt werden muss. Möchten Sie jedoch hauptberuflich als Freiberufler arbeiten, sollten Sie dies berücksichtigen. Ein Freiberufler ist nicht sozialversichert wie in einem Angestelltenverhältnis. Somit haben Sie nicht automatisch eine Kranken– und Rentenversicherung.
Sind Sie im europäischen Ausland unterwegs, benötigen Sie eine Langzeit-Auslandskrankenversicherung. Diese sichert Sie in akuten Fällen ab. Bleiben Sie in Deutschland und möchten weiterhin freiberuflich tätig sein, um so frei wie möglich in Ihren Reiseplänen zu sein, so benötigen Sie eine private oder gesetzliche Krankenversicherung. Ebenso sollten Sie sich dann auch um Ihre Rentenversicherung kümmern. Somit sind Sie auch im Ausland versichert und Sie können weiterhin arbeiten und reisen.
Viele Freiberufler haben gute Chancen, in die Künstlersozialkasse aufgenommen zu werden. Diese übernimmt die Hälfte der Beiträge wie ein regulärer Arbeitgeber. Es ist jedoch wichtig, sich im Vorhinein bei den entsprechenden Versicherungen zu erkundigen, für welche Länder diese gilt und für welche Sie unter Umständen eine andere benötigen. Viele Versicherungen und auch die Künstlersozialkasse helfen Ihnen mit vielen Fragen weiter.
Fazit
Für Langzeitreisende lohnt sich das Freiberufler-Konzept und der bürokratische Aufwand, um so den Lebensunterhalt zu bestreiten und trotzdem seiner Reiselust nachzukommen. Somit sind Sie nicht auf einen festen Arbeitsplatz im Gastland angewiesen.
Möchten Sie dauerhaft auswandern, dann gibt es dabei die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen im Land zu prüfen. Ebenso nicht zu vernachlässigen sind die Kranken- und Rentenversicherung. In Deutschland haben Sie dies als Angestellter automatisch. Wenn Sie Freiberufler sind, müssen Sie sich auch um diese Bereiche selbst kümmern. Beides sollte nicht vernachlässigt werden.
Eine Antwort auf “Freiberufler mit Wohnsitz im Ausland: Auswandern und weiterarbeiten möglich?”
Die Informationen sind dürftig.