Freiberuflich tätig: Welche Krankenversicherung kommt in Frage?

Von Jürgen Busch

Letzte Aktualisierung am: 30. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Krankenversicherung: Eine freiberufliche Tätigkeit entbindet Sie nicht von der Versicherungspflicht.
Krankenversicherung: Eine freiberufliche Tätigkeit entbindet Sie nicht von der Versicherungspflicht.

In Deutschland besteht eine allgemeine Krankenversicherungspflicht. Das bedeutet, dass alle Menschen über einen entsprechenden Krankenversicherungsschutz verfügen müssen. Arbeiten Sie freiberuflich, welche Krankenversicherung kommt dann für Sie in Frage? Diese Frage klären wir im Folgenden.

Kosten der gesetzlichen Krankenkasse für Freiberufler: Unser Rechner verrät es Ihnen!

Welche Kosten hat man als Freiberufler für die gesetzliche Krankenversicherung? Geben Sie die erforderlichen Daten ein, dann ermittelt unser Rechner den entsprechenden Beitrag.

Krankenkasse für freiberuflich Tätige im Überblick

Wie ist man als Freiberufler versichert?

Für Freiberufler kommen für die Krankenversicherung drei Möglichkeiten in Betracht: freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung, eine private Krankenversicherung oder die Versicherung über die Künstlersozialkasse.

Kann ich als Freiberufler in der gesetzlichen Krankenkasse bleiben?

Ja, das ist in der Regel möglich. Arbeiten Sie freiberuflich, stuft die gesetzliche Krankenversicherung Sie als freiwillig versichert ein.

Wie viel kostet die Krankenversicherung für Freiberufler?

Das kommt darauf an, für welche Krankenversicherung Sie sich entscheiden. Bei der gesetzlichen Krankenkasse und der Versicherung über die Künstlersozialkasse hängen die Beiträge von der Höhe des Einkommens ab. Die Beiträge für die private Krankenkasse werden unter anderem von Ihrem Alter, Ihren Vorerkrankungen und dem gewählten Leistungsumfang beeinflusst.

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Drei Optionen für Freiberufler bei der Krankenversicherung

Für freiberuflich Tätige: Welche Krankenversicherung die richtige ist, hängt von den Umständen ab.
Für freiberuflich Tätige: Welche Krankenversicherung die richtige ist, hängt von den Umständen ab.

Wer sich als Freiberufler selbstständig machen möchte, muss im Vorhinein viele Fragen klären. Dazu gehört auch, wie sie sich krankenversichern können. Arbeiten Sie freiberuflich, gibt es je nach Einzelfall die folgenden Optionen:

  1. Gesetzliche Krankenkasse
  2. Private Krankenkasse
  3. Versicherung über die Künstlersozialkasse

Häufig erste Wahl für Freiberufler: Gesetzliche Krankenversicherung

Die Option der Absicherung durch die gesetzliche Krankenversicherung wählen viele Freiberufler. Sie können sich dort freiwillig versichern lassen. Beachten Sie dabei aber Folgendes: Arbeiten Sie freiberuflich, verlangt die Krankenkasse von Ihnen den vollen Beitrag. Das unterscheidet Sie von Angestellten. Diese zahlen nur die Hälfte des Beitrags selbst, den Rest übernimmt der Arbeitgeber.

Und wie hoch fallen die Kosten nun aus? Bei der gesetzlichen Krankenkasse bemisst sich die Höhe des Beitrags anhand des Einkommens:

  • Entscheiden Sie sich für eine Krankenversicherung ohne Krankengeldanspruch, liegt der Beitragssatz bei 14 Prozent des Einkommens plus individuellem Zusatzbeitrag der Krankenkasse.
  • Mit Krankengeldanspruch steigt er auf 14,6 Prozent plus Zusatzbeitrag.

Die gesetzliche Krankenversicherung hat für Freiberufler, die als Geringverdiener arbeiten, besondere Regeln. Die Mindestbeitragsbemessungsgrenze liegt im Jahr 2024 bei 1.178,33 Euro. Arbeiten Sie freiberuflich, zieht die Krankenkasse diesen Betrag grundsätzlich zur Ermittlung des Beitrags heran, auch wenn Sie über ein niedrigeres Einkommen verfügen.

Wie teuer ist die gesetzliche Krankenversicherung für Freiberufler? Unser Rechner zeigt Ihnen, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen.

Freiberufliche Tätigkeit: Private Krankenversicherung als weitere Option

Viele Freiberufler wählen die gesetzliche Krankenversicherung.
Viele Freiberufler wählen die gesetzliche Krankenversicherung.

Auch die Absicherung durch eine private Krankensicherung ist für Freiberufler möglich. Beachten Sie jedoch, dass eine Versicherungsgesellschaft Ihren Antrag ablehnen kann, wenn Sie bestimmte Vorerkrankungen haben.

Arbeiten Sie freiberuflich, kann diese Krankenversicherung für Sie teilweise günstiger sein als die gesetzliche Absicherung. Das gilt jedoch in der Regel nur, wenn Sie noch jung und gesund sind sowie keine Kinder haben.

Welche Kosten die private Krankenversicherung für Freiberufler mit sich bringt, hängt nicht von Ihrem Einkommen ab. Vielmehr sind wichtige Faktoren unter anderem der gewählte Leistungsumfang, Ihr Alter, die Höhe der Selbstbeteiligung sowie eventuell vorliegende Vorerkrankungen.

Günstige Lösung für Künstler und Publizisten: Krankenversicherung über die Künstlersozialkasse

Sind Sie selbstständiger Künstler bzw. Publizist und erreichen Sie ein Mindesteinkommen von 3.900 Euro (Stand 2024) pro Jahr, so können Sie sich über die Künstlersozialkasse krankenversichern.

Arbeiten Sie freiberuflich, ist die Krankenversicherung damit in der Regel besonders günstig. Das liegt daran, dass Sie nur 50 Prozent des monatlichen Beitrags selbst zahlen müssen. Die andere Hälfte werden zu 30 Prozent durch die Künstlersozialabgabe und zu 20 Prozent vom Bund getragen.

Beachten Sie: Sind Sie als freiberuflicher Künstler oder Publizist tätig, so werden Sie nicht automatisch über die Künstlersozialkasse krankenversichert. Sie müssen zunächst einige Anmeldeunterlagen ausfüllen. Daraufhin wird dann geprüft, ob tatsächlich eine Versicherungspflicht besteht.

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Über den Autor

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Jürgen Busch

Als Autor und Internetunternehmer verfasste Jürgen Busch zahlreiche Beiträge für dieses Ratgeber-Portal. Im Fokus standen die Themenbereiche Existenzgründung, Marketing, Akquise und Honorare für Freiberufler aus dem Medienbereich. Als glücklicher Opa von fünf Enkelkindern betreibt er heute Ratgeber-Portale für die Zielgruppe „Oma & Opa“. Grossvater.de ist dabei sein Lieblingsprojekt.

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