Freiberuflich tätiger Arzt

Von Jürgen Busch

Letzte Aktualisierung am: 15. Oktober 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Ärzte sind dafür zuständig, Patienten zu untersuchen, Befunde zu erheben und Krankheiten zu bestimmen. Sie legen die Maßnahmen fest, die der Therapie dienen und führen umfassende Untersuchungen durch. Außerdem obliegt ihnen der Bereich der Vorsorge. Patienten werden zu verschiedenen Themen beraten. Ärzte können als Allgemeinmediziner arbeiten oder sie haben sich auf eine bestimmte Fachrichtung spezialisiert. Gleichzeitig kooperieren sie mit anderen Ärzten zur Absicherung einer umfassenden Patientenversorgung.

Die Tätigkeit der Ärzte

Ärzte sind hauptsächlich in der eigenen Praxis, in einer Gemeinschaftspraxis oder in einer Klinik beschäftigt. Auch Rehabilitationszentren und Labors sind Orte, in denen Ärzte arbeiten können. Die medizinische Forschung, Krankenversicherungen, Gesundheitsämter und Ärztekammern bieten ebenfalls Möglichkeiten zur Betätigung studierter Ärzte. Viele Ärzte streben jedoch danach, ihre eigene Praxis zu führen.

Angestellte Ärzte bemängeln nicht selten den geringen Verdienst und die familienunfreundlichen Arbeitszeiten. Ärzte nehmen nicht nur die eingangs bereits genannten medizinischen Aufgaben wahr. Ihnen obliegt außerdem eine Vielzahl von verwaltenden und organisatorischen Tätigkeiten. Sie müssen Berichte und Gutachten erstellen, Behandlungsverläufe dokumentieren und leistungsbezogene Daten erheben.

Darüber hinaus beteiligen sich viele Ärzte an der Ausbildung des medizinischen Nachwuchses. Sie arbeiten an Forschungsvorhaben und führen klinische Studien durch. In dem Zusammenhang müssen sie solche Forschungsaufgaben auch planen und nach deren Fertigstellung analysieren.

Hinweis: Für diese Tätigkeiten muss meist eine Promotion vorliegen. Teilweise wird auch die Habilitation gefragt!

Zugang zum Beruf als Arzt

Wer später Medizin studieren möchte, weiß in der Regel in der Schulzeit bereits, dass er sein Abitur mit der bestmöglichen Note abschließen muss.

Bedenken Sie: Für das Studium der Humanmedizin wird ein Numerus Clausus verhängt. Teilweise werden die Studienplätze über die Wartezeit vergeben, wobei die Wartezeit mehrere Jahre betragen kann.

Für die Tätigkeit als Arzt wird ein abgeschlossenes Studium der Humanmedizin vorausgesetzt Den Abschluss bildet das Staatsexamen. Außerdem ist die ärztliche Approbation nötig, die in der Bundesärzteordnung reglementiert ist. Des Weiteren ist die Zulassung als Vertragsarzt wichtig, wenn der Betreffende für gesetzlich Krankenversicherte arbeiten möchte. Das Abrechnungssystem der gesetzlichen Krankenversicherung verlangt eine spezielle Zulassung der Ärzte.

Für eine wissenschaftliche Tätigkeit oder für spezialisierte Aufgabenstellungen sind häufig Facharztweiterbildungen vonnöten. Diese schließen mit einer zusätzlichen Prüfung ab. Aufbauend auf das übliche Studium der Humanmedizin können eine Promotion und später die Habilitation abgelegt werden. Durch die Approbation als Arzt wird laut der Bundesärzteordnung das Recht verliehen, in dem ärztlichen Beruf zu arbeiten. Die zuständige Landesbehörde ist der Empfänger des Antrags auf Approbation.

Soll die ärztliche Tätigkeit nur beschränkt ausgeübt werden, so ist auch eine Erlaubnis der Landesbehörde ausreichend. Ärzte unterliegen der Verpflichtung, an den regelmäßigen Weiterbildungsmaßnahmen teilzunehmen. Diese Qualifizierungen müssen gegenüber der Ärztekammer angezeigt werden. Außerdem sind die Eintragung in das Arztregister sowie die Weiterbildung zum Facharzt notwendig, wenn am Abrechnungssystem der gesetzlichen Krankenversicherung teilgenommen werden soll. Auch angehende Amtsärzte müssen an einem Lehrgang teilnehmen und eine zusätzliche Prüfung absolvieren.

Weiterbildungen als Arzt

Generell gilt, dass Ärzte an Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen müssen, sofern sie fachbezogenen und zur beruflichen Anpassung notwendig sind. Doch auch andere Weiterbildungen können infrage kommen, wenn eine spezielle Tätigkeit an einer Klinik oder in einer Praxis aufgenommen werden soll. Weiterbildungen werden unter anderem zu folgenden Bereichen angeboten:

  • Hygiene im Gesundheitsbereich
  • Alternativmedizin und Naturheilkunde
  • Strahlenschutz in der Medizin und medizinischen Technik
  • Management im Gesundheitswesen
  • Mitarbeiterführung
  • Medizintechnik
  • Qualitätssicherung

Weiterbildende Masterstudiengänge werden für Ärzte unter anderem in den folgenden Fächern angeboten:

  • Gesundheitsmanagement und Gesundheitsökonomie
  • Humanmedizin
  • Medizinische Informatik
  • Gesundheitsförderung und Gesundheitspädagogik
  • Gesundheitswissenschaft

Diese Auflistung stellt nur eine kleine Auswahl der Masterstudiengänge dar, die für die Weiterbildung der Ärzte im Angebot sind. Natürlich können sich die Ärzte auch einer Fachweiterbildung unterziehen. Es gibt zum Beispiel die Fachrichtungen Allgemeinchirurgie, die der Arbeitsmedizin, der Anatomie, der Biochemie, der Inneren Medizin, der Mikrobiologie, der Herzchirurgie, der Gefäßchirurgie oder der Kinder- und Jugendmedizin. Auch dies ist wieder nur eine kleine Auswahl möglicher Weiterbildungen zum Facharzt.

Der Honorarzt ist zugleich auch Freiberufler

Immer mehr Ärzte arbeiten als sogenannte Honorarärzte.Sie haben dann wechselnde Auftraggeber und arbeiten auf eigene Rechnung. Dafür wird ihnen ein Honorar gezahlt. Die Anzahl der honorarärztlich tätigen Ärzte ist steigend, wobei auch hier ein Fachkräftemangel beklagt wird. Der Vorteil des Honorararztes ist, dass die betreffenden Ärzte kurzfristig und sehr flexibel einsetzbar sind.

Versorgungsengpässen in strukturschwachen Regionen kann vorgebeugt werden. Viele Ärzte, die als Honorararzt tätig sind, sind zufriedener mit ihrer Arbeit, denn sie erfahren eine höhere Eigenständigkeit und Wertschätzung. Der Honorararzt ist jedoch ein Selbstständiger und muss sich als solcher auch komplett eigenständig versichern und für den Krankheitsfall sowie das Alter selbst vorsorgen.

Der Kassenarzt

Alle Ärzte und Psychotherapeuten, die gesetzlich Krankenversicherte behandeln, gehören in Deutschland der Kassenärztlichen Vereinigung an. Sie sind sogenannte Vertragsärzte. Ein ähnliches System gibt es auch für Zahnärzte, die als Vertragszahnärzte in der Kassenzahnärztlichen Vereinigung aufgenommen werden.

Der Arzt geht mit der Kassenärztlichen Vereinigung einen Vertrag ein, wobei die Vertragsinhalte bindend sind. Die Tätigkeit als Vertragsarzt hat den Vorteil, dass hier eine gewisse Vorsorge seitens der Kassenärztlichen Vereinigung für die Ärzte getroffen wird. Inzwischen sind sie auch in Bezug auf die Dauer ihrer freiberuflichen Tätigkeit frei. Noch bis zum Jahr 2008 mussten sie mit Vollendung des 68. Lebensjahres in Rente gehen. Die Kassenärztliche Vereinigung ist außerdem für die Höhe der Honorare verantwortlich und passt diese gegebenenfalls an.

Das bedeutet, dass der Arzt hier keine Möglichkeit hat, sein Honorar selbst zu gestalten. Dafür genießt er aber eine gewisse Honorarsicherheit.

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Über den Autor

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Jürgen Busch

Als Autor und Internetunternehmer verfasste Jürgen Busch zahlreiche Beiträge für dieses Ratgeber-Portal. Im Fokus standen die Themenbereiche Existenzgründung, Marketing, Akquise und Honorare für Freiberufler aus dem Medienbereich. Als glücklicher Opa von fünf Enkelkindern betreibt er heute Ratgeber-Portale für die Zielgruppe „Oma & Opa“. Grossvater.de ist dabei sein Lieblingsprojekt.

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