Die freiberufliche Hebamme

Von Jürgen Busch

Letzte Aktualisierung am: 16. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Freiberufliche Hebamme
Freiberufliche Hebamme

Frauen und Familien werden ganzheitlich durch Hebammen und Entbindungspfleger betreut. Dies gilt ab dem Zeitpunkt der Familienplanung bis zum Ende der Stillzeit. Viele Hebammen arbeiten hauptberuflich angestellt in Krankenhäusern und Geburtskliniken.

Daneben gibt es aber auch viele Hebammen, die freiberuflich tätig sind. Derzeit haben sie ein überaus schweres Los, da ihre Heilberufe-Berufshaftpflichtversicherung scheinbar ins Unermessliche erhoben wird.

Hinweis: Momentan sieht es so aus, als wenn es den Beruf der freiberuflichen Hebamme nicht mehr lange gibt, einfach aus dem Grund, weil sich die Sache nicht mehr rechnet. Die Entscheidung über eine Anhebung der Versicherungssätze steht noch aus.

Die Tätigkeit der Hebamme

Hebammen übernehmen vor allem eine beratende Funktion. Sie beraten Frauen und deren Angehörige zu allen Belangen der Schwangerschaft, der Stillzeit und der Kinderpflege.

Freiberufliche Hebammen führen Kurse zur Geburtsvorbereitung durch. Sie sind immer Ansprechpartner bei Fragen rund um Schwangerschaft und Geburt. Sie übernehmen Vorsorgeuntersuchungen und entlasten damit die Gynäkologen. Teilweise lassen sich Schwangere gänzlich von einer Hebamme betreuen und nehmen nur die drei gesetzlich vorgeschriebenen Ultraschalluntersuchungen beim Frauenarzt vor.

Hebammen dürfen komplikationslos Entbindungen eigenständig durchführen und assistieren bei ärztlichen Geburtshilfemaßnahmen. Die Hebammenleistung gilt als Kassenleistung. Diese wurde in den letzten Jahren kontinuierlich ausgebaut und inzwischen ist es sogar so, dass die Krankenkassen eine Geburt im Geburtshaus, die einzig durch Hebammen und nicht durch Ärzte betreut wird, übernehmen.

Nach der Geburt versorgen die Hebammen das Neugeborene und die Mutter und übernehmen die Wochenbettbetreuung für bis zu acht Wochen nach der Geburt. Auch danach stehen sie ständig als Berater zur Verfügung und können zu Fragen rund um die Kinderpflege und das Stillen Auskunft geben. Die freiberuflichen Hebammen besuchen die Frauen dabei zu Hause, die anfallenden Fahrtkosten werden über die Krankenkasse der Versicherten abgerechnet. Teilweise betreuen Hebamme und Entbindungspfleger Familien mit Kindern bis zum vollendeten ersten Lebensjahr, wenn besondere soziale, medizinische, psychosoziale oder gesundheitliche Risiken vorliegen.

Zugang zum Beruf als Hebamme

Der Zugang zum Beruf der Hebamme ist nicht frei. Wichtig ist ein Abschluss als Hebamme bzw. Entbindungspfleger. Dieser Abschluss wird im Rahmen einer Ausbildung erworben. Außerdem muss eine Berufserlaubnis vorliegen. Zudem ist es möglich, den Abschluss über ein Studienfach zu erwerben.

Das Studienfach Hebammenkunde schließt mit dem Bachelor ab. Darauf aufbauend kann der Master abgelegt werden. Das Gesetz über den Beruf der Hebamme und des Entbindungspflegers, das sogenannte Hebammengesetz, regelt die Vergabe einer Erlaubnis zur Tätigkeit unter der Berufsbezeichnung Hebamme oder Entbindungspfleger. Die zuständige Landesbehörde ist der richtige Ansprechpartner für die Beantragung dieser Erlaubnis. Wer als Familienhebamme oder Familienentbindungspfleger tätig werden möchte, muss eine entsprechende Zusatzqualifikation nachweisen. Auch eine mehrjährige Berufstätigkeit ist erforderlich.

Die Versicherungen für freiberufliche Hebammen

Die Versicherungen für freiberufliche Hebammen
Die Versicherungen für freiberufliche Hebammen

In einigen Berufen ist es zwingend vorgeschrieben, eine Berufshaftpflichtversicherung nachzuweisen. Wer als freie Hebamme oder freier Entbindungspfleger arbeiten will, muss eine solche Berufshaftpflichtversicherung vorweisen können. Liegt diese nicht vor, darf der Beruf nicht ausgeübt werden. Im besonderen Maße gilt die Pflicht zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung für Hebammen und Geburtshelfer, die ein Geburtshaus betreuen. Sie übernehmen dort die komplette Verantwortung für die Geburten. Dabei ist vorgeschrieben, dass nicht alle Geburten übernommen werden dürfen.

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Wichtig: Risikogeburten, die aus der Lage des Kindes oder aus einer Mehrlingsschwangerschaft herrühren, müssen an das zuständige Krankenhaus überwiesen werden.

Ansonsten sind die Hebammen in der Lage, eine Geburt eigenständig durchzuführen und rufen einen Arzt nur dann zur Hilfe, wenn es Komplikationen gibt. Die Berufshaftpflichtversicherung muss dieses besondere Risiko abfangen. Die Prämien für die Haftpflichtversicherungen sind jedoch in der jüngsten Zeit stark gestiegen, was zur drohenden Schließung vieler Geburtshäuser in Deutschland führt.

Auch viele freiberufliche Hebammen können sich die Prämien einfach nicht mehr leisten und werden entweder angestellt in eine Klinik gehen oder einen anderen Beruf aufnehmen. Auch die Hausgeburten sind damit dann nicht mehr möglich. Schon jetzt haben sich viele Hebammen nur noch auf die Nachsorge gegeben. Diese ist günstiger zu versichern. Neben der wichtigen Berufshaftpflichtversicherung muss eine Hebamme natürlich eine Unfallversicherung besitzen. Schon allein aus dem Grund, weil eine Nachsorgehebamme weite Strecken zurückgelegt, wenn sie zu den Frauen und Familien nach Hause fährt, muss sie auf dem Weg versichert sein. Auch während der Ausübung ihrer Tätigkeit als Hebamme besteht ein Versicherungsschutz. Freiberufliche Hebammen unterliegen der gesetzlichen Rentenpflichtversicherung und müssen hier entsprechende Beiträge entrichten. Diese sind im Vergleich zu jemanden, der als Freiberufler im Medienbereich tätig ist und über die Künstlersozialkasse abgesichert werden kann, sehr hoch.

Auch privat versicherte Freiberufler liegen in ihren Versicherungsprämien deutlich günstiger als die Hebammen. Ebenso, wie die Rentenversicherung durch die freiberuflichen Hebammen getragen werden muss, müssen sie sich privat krankenversichern. Allerdings haben sie auch die Möglichkeit, als freiwilliges gesetzliches Mitglied in eine Krankenkasse zu gehen. Freiberufliche Hebammen und Entbindungspfleger, die ein Geburtshaus führen, müssen dieses als Immobilie gesondert absichern.

So kann eine Inventarversicherung sinnvoll sein, denn die Geräte, die vor allem zur Versorgung des Neugeborenen genutzt werden, sind in der Anschaffung sehr kostenintensiv. Häufig ist das Geburtshaus an eine Klinik eingeschlossen, sodass keine gesonderte Immobilienversicherung abgeschlossen werden muss. Die Prämien werden dann meist nur anteilig berechnet. Wer mit dem Gedanken spielt, als Hebamme oder Entbindungspfleger tätig zu werden, sollte sich den Aspekt der Versicherungen gut überlegen und durchrechnen.

Autor: Jürgen Busch

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Über den Autor

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Jürgen Busch

Als Autor und Internetunternehmer verfasste Jürgen Busch zahlreiche Beiträge für dieses Ratgeber-Portal. Im Fokus standen die Themenbereiche Existenzgründung, Marketing, Akquise und Honorare für Freiberufler aus dem Medienbereich. Als glücklicher Opa von fünf Enkelkindern betreibt er heute Ratgeber-Portale für die Zielgruppe „Oma & Opa“. Grossvater.de ist dabei sein Lieblingsprojekt.

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