Freiberufliche Nebentätigkeit: Was gilt es dabei zu beachten?

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 28. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Durch eine freiberufliche, künstlerische Nebentätigkeit lassen sich Geschäftsideen testen.
Durch eine freiberufliche, künstlerische Nebentätigkeit lassen sich Geschäftsideen testen.

Nicht wenige Menschen träumen davon, sich mit ihrer eigenen Geschäftsidee selbstständig zu machen. Dafür aber den festen Job hinschmeißen und auf das sichere Einkommen verzichten? Ein solcher Sprung ins kalte Wasser ist für viele dann doch etwas zu gewagt. Alternativ dazu lässt sich das eigene Geschäftsmodell als eine Art Testlauf als freiberufliche Nebentätigkeit erproben.

Freiberufliche Nebentätigkeit im Überblick

Wann gilt eine freiberufliche Tätigkeit als Nebenjob?

In diesem Fall besitzen die Selbstständigen zusätzlich noch einen Hauptberuf, der häufig vor allem dazu dient, den Lebensunterhalt zu sichern. Bei dieser Doppelbelastung müssen Sie allerdings die gesetzlichen Vorgaben zur Arbeitszeit beachten. Zudem darf das Einkommen aus der Nebentätigkeit nicht das Einkommen aus der Haupttätigkeit übersteigen.

Fallen für eine freiberufliche Tätigkeit neben einer Festanstellung Steuern an?

Ja, erzielen Sie durch die Nebentätigkeit Einnahmen, sind diese grundsätzlich steuerpflichtig. Weitere Informationen zu den anfallenden Steuern für Freiberufler als Nebentätigkeit finden Sie hier.

Benötige ich für eine freiberufliche Nebentätigkeit die Genehmigung von meinem Arbeitgeber?

Enthält Ihr Arbeitsvertrag eine entsprechende Klausel, müssen Sie laut Vertragsrecht Ihren Arbeitgeber informieren. Beamte sind grundsätzlich dazu verpflichtet, eine Genehmigung einzuholen.

Weitere Ratgeber zur freiberuflichen Nebentätigkeit

Wodurch zeichnet sich eine freiberufliche Nebentätigkeit aus?

Sie müssen eine freiberufliche Nebentätigkeit anmelden und das Finanzamt über Ihre Einkünfte informieren.
Sie müssen eine freiberufliche Nebentätigkeit anmelden und das Finanzamt über Ihre Einkünfte informieren.

Personen, die einer freiberuflichen Nebentätigkeit nachgehen, üben ihren wissenschaftlichen, künstlerischen, schriftstellerischen, unterrichtenden oder erzieherischen Beruf zusätzlich zu einer Haupttätigkeit aus. Dabei dient die Festanstellung in der Regel zur Bestreitung des Lebensunterhaltes, wohingegen der Nebenjob häufig eher auf die Selbstverwirklichung oder eine zusätzliche Einnahmequelle abzielt.

Wollen Sie eine freiberufliche Nebentätigkeit bei einer bestehenden Festanstellung ausüben, müssen Sie sich dabei allerdings an die gesetzlichen Vorgaben halten. So gelten unter anderem Beschränkungen bei der Arbeitszeit. In § 3 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) heißt es dazu: 

Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten.

Zwar erlaubt der Gesetzgeber in Ausnahmefällen auch eine Arbeitszeit von zehn Stunden, allerdings muss dafür ein Ausgleich erfolgen. Zudem steht Arbeitnehmern nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine durchgängige Ruhezeit von mindestens elf Stunden zu. Durch diese Vorschriften sind die Arbeitsstunden für die freiberufliche Nebentätigkeit recht eingeschränkt. Allerdings gilt es dabei zu berücksichtigen, dass laut Gesetz der Samstag ebenfalls als Werktag gilt. Bei einer 5-Tage-Woche können Sie diesen also vollständig für den Nebenjob nutzen.

Darüber hinaus ist darauf zu achten, dass das Einkommen der nebenberuflichen Selbstständigkeit nicht höher ist als das Einkommen des Hauptberufes. Denn für die Träger der Sozialversicherung sowie die zuständigen Ämter ist es wichtig, einen Arbeitsmittelpunkt zu bestimmen. Dieser ist insbesondere dann von Relevanz, wenn es um die Sozialversicherungsabgaben geht. Denn dabei werden die Einnahmen durch eine freiberufliche Nebentätigkeit in der Regel nicht berücksichtigt.

Übrigens! Beim Hauptberuf muss es sich nicht zwangsläufig um ein Angestelltenverhältnis handeln. So ist eine freiberufliche Nebentätigkeit auch als Student, Beamter oder Arbeitsloser möglich. Allerdings gelten in diesen Fällen nicht selten besondere Vorschriften in Bezug auf die Arbeitszeit oder die Einnahmen

Kann der Arbeitgeber den Nebenjob untersagen?

Die Basis eines Angestelltenverhältnisses bildet der Arbeitsvertrag, denn aus diesem ergeben sich die Rahmenbedingungen des Jobs. Häufig enthält das Dokument dabei eine Klausel zur Aufnahme von Nebenjobs.

Diese besagt in der Regel, dass Arbeitnehmer, bevor sie eine (freiberufliche) Nebentätigkeit beginnen, Ihren Arbeitgeber informieren und um Erlaubnis fragen müssen. Ein Verbot ist in der Regel aber nur dann zulässig, wenn die Nebentätigkeit sich mit den Geschäftsinteressen des Arbeitgebers überschneidet. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie Auftragsarbeiten für einen Konkurrenten erledigen oder die freiberufliche Nebentätigkeit sich negativ auf Ihre Arbeitsleistung auswirkt. Zudem dürfen Sie die freiberufliche Tätigkeit nicht während einer Arbeitsunfähigkeit ausüben oder Ihren Erholungsurlaub dafür aufwenden.

Müssen Sie für eine freiberufliche Nebentätigkeit Steuern zahlen?

Steuerersparnisse für die freiberufliche Nebentätigkeit: Der Freibetrag macht es möglich.
Steuerersparnisse für die freiberufliche Nebentätigkeit: Der Freibetrag macht es möglich.

Beginnen Sie eine freiberufliche Nebentätigkeit, ist das Finanzamt darüber zu informieren und der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auszufüllen. Denn nur so erfolgen die steuerliche Registrierung und die Vergabe einer Steuernummer

In der Regel müssen für die freiberufliche Nebentätigkeit sowohl die Einkommenssteuer als auch die Umsatzsteuer dem Finanzamt mitgeteilt werden. Eine Gewerbesteuer fällt für Freiberufler grundsätzlich hingegen nicht an.

Wann genau Freiberufler Einkünfte versteuern müssen, hängt von der Höhe der Einnahmen bzw. des Umsatzes ab. So können Sie zum Beispiel bei der Einkommensteuer einen Freibetrag für die freiberufliche Nebentätigkeit nutzen. Die Steuer fällt nämlich erst an, wenn sich die Einkünfte im Jahr auf mehr als 410 Euro belaufen. Dabei können von den Einnahmen alle Aufwendungen abgezogen werden, die mit der Tätigkeit verbunden sind. Hierzu gehören zum Beispiel Fahrtkosten oder Arbeitsmaterialien.

Wird durch die freiberufliche Nebentätigkeit der Steuerfreibetrag überschritten, müssen Sie eine Steuererklärung abgeben und im Zuge diese Anlage S ausfüllen. Beachten Sie zudem, dass Sie dazu verpflichtet sind, alle für die Steuer relevanten Unterlagen mindestens für zehn Jahre aufzubewahren.

Verkaufen Sie Waren oder Dienstleistungen, müssen Sie diese freiberufliche Nebentätigkeit versteuern. Hierfür gibt es die sogenannte Umsatzsteuer. Beläuft sich Ihr voraussichtlicher Jahresumsatz allerdings auf weniger als 17.500 Euro, kann die Kleinunternehmerregelung des Umsatzsteuergesetzes greifen. In diesem Fall sind Sie von der Umsatzsteuer befreit.

Sozialversicherung bei der freiberuflichen Nebentätigkeit

Liegt eine freiberufliche Nebentätigkeit vor? Die Krankenkasse prüft dies anhand verschiedener Kriterien.
Liegt eine freiberufliche Nebentätigkeit vor? Die Krankenkasse prüft dies anhand verschiedener Kriterien.

Angestellte, die zusätzlich einen Nebenjob ausüben, können von den Sozialabgaben ihrer in Vollzeit ausgeübten Haupttätigkeit profitieren. Denn solange Sie ein paar Voraussetzungen beachten, müssen Sie für die freiberufliche Nebentätigkeit keine separate Krankenversicherung abschließen bzw. Beiträge entrichten. So sprechen aus Sicht der Krankenkassen folgende Kriterien für eine Nebentätigkeit:

  • die Nebentätigkeit hat eine untergeordnete wirtschaftliche Bedeutung und ist eher ein Hobby
  • die Arbeitszeit der Nebentätigkeit beträgt weniger als 20 Stunden pro Woche
  • der Verdienst der Haupttätigkeit übersteigt den des Nebenjobs und dient damit zur Deckung der Lebenshaltungskosten

Bei der Rentenversicherung schreibt der Gesetzgeber für verschiedene Berufsgruppen eine Versicherungspflicht vor. Dabei handelt es sich unter anderem um selbstständige Erzieher und Lehrer sowie um Künstler. Betreiben Sie in einem solchen Arbeitsfeld eine freiberufliche Nebentätigkeit, verlangt die Rentenversicherung auch für diese die Zahlung von Beiträgen. Zuständig ist dafür unter anderem die Künstlersozialkasse.

Durch die Beschäftigung im Angestelltenverhältnis ist die Absicherung über die Arbeitslosenversicherung auch bei einer Nebentätigkeit gewährleistet. Zusätzliche Einzahlungen sind daher in der Regel nicht notwendig.

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Über den Autor

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Nicole P.

Nicole hat an der Uni Mainz Buchwissenschaft und Kulturanthropologie studiert. Seit 2016 ist sie Teil des erfolg-als-freiberufler.de-Teams und schreibt unter anderem Texte zur Existenzgründung und steuerlichen Aspekten.

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